Gesundheit & Vorsorge

Was tun im Todesfall?

Ein Leitfaden für Hinterbliebene

Gastbeitrag von: Allianz Redaktion
Lesezeit: 5 min
Veröffentlicht am: 05.2026

Der plötzliche Verlust eines geliebten Menschen ist für uns alle eine emotional belastende Zeit. In dieser Phase der Trauer fühlt man sich oftmals überwältigt und weiß nicht, was zu tun ist. Trotzdem müssen viele behördliche und rechtliche Angelegenheiten geklärt und die Beisetzung geplant werden.

Eine Checkliste kann hier eine große Orientierungshilfe sein. Wir haben für Sie einen Leitfaden mit den wichtigsten Schritten erstellt, um Sie in dieser schweren Zeit ein wenig zu unterstützen. So erhalten Sie einen Überblick darüber, was unmittelbar nach dem Todesfall zu tun ist, und was in den darauffolgenden Tagen und Wochen erledigt werden muss.

Die ersten Stunden: Was sofort zu tun ist

Bei einem unerwarteten Todesfall zuhause muss umgehend ein Arzt/eine Ärztin verständigt werden, um den Tod bestätigen zu lassen. Dafür können Sie entweder die Rettung (144), den Notruf (112) oder die zuständige Gemeinde kontaktieren.

Der Tod wird im Zuge einer Totenbeschau von zuständigen Totenbeschauärzt:innen festgestellt und bestätigt. In der Regel sind das die Gemeindeärzt:innen. In Wien ist dafür der Gesundheitsdienst der Stadt Wien (MA 15) zuständig. Vor der Totenbeschau darf darf an der verstorbenen Person keine Veränderung vorgenommen werden.

Die Totenbeschauärzt:innen stellen nach der Beschau die Anzeige des Todes (“Totenschein”) und den Leichenbegleitschein aus.

Tritt der Tod in einem Krankenhaus, Wohn- oder Pflegeheim ein, wird die Totenbeschau von der Verwaltung organisiert. Diese informiert in der Regel auch das Standesamt über den Todesfall.

Innerhalb der ersten 24–72 Stunden

Spätestens am nächsten Werktag nach dem Todesfall muss das Standesamt informiert werden. Dort können Sie auch die Sterbeurkunde beantragen. Dafür müssen Sie wichtige Dokumente der verstorbenen Person vorlegen:
Richard Berger
Totenschein
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
Auszug aus dem Melderegister
Heiratsurkunde bzw. Scheidungsurteil
Sterbeurkunde des/der Partner:in (bei Verwitweten)
Nachweis des akademischen Grades (falls vorhanden)

Nun ist es ebenso an der Zeit, ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen und mit ihnen alle wichtigen Aspekte der Beisetzung zu besprechen. Zu den ersten Schritten gehören die Auswahl der Bestattungsart und die Festlegung des Begräbnisortes und -zeit.

Es gibt die Möglichkeit, zu Lebzeiten eine Bestattungsverfügung zu verfassen und/oder einen Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen abzuschließen. Beides soll Angehörige entlasten, indem Wünsche für die eigene Bestattung festgelegt werden. Ist eines dieser Dokumente vorhanden, sollte die Beisetzung wie von der verstorbenen Person gewünscht durchgeführt werden.

Außerdem müssen die Angehörigen nach einem Todesfall den Arbeitgeber der verstorbenen Person benachrichtigen. War er/sie nicht berufstätig, müssen Arbeitsmarktservice (AMS), Sozialamt oder Pensionsversicherungsanstalt über den Tod informiert werden.

Denken Sie auch an die Wohnung des/der Verstorbenen. Eventuell sind Haustiere und Pflanzen zu versorgen, oder Zeitungen und Post abzuholen.

Feuerwehrmann mitten im Brand

Sonderurlaub im Todesfall: Was hinterbliebene Arbeitnehmer:innen wissen sollte

In Österreich gibt es keinen gesetzlich fixierten „Sonderurlaub" für Todesfälle. Allerdings besteht bei wichtigen persönlichen Gründen, darunter auch ein Todesfall in der Familie, Anspruch auf Entgeltfortzahlung für eine verhältnismäßig kurze Zeit. Die genaue Anzahl der freien Tage ist in den Kollektivverträgen (KV) geregelt. Allgemeine Richtwerte sind:
3 Arbeitstage beim Tod von Ehepartner:innen / eingetragenen Partner:innen / Lebensgefährt:innen (gemeinsamer Haushalt)
2 Arbeitstage beim Tod von Eltern, Kindern, Schwiegereltern, Geschwistern (gemeinsamer Haushalt)
1 Arbeitstag für die Teilnahme an der Beerdigung der oben genannten Personen ohne gemeinsamen Haushalt sowie für Großeltern

Bei entfernten Verwandten (z. B. Tante, Onkel) besteht in der Regel kein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub. Hier empfiehlt sich ein offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber.

Der Sonderurlaub wird nicht auf das reguläre Urlaubskontingent angerechnet. Die Beantragung funktioniert üblicherweise wie ein normaler Urlaubsantrag, allerdings müssen Sie die Sterbeurkunde oder den Totenschein als Nachweis bereithalten. Einige Arbeitgeber akzeptieren auch eine Parte

In den ersten Wochen: Behördenwege nach Todesfall

Bald nach dem Todesfall müssen die behördlichen Angelegenheiten geregelt werden.

Zunächst muss beim Finanzamt eine steuerliche Abmeldung vorgenommen werden. Auch die Sozialversicherung bzw. die PVA müssen über den Tod informiert werden. Bei dieser Gelegenheit können Sie auch eine eventuelle Witwen- und Waisenpension beantragen.

Außerdem sollte der Todesfall bei der Bank der verstorbenen Person gemeldet werden. Hinterbliebene bzw. verfügungsberechtigte Erben können das in einem formlosen Schreiben inklusive der Sterbeurkunde tun. Die Bankkonten werden bis zum Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens gesperrt. Auch Daueraufträge werden automatisch beendet. Hinterbliebene können nur weiterhin auf das Konto zugreifen, wenn sie Mitinhaber:innen des Kontos sind und dies zu Lebzeiten der verstorbenen Person vereinbart wurde.

Informieren Sie Unternehmen, mit denen die verstorbene Person Vertragsbeziehungen hatte, z.B. Versicherungen. Eventuell bestehen auch Lebens- oder Sterbegeldversicherungen, deren Leistungen Sie geltend machen können.

In Österreich ist es Pflicht, ein Verlassenschaftsverfahren bei einem/einer Notar:in einzuleiten, was durch das zuständige Bezirksgericht passiert. So werden erbberechtigte Angehörige erhoben und es wird festgelegt, wer zur Vertretung der Verlassenschaft berufen wird und an wen das Eigentum der verstorbenen Person übergeht. Im Rahmen einer Todesfallaufnahme werden alle persönlichen und vermögensrechtlichen Verhältnisse geklärt. Der/die Notar:in informiert Sie als hinterbliebene Person ebenso über die weiteren Schritte des Verfahrens.

Ist ein Fahrzeug auf die verstorbene Person angemeldet, halten Sie als Vertretung der Verlassenschaft auch Rücksprache mit der Zulassungsstelle bzw. mit dem Versicherungsunternehmen, bei dem das KFZ versichert ist, um alle Möglichkeiten abzuklären.

Zuletzt sollten auch Abonnements, Mitgliedschaften oder digitale Konten gekündigt werden. Falls die verstorbene Person im Besitz einer Jagdkarte, einer Fischerkarte oder einer Waffenbesitzkarte war, so muss der Tod auch der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden.

Todesfall im Ausland: Was tun bei Tod im Urlaub oder auf Reisen?

Wenn Sie zum Zeitpunkt des Todes mit der Person im Ausland unterwegs waren, müssen Sie sofort die österreichische Botschaft bzw. das Konsulat informieren. Nachdem die Todesursache festgestellt wurde, wird von den zuständigen Behörden eine lokale Sterbeurkunde ausgestellt. Diese kann ggf. mit einer Apostille versehen werden. Nach der Überführung nach Österreich muss die Sterbeurkunde beim österreichischen Standesamt nachträglich eingetragen werden.

Die Überführung nach Österreich bei einem Todesfall im Ausland, wird unter der Zusammenarbeit eines lokalen und eines österreichischen Bestattungsunternehmens organisiert. Der Vorgang ist sehr kostspielig. Es ist mit Kosten zwischen 3.000 und 10.000 € zusätzlich zu rechnen.

In solchen Situationen zeigt sich der Wert einer guten Reiseversicherung – sie übernimmt nicht nur eventuelle Bergungskosten, sondern auch die Überführung und koordiniert vieles direkt vor Ort.

Zusätzlicher Schutz

Die Reiseversicherung der Allianz

Auch wenn man nicht gerne darüber nachdenkt, eine Reiseversicherung ist nicht nur eine finanzielle Absicherung gegen Krankheit oder verlorenes Gepäck im Urlaub - Sie bietet Ihnen auch Unterstützung bei einem Todesfall von Angehörigen im Ausland.

Die Reiseversicherung der Allianz deckt u.a. Überführungskosten und Reiseabbruch für Angehörige. Vor allem Personen, die regelmäßig im Ausland unterwegs sind, profitieren von ihren Leistungen.

Besonders wichtig: Im Ernstfall können Sie die 24/7-Notfallhotline nutzen. Die Allianz koordiniert für Sie die nötigen Schritte.

Was passiert mit laufenden Krediten im Todesfall?

Ein Kredit läuft selbst im Todesfall weiter und geht auf die Erben über.
Aber sind die Erben verpflichtet, diesen zu übernehmen? Und was passiert mit den Schulden, wenn es keine Erben gibt?
Erfahren Sie alles zu laufenden Krediten nach einem Todesfall.

Finanzielle Belastungen nach einem Todesfall

Ein Todesfall ist nicht nur eine emotionale Belastung, er ist auch mit finanziellen Herausforderungen verbunden. Es fallen Kosten für Todesanzeige, Drucken und Versand von Parten, Grabschmuck, Bestattung und Leichenschmaus an. Die Begräbniskosten müssen aus dem Nachlass bezahlt werden. Übersteigen die Kosten den Wert der Verlassenschaft, müssen die Hinterbliebenen dafür aufkommen. Begräbniskosten belaufen sich im Durchschnitt auf ca. 5.000 - 10.000 Euro.

Aber auch nach der Beerdigung sehen sich die Erben mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert. Mögliche laufende Kosten wie Miete, Kredite oder Kinderbetreuung können weiterhin bestehen. Besonders die Hinterbliebenen von Alleinverdiener:innen leiden unter den finanziellen Folgen eines Todesfalles, da plötzlich das Einkommen wegfällt.

Eine Versicherung kann Ihnen dabei helfen, für den schlimmsten Fall vorzusorgen.

Absicherung für den Todesfall: Wie finanzielle Vorsorge Hinterbliebene entlastet

Ablebensversicherung

Eine Ablebensversicherung schützt Hinterbliebene vor finanziellen Schwierigkeiten und ihnen dabei, ihren Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Im Fall des Todes der versicherten Person während der Vertragslaufzeit, wird die Versicherungssumme an die Begünstigten ausbezahlt.

Von einer Ablebensversicherung profitieren besonders Familien mit Kindern oder Alleinverdiener:innen. Die Summe kann genutzt werden, um laufende Kosten wie Miete oder Kinderbetreuung weiterhin zu bezahlen, auch wenn plötzlich nur noch ein Einkommen vorhanden ist, bzw. das Einkommen komplett wegfällt.

Kreditversicherung für Immobilienkredite

Eine Kreditversicherung ist speziell auf die Absicherung von Immobilienkrediten ausgerichtet. Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt, um offene Kreditraten zu decken. Wenn die Versicherungssumme ausreicht, können Hinterbliebene die Immobilie behalten, ohne den Kredit selbst bedienen zu müssen.

Eine Kreditversicherung lohnt sich besonders für Personen mit einem laufenden Wohnbaukredit oder Hypothekarkredit, vor allem, wenn Partner:innen das gemeinsame Heim absichern möchten.

Begräbniskostenversicherung

Eine Begräbniskostenversicherung deckt die direkten Kosten einer Bestattung ab, sofern die vereinbarte Versicherungssumme ausreicht. So müssen Hinterbliebene keine Rücklagen angreifen oder Kredite aufnehmen. Eine "Begräbnisvorsorge” kann auch als Eigenvorsorge für Sie selbst abgeschlossen werden, zur finanziellen Entlastung Ihrer Familie.

Checkliste für den Todesfall: alle ToDos auf einen Blick

Notruf/Rettung/Gemeinde kontaktieren
Totenbeschau veranlassen und Totenschein sowie Leichenbegleitschein ausstellen lassen
Angehörige benachrichtigen
Dokumente des/der Verstorbenen bereithalten (z.B. Reisepass, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
Verlassenschaft sichten
Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen
Bestattungsunternehmen beauftragen
Sonderurlaub / Dienstverhinderung beim Arbeitgeber beantrage
Arbeitgeber des/der Verstorbenen informieren
Todesfall bei Behörden und Ämtern melden (z.B. Finanzamt, Sozialamt, Grundbuch)
Bank & Versicherungen kontaktieren
Sozialversicherung / PVA benachrichtigen
Wohnung versorgen (z.B. Haustiere, Pflanzen, Post)
Bezirksverwaltungsbehörde informieren (bei Besitz einer Fischereikarte, Jagdkarte oder Waffenbesitzkarte)
Testament beim Verlassenschaftsgericht einreichen
Schritte des Verlassenschaftsverfahrens mit Notar:in klären
Laufende Verträge und Abonnements kündigen
Steuerliche Abmeldung beim Finanzamt
Zusätzlich bei Todesfall im Ausland
Österreichische Botschaft / Konsulat kontaktieren
Lokale Sterbeurkunde ausstellen lassen (ggf. mit Apostille)
Überführung organisieren durch lokales + österreichisches Bestattungsunternehmen
Reiseversicherung kontaktieren & Notfallhotline nutzen
Ausländische Sterbeurkunde beim österreichischen Standesamt eintragen lassen

Quellen:
https://www.oesterreich.gv.at/de/lebenslagen/ich-bin-betroffen-von-einem-todesfall/todesfall-was-ist-zu-tun
https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/notfaelle_unfaelle_und_kriminalitaet/todesfall/1/Seite.1908001
https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/notfaelle_unfaelle_und_kriminalitaet/todesfall/5/Seite.191110
https://www.wko.at/kollektivvertrag/kollektivvertrag-gewerbe-handwerk-und-dienstleistung-2026#freizeit_bei_dienstverhinderung
https://www.wko.at/oe/kollektivvertrag/kollektivvertrag-handel-angestellte-2026.pdf

Good to know

Häufige Fragen zum Todesfall

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