Für Mopeds mit 50 ccm Hubraum und max. 45 km/h Geschwindigkeit 4 Pakete von Moped-Haftpflicht bis Moped-Kaskoversicherung Rasche und einfache Schadensabwicklung
Bei einer Teilkaskoversicherung werden Schäden abgedeckt, die durch äußere Einflüsse wie Unwetter, Tiere, Parkschaden, Vandalismus oder Diebstahl entstehen. Prüfen Sie deshalb, ob an Ihrem Wohn- oder Arbeitsort ein erhöhtes Risiko dafür besteht. Die Vollkaskoversicherung zahlt zusätzlich bei Eigenschäden. Eine Vollkasko lohnt sich immer bei neuen, geleasten, sehr seltenen oder teuren Mopeds. Auch wenn Sie Ihr Moped sehr häufig nutzen, ist eine Vollkasko sinnvoll.
Hinterlegen Sie im Winter Ihr Kennzeichen und Ihren Zulassungsschein bei einer Zulassungsstelle. In dieser Zeit erlassen wir Ihnen die gesamte Versicherungsprämie. Um die bürokratischen Wege einer Kennzeichenhinterlegung zu sparen, gibt es die Möglichkeit eines Hinterlegungsverzichts. Dabei wird ein Vertrag mit Saisonkennzeichen abgeschlossen. In den Wintermonaten zahlen Sie zwar weiter die Versicherungsprämie, jedoch erlassen wir Ihnen 35% der gesamten Prämie.
Behördenanteil: 178 € Bearbeitungsleistung: 65,60 € Abfrage Zentrales Melderegister: 1,10 € Begutachtungsplakette: 2,30 € Kennzeichentafeln (wenn das Kennzeichen beibehalten wird, entfallen diese Kosten): 13 € Optional Scheckkartenzulassungsschein: 29,50 €
Amtlicher Lichtbildausweis des / der Anmelder:in Versicherungsbestätigung Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument: Typenschein, Auszug aus der Genehmigungsdatenbank, Einzelgenehmigung Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Kfz nicht persönlich angemeldet wird Bei einem gebrauchten Moped: Kaufvertrag, Rechnung oder andere Unterlagen, aus denen der Erwerb hervorgeht Bei einem neuen Moped: Eintrag des / der Eigentümer:in im Typenschein oder Kaufvertrag, Rechnung, Verkaufsbestätigung, sofern der Name des / der Käufer:in daraus hervorgeht
Vollmacht des / der Erziehungsberechtigten (mit Angabe der Fahrzeugdaten) Bestätigung der Meldung des / der Erziehungsberechtigten im Original Amtlicher Lichtbildausweis des / der Erziehungsberechtigten in Kopie
In Österreich können Sie bereits vor Ihrem 15. Geburtstag mit der Moped-Führerscheinausbildung beginnen, frühestens jedoch zwei Monate vor Ihrem 15. Geburtstag! Um ein Moped lenken zu dürfen, benötigen Sie die Lenkberechtigung der Klasse AM (umgangssprachlich „Mopedführerschein“). Die Klassenbezeichnung AM wird auf dem Führerschein eingetragen. Mit 15 Jahren können Sie ein Moped mit maximal 45 km/h zugelassener Bauartgeschwindigkeit fahren. Das entspricht einem Hubraum von maximal 50 ccm. Sie können frühestens 2 Monate vor Vollendung des 15. Lebensjahres Ihr Moped anmelden, das heißt mit 14 Jahren und 10 Monaten. Dafür ist eine Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten nötig.
gewählter Versicherungsschutz (Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko) Alter, Marke und Modell des Mopeds Wohnbezirk und Alter des Versicherungsnehmers/der Versicherungsnehmerin Kennzeichenhinterlegung oder Hinterlegungsverzicht

Die 4 Schritte der Schadensabwicklung - schnell erklärt

  1. Meldung: Indem Sie uns über Ihren Unfall informieren, beginnen Sie auch den Prozess der Schadensabwicklung.
  2. Bearbeitung: Wir beurteilen den Schaden, überprüfen die notwendigen Unterlagen und ermitteln die Höhe der Versicherungsdeckung.
  3. Reparatur: Ihr Fahrzeug ist repariert und der Anspruch beglichen!
  4. Feedback: Im Anschluss bitten wir Sie um Feedback zu dem Prozess sowie Ihren Erfahrungen, um unseren Service kontinuierlich für Sie zu verbessern.
Schadenstatus Tracker Smartphone Screenshot, beschreibt alle 4 Schritte für Schadenmeldung
ekomi

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