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Winterreifenpflicht in Österreich

Von: Allianz Redaktion
Lesezeit: 5 Min
Aktualisiert am: 09.2026

schnell erklärt

Ab wann gilt die Winterreifenpflicht und muss man mit Strafen rechnen?

Alle Jahre wieder kommt die Winterreifenpflicht! Vom01. November bis 15. Aprildes Folgejahres müssen Fahrzeuge in Österreich für den Winter gerüstet sein. Für manche KFZ gilt die sogenannte “situative Winterreifenpflicht” jedoch nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen. Wir klären auf, was es zu beachten gilt.

Die gesetzliche Winterreifenpflicht in Österreich ist vom Fahrzeug abhängig

Die gesetzliche Winterreifenpflicht ist in Österreich nicht für alle Fahrzeuge gleich geregelt. Auch das Ende der Winterreifenpflicht ist vom Fahrzeug abhängig. Achten Sie deshalb auf die geltenden Bestimmungen für Ihr Fahrzeug:

Pkw, Mopedauto und Lkw bis 3,5 t:

Die Winterreifenpflicht ist situativ, also abhängig von den Bedingungen der Fahrbahn. Diese sogenannte “situative Winterreifenpflicht" gilt vom 1.11. bis 15.4. bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen und nur im fahrenden Zustand. Winterreifen müssen an allen Rädern angebracht sein.

Lkw über 3,5 t:

Winterreifenpflicht besteht immer vom 1.11. bis 15.4. unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht. Winterreifen müssen zumindest an den Rädern einer Antriebsachse angebracht sein.

Omnibusse:

Winterreifenpflicht besteht immer vom 1.11. bis 15.3. unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht. Winterreifen müssen zumindest an den Rädern einer Antriebsachse angebracht sein.

Mopeds, Mofas und Motorräder:

Sie sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen. Jedoch gibt es auch für einspurige Kraftfahrzeuge spezielle Winterreifen.

Die wichtigsten Regeln rund um die Winterreifenpflicht für Pkws, Mopedautos und leichte Lkws

Für Pkws, Mopedautos und Lkws bis 3,5 t gilt vom 01. November bis zum 15. April die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Aber was heißt das genau? „Situativ“ bezieht sich auf die Fahrbahnbedingungen. Schneefahrbahn, Schneematsch oder Glatteis gelten als winterliche Fahrbahnverhältnissen, bei denen die Winterausrüstungspflicht zu tragen kommt.

Ihr Fahrzeug können Sie auf zwei Wegen für den Winter ausrüsten:

  • Winterreifen auf allen Rädern. Achten Sie auf eine Profiltiefe von mindestens 4 mm. Für Diagonalreifen gelten mindestens 5 mm als vorgeschriebene Profiltiefe.
  • Sommerreifen mit Schneeketten: Sie können mindestens zwei Antriebsräder mit Schneeketten ausstatten. Dazu muss die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt sein.

Das Problem: Bei leichtem oder sporadischem Schnee auf der Fahrbahn können Schneeketten aufgrund der Gefahr möglicher Fahrbahnschäden nicht montiert werden. Die Winterreifenpflicht gilt bei diesen Fahrbahnbedingungen aber dennoch.

Winterreifen, Ganzjahresreifen, oder Spikereifen? Ein Vergleich

Winterreifen

Winterreifen Kennzeichnung: Das Alpine-Symbol und die M+S-Regelung

Bei der Wahl der richtigen Bereifung für die kalte Jahreszeit ist die korrekte Kennzeichnung entscheidend, um den gesetzlichen Anforderungen der Winterreifenpflicht in Österreich zu entsprechen. Lange Zeit galt dieM+S-Kennzeichnung(Matsch & Schnee) als das maßgebliche Symbol für Wintertauglichkeit. Doch die rechtliche Lage hat sich verschärft: Seit dem 1. Oktober 2024 reicht die reine M+S-Kennung bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen nicht mehr aus. Neue Winterreifen müssen zwingend das Alpine-Symbol tragen – ein dreigezacktes Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke in der Mitte, auch als 3PMSF (Three Peak Mountain Snow Flake) bekannt. Dieses Schneeflockensymbol garantiert im Gegensatz zur alten M+S-Kennzeichnung, dass der Reifen einen standardisierten Test durchlaufen hat und eine überdurchschnittliche Traktion auf Schnee und Eis aufweist. Während die M+S-Bezeichnung von Herstellern oft ohne strenge Prüfverfahren vergeben wurde, orientiert sich das Alpine-Symbol an hohen Qualitätsstandards. Für Autofahrer bedeutet dies ein deutliches Plus an Sicherheit, da diese Reifen speziell auf die harten Bedingungen im alpinen Raum optimiert sind.

Auch bei Ganzjahresreifen ist diese Kennzeichnung essenziell. Nur wenn Ihre Allwetterreifen das Alpine-Symbol aufweisen, erfüllen sie bei Schnee, Matsch oder Eis die situative Winterreifenpflicht. Achten Sie beim Kauf neuer Reifen daher unbedingt auf dieses Piktogramm auf der Reifenflanke. Wer nach der Übergangsfrist weiterhin mit veralteten M+S-Reifen ohne Schneeflockensymbol bei winterlichen Verhältnissen unterwegs ist, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern gefährdet auch den Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls.

Spikereifen

Spikereifen sind Winterreifen mit kleinen Metallstiften (aus Aluminium oder Stahl) im Profil. Diese Metallstifte verbessern die Haftung beim Fahren auf Schnee und Eis. Spikereifen sind in Österreich vom 01. Oktober bis 31. Mai erlaubt. Dabei ist auf Freilandstraßen ein Tempolimit von 80 km/h und auf Autobahnen von 100 km/h zu beachten.

Welche Strafe droht in Österreich bei Verstößen gegen die Winterreifenpflicht?

Wer mit seinem Fahrzeug bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen gegen die Winterreifenpflicht verstößt, muss mit einer Strafe von rund 100 Euro rechnen. Werden dabei andere Verkehrsteilnehmer:innen gefährdet, kann die Strafe theoretisch bis zu 10.000 Euro betragen.

In eine besonders brenzlige Situation geraten Sie, wenn Sie auf der Strecke in einen Unfall involviert werden? Dabei müssen Sie nicht einmal die Person sein, die den Unfall verschuldet hat. Bei Unfällen gilt die umgekehrte Beweislast: Sie müssen beweisen, dass der Unfall auch passiert wäre, wenn Ihr Fahrzeug mit Winterreifen oder Schneeketten ausgestattet gewesen wäre.

Winterreifenpflicht in Österreichs Nachbarländern

Wer in der kühleren Jahreszeit mit dem Auto in Österreichs Nachbarländern unterwegs ist, sieht sich mit unterschiedlichen Regelungen zur Winterreifenpflicht konfrontiert. Wir bringen Licht in das Dickicht der verschiedenen Vorschriften:

Winterreifenpflicht Deutschland

In Deutschland gilt wie bei uns für Fahrzeuge unter 3,5 t die situative Winterreifenpflicht. Einspurige Kraftfahrzeuge sind auch hier von der Winterreifenpflicht ausgenommen.

Schneeketten können bei schneebedeckten Straßen angebracht werden. Durch Verkehrsschilder kann sogar eine Schneekettenpflicht angeordnet werden. Für Fahrzeuge mit Schneeketten gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Spikereifen sind in Deutschland übrigens fast überall verboten. Es gibt jedoch eine Ausnahme im kleinen deutschen Eck (Bad Reichenhall-Lofer) an der Grenze zu Österreich.

Winterreifenpflicht Schweiz

In der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Da Fahrzeuge jedoch nur in einem betriebssicheren Zustand gefahren werden dürfen, ist es ratsam, bei winterlichen Bedingungen auf Winterreifen zurückzugreifen.

Bei schnee- oder eisbedeckten Straßen sind Schneeketten erlaubt. Eine Verwendungspflicht wird durch Verkehrszeichen ausgeschildert.

Spikereifen dürfen Sie im Zeitraum vom 1. November bis 30. April an Fahrzeugen bis 3,5 t montieren.

Bei einem Verstoß müssen Sie mit rund 105 Euro rechnen. (Stand:12.2025)

Winterreifenpflicht Slowenien

In Slowenien gilt eine generelle Winterreifenpflicht vom 15. November bis zum 15. März.

Diese Winterreifenpflicht wird auch erfüllt, wenn an den Sommerreifen des Fahrzeuges Schneeketten montiert sind. In diesem Fall gilt ein Tempolimit von 50 km/h.

Spikereifen sind in Slowenien verboten.

In Slowenien kostet ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht ab 40 Euro. (Stand: 12.2025)

Winterreifenpflicht Ungarn

In Ungarn gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Sie kann jedoch bei winterlichen Fahrverhältnissen vorgeschrieben werden. Dazu erfolgt an den Straßen eine dementsprechende Beschilderung.

Schneeketten dürfen ausschließlich bei schneebedeckter Fahrbahn verwendet werden. Gleichzeitig gilt in diesem Fall eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Spikereifen sind in Ungarn verboten.

Winterreifenpflicht Italien

Unser südliches Nachbarland macht es uns mit der Winterreifenpflicht nicht ganz so leicht, denn es gelten regional unterschiedliche Regelungen. Eine generelle Winterreifenpflicht gilt vom 15. November bis 15. April in folgenden Teilen Italiens:

  • im Stadtgebiet Bozen
  • auf der Brennerautobahn A22 bis Affi.
  • im Aostatal

Eine situative Winterreifenpflicht gilt für das restliche Südtirol.

Die Schneekettenpflicht wird in Italien mittels Beschilderung angeordnet.

Spikereifen sind für Fahrzeuge bis zu 3,5 t Gesamtgewicht vom 15. November bis zum 15. März erlaubt.

Das Bußgeld kann zwischen 42 und 345 Euro betragen. (Stand: 03.2026)

Winterreifenpflicht Slowakei

In der Slowakei gilt wie in Österreich eine situative Winterreifenpflicht, die bei Matsch, Schnee und Glatteis zum Tragen kommt.

Schneeketten sind nur bei schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt und dürfen die Fahrbahn nicht beschädigen.

Spikereifen sind in der Slowakei immer verboten.

Die Geldstrafe beträgt circa 60 Euro, kann jedoch auch höher ausfallen.

Winterreifenpflicht Tschechien

Auch Tschechien verfügt über eine situative Winterreifenpflicht. Für diese wurde folgender Zeitraum festgelegt: Vom 01. November bis 31. März sind bei schneebedeckter Fahrbahn oder Glatteis Winterreifen zu montieren.

Das Anbringen von Schneeketten ist bei einer schneebedeckten Fahrbahn erlaubt.

Ein Spikereifen-Verbot gilt das ganze Jahr über.

Bei einem Verstoß zahlen Sie in Tschechien 80 Euro (Stand: 07.2026).

Reifenwechsel: Können Autoreifen im Kofferraum transportiert werden?

Die Winterreifenpflicht steht vor der Tür? Also noch schnell mit den Reifen zur nächsten Werkstatt fahren? Eine sichere Verwahrung der Reifen im Auto schützt Sie vor schlimmen Unfallfolgen. Das Gewicht der Reifen bedeutet in Kombination mit der Wucht eines Aufpralls eine oft unterschätzte Gefahr.

Gehen Sie auch bei noch so kurzen Wegstrecken auf Nummer sicher und transportieren Sie die Reifen im Kofferraum. Aber selbst hier gibt es so einiges zu beachten. Wir geben Ihnen hilfreiche Informationen für Ihre Sicherheit:

  • Fixieren Sie die Reifen extra mit einem Zurrgurt: Das sorgt für Schutz bei einer starken Bremsung oder einem Unfall.
  • Stabilisieren Sie die Rückbank über die Sicherheitsgurte: Die Gurte werden kreuzweise übereinander gesteckt. So wird die Sitzbank bei einem Aufprall zurückgehalten und die Reifen bleiben im Kofferraum.

Was aber, wenn nicht alle Reifen im Kofferraum Platz haben? Dann können Sie bei Klein- oder Kompaktwagen einen Reifen in der Mulde zwischen Rückbank und Beifahrersitz platzieren. Beifahrer sollten in diesem Fall nicht mitfahren.

Richtiges Verhalten schützt im Ernstfall

Verstoßen Sie mit Ihrem PKW gegen die Winterreifenpflicht und verursachen einen Schaden, muss Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden der geschädigten Person ersetzen. Liegt jedoch grobe Fahrlässigkeit vor, kann die Versicherung die Zahlung ablehnen. Das trifft beispielsweise bei Übertretung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit zu. Das Anbringen von Winterreifen im vorgeschriebenen Zeitraum ist somit ein Schutz für Sie und alle anderen Autofahrer:innen.

Wenn trotz Winterreifen doch einmal ein Unfall passieren sollte, sind Sie mit unseren KFZ Versicherungen auf der sicheren Seite. Wir stehen Ihnen bei Fragen oder im Schadensfall stets unterstützend zur Verfügung.

Unser Angebot an KFZ-Versicherungen

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Ob Haftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung oder Vollkasko – hier finden Sie die passenden Allianz Produkte. Besitzen Sie ein E-Auto? Dann haben wir auch dafür eine attraktive Lösung: unsere E-Auto-Versicherung mit Leistungen, die speziell für E-Autos wichtig sind.

Gut zu wissen

Häufig gestellte Fragen zur Winterreifenpflicht

Motorbezogene Versicherungssteuer: Änderung für Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge

Mit 1. April 2025 wird gemäß Nationalratsbeschluss die bisherige Steuerbefreiung für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb aufgehoben, und es erfolgt eine Steuererhöhung für Plug-in-Hybridfahrzeuge. Versicherungen sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Steuer von ihren Kund:innen einzuheben.

Für die Berechnung werden bei einem Elektro-Fahrzeug Dauerleistung und Eigengewicht laut Zulassungsschein herangezogen, für Plug-in-Hybride gelten neue CO2-Abzugsposten. Details dazu finden Sie in unserem Blogbeitrag zum Thema Motorbezogene Versicherungssteuer.

Nähere Informationen zur Gesetzesänderung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen, unter www.bmf.gv.at.