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26/08/2026
Eine Unfall-Assistance bietet Soforthilfe nach einem Unfall und nimmt die Sorgen rund um den Haushalt, die Kinderbetreuung und vieles mehr ab. Damit Sie sich voll und ganz auf die Genesung fokussieren können.
Organisation einer ersten Situationsbeurteilung durch einen klinischen Psychologen, die telefonisch in bis zu 5 Gesprächen durchgeführt wird. Wenn die Situation eine weiterführende Behandlung erfordert, verweist der Psychologe auf persönliche Konsultationen mit einem Psychologen in der Nähe des Wohnsitzes oder Arbeitsplatzes des Leistungsempfängers.
Psychologische Erkrankungen, die bereits in der Vergangenheit erkannt oder festgestellt wurden oder am Datum des Inkrafttretens des Vertrags behandelt wurden, sowie psychologische Erkrankungen, die nicht unfallbedingt sind, sind ausgeschlossen.
Auf Wunsch des Versicherten übernehmen wir die Kosten einer medizinischen Zweitmeinung oder einer alternativen Therapieempfehlung. Die Leistung wird einmal pro Anlassfall erbracht.
Nach einem Unfall den Alltag weiterhin zu bewältigen kann schon sehr herausfordern sein. Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Gips Fuß und können Ihr Kind daher nicht von der Schule abholen.
Wer schmeißt dann weiterhin den Haushalt? Unser Partner übernimmt die Organisation von diversen Hilfeleistungen, um den Alltag zu erleichtern und wir übernehmen die Kosten dafür. Somit können Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren.
Organisation und Kostenübernahme für die Lieferung von Mahlzeiten („Essen auf Rädern“), wenn Sie z.B. aufgrund einer Gips-Hand nicht in der Lage sind zu kochen.
Organisation und Kostenübernahme für die Lieferung von Lebensmitteln, falls Sie nicht in der Lage sind notwendige Einkäufe zu tätigen.
Organisation und Kostenübernahme für die Anwesenheit einer Kinderbetreuer:in am Wohnsitz der versicherten Person, um deren Kind(er) zu betreuen, Mahlzeiten zuzubereiten und die tägliche Pflege zu übernehmen. Jede Kinderbetreuung dauert mindestens zwei (2) Stunden und kann von Montag bis Samstag, außer an Feiertagen, von 8:00 bis 19:00 Uhr in Anspruch genommen werden.
Wenn kein Familienmitglied das / die Kind(er) der versicherten Person zur Schule oder zu seinen außerschulischen Aktivitäten begleiten kann, organisieren und bezahlen wir den Transport mit dem Taxi von zu Hause aus.
Organisation und Koordination folgender Leistungen, sollte bei der versicherten Person eine dauernde Invalidität bestehen bleiben:
Organisation von Besichtigungen eines Pflegeheimes, sollten Sie nach einem Unfall nicht mehr in der Lage sein, für sich selbst zu sorgen inkl. der Übernahme von Beförderungskosten z.B. zu den Besichtigungsterminen.
Eine Garantie für einen freien Platz können wir nicht bieten. Unser Partner ist jedoch bemüht durch die Kontakte und deren Netzwerke weiterzuhelfen.
Spezialisten beantworten Fragen zu Verordnungen oder Therapieempfehlungen des behandelnden Arztes. Die versicherte Person kann auch Informationen zu Sportgesundheit, Gesundheitseinrichtungen, allgemeinen Gesundheitsthemen, Risikofaktoren, allgemeinen medizinischen Problemen, Drogenproblemen, Präventionsinformationen, Informationen über alternative Medizin, Schmerzmanagementzentren und Beratung erhalten, die geeignet sind eine unfallbedingte Einschränkung zu beseitigen oder zu verbessern.
Kostenübernahme für Reha-Training oder Sport-Therapie durch einen Physiotherapeuten oder diesbezüglich spezialisierten Therapeuten. Auf Wunsch können wir geeignete Spezialisten empfehlen.
Kostenübernahme für den Transport von und zur Wohnung der versicherten Person anlässlich medizinischer Fahrten (z. B. Physiotherapie, Arztbesuch etc.).
Die Unfall-Assistance bietet Unterstützung bei der Organisation und Koordination von diversen Leistungen. Sie soll versicherten Personen helfen, den Alltag nach einem Unfall einfacher und besser zu bewältigen. Ein Beispiel ist die Betreuung von Kindern, wenn man selbst nicht dazu in der Lage ist.
Nein, die Unfall-Assistance kann nur in Kombination mit
Die Leistungen der Unfall-Assistance betreffen Erledigungen und Tätigkeiten aus dem täglichen Leben. Demnach gilt sie nur in Österreich bzw. am Wohnsitz.