AUTO & CO ANMELDEN ÖSTERREICH

KFZ-Zulassung

  • Zulassung für Autos, Motorräder, LKW & Co.
  • rund 800 Allianz-Zulassungsstellen in ganz Österreich
  • schneller Service, kompetente Beratung & sorgfältige Bearbeitung

Damit Sie Ihr Fahrzeug auf öffentlichen Straßen benützen dürfen, müssen Sie es für den öffentlichen Verkehr genehmigen lassen. Diese Genehmigung erfolgt bei einer KFZ-Zulassungsstelle in Ihrem Wohnbezirk bzw. im Bezirk des Firmensitzes. Mit vollständigen Unterlagen ist eine KFZ-Zulassung in der Regel noch am selben Tag erledigt.

Eine KFZ-Zulassung ist notwendig für:

  • Pkw inkl. E-Autos
  • Motorräder, Mopeds & Motorroller
  • Quads
  • Lkw
  • Busse
  • Wohnmobile & Camper
  • Anhänger für Pkw & Lkw
Wir übernehmen die erstmalige Zulassung
Ihres neu gekauften Fahrzeugs
Bei Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs oder
gegebenenfalls bei einem Wohnsitzwechsel
Meldung, Bearbeitung, Reparatur,Feedback,
wir sind rund um die Uhr für Sie da
Wenn Sie beispielsweise Ihr neues Auto anmelden oder ein gebrauchtes Motorrad ummelden wollen, sind einige Punkte zu beachten. Dabei macht es auch einen Unterschied, ob Sie eine Privatperson sind oder das Fahrzeug auf eine Firma zulassen.

Für Sonderfälle wie eine Zulassung auf Personen unter 18 Jahre sind auf oesterreich.gv.at alle benötigten Unterlagen zusammengefasst. Was außerdem bei der Zulassung ausländischer Fahrzeuge in Österreich zu beachten ist, haben wir in unserem Blogartikel ausführlich beschrieben.
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Je nach Fahrzeug fallen für die KFZ-Zulassung in Österreich unterschiedliche Kosten an. Beispielsweise kostet die Anmeldung eines Autos € 207,- bzw. € 236,50 mit Scheckkartenzulassungsschein.

Detaillierte Kostenaufstellung:

  • Behördenanteil: € 119,80
  • Bearbeitungsleistung: € 60,80
  • Abfrage Zentrales Melderegister: € 1,10
  • Begutachtungsplakette: € 2,30
  • Kennzeichentafeln (wenn ein neues Kennzeichen ausgestellt werden muss):
  • Pkw und Lkw: € 23
  • Motorrad: € 13
  • Motorfahrrad: € 8,50
  • Anhänger: € 11,50
  •  
  • Scheckkartenzulassungsschein: € 29,50
Quelle: oesterreich.gv.at, Stand: 19.03.2025

Beim Anmelden eines Autos oder eines anderen KFZ sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Fahrzeuggenehmigungsdokument (Typenschein, Auszug aus der Genehmigungsdatenbank oder
  • Einzelgenehmigung)
  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • Vollmacht (wenn man nicht selbst anmeldet)
  • Leasingbestätigung bei Leasingfahrzeugen
  • Versicherungsbestätigung (KFZ Haftpflicht)
  • Bei Privatpersonen: Abfrage des Hauptwohnsitzes (führt die Zulassungsstelle durch)
  • Bei Firmen: Firmenbuchauszug bzw. Gewerbeschein
  • Bei Gebrauchtfahrzeugen: Positives §57a-Gutachten, falls schon erforderlich (je nach Fahrzeugalter)
Ja, bei der KFZ-Zulassung mus auf das Fahrzeug bereits eine KFZ Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Ohne Versicherungsbestätigung kann keine Zulassung erfolgen.

Hier finden Sie die richtige KFZ-Versicherung für Ihr Fahrzeug.
Wenn alle Unterlagen vorhanden sind, ist eine KFZ-Zulassung in der Regel noch am selben Tag erledigt.
Nein, für eine KFZ-Zulassung in Österreich muss auch der Hauptwohnsitz in Österreich sein. Für Personen ohne Hauptwohnsitz in Österreich gelten bestimmte Fristen für das Fahren eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs.

Wir haben alle Fakten & Fristen rund um ausländische Fahrzeuge in Österreich in unserem Blogartikel zusammengefasst.
Ja, ein Auto oder ein anderes Fahrzeug kann auf zwei oder mehrere Personen zugelassen sein. Dabei handelt es sich um eine “Zulassungsbesitzergemeinschaft”. Dabei muss jede dieser Personen echtmäßigen Besitz des Fahrzeugs nachweisen können.

Bei einem Umzug kommt es darauf an, ob sich die Behördenabkürzung des Kennzeichens ändert oder nicht. Je nachdem muss eine Ummeldung des Fahrzeugs erfolgen oder nicht. Es gibt drei Varianten:

  1. Behördenabkürzung bleibt gleich: Das Fahrzeug muss nicht umgemeldet werden.
  2. Behördenabkürzung ändert sich, Behörde bleibt gleich: Die Adressänderung muss gemeldet werden. Es werden neue Kennzeichen ausgestellt. Es fallen Kosten für die neuen Kennzeichentafeln und die neue Begutachtungsplakette an.
  3. Behördenabkürzung und Behörde ändern sich: Es muss eine Abmeldung und neuerliche Anmeldung des Fahrzeugs erfolgen. Es fallen die Kosten einer Neuzulassung an.

Die Änderungen sollten der zuständigen Behörde bestenfalls gleichzeitig mit der Hauptwohnsitzverlegung bekannt gegeben werden.

Rechtsgrundlagen
§ 42 Kraftfahrgesetz (KFG)
Zulassungsstellenverordnung (ZustV)

Ja, es ist grundsätzlich möglich, die alten Kennzeichen bei einer Ummeldung zu behalten. Wichtig ist, dass sich die Behördenabkürzung und zuständige Behörde nicht ändern.
Bei Verlust des Zulassungsscheins reicht eine Erklärung gegenüber der Zulassungsstelle. Bei Diebstahl muss bei der Polizei unverzüglich eine Diebstahlsanzeige erfolgen. In beiden Fällen wird ein Duplikat des Zulassungsscheins ausgestellt.

Bei Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen muss unverzüglich eine Verlustanzeige oder Diebstahlsanzeige erfolgen. Danach werden neue Kennzeichentafeln ausgestellt. Bis dahin können selbst gebastelte Ersatztafeln verwendet werden, jedoch maximal eine Woche lang.

Die Höhe der Kosten für eine KFZ-Zulassung sind vom Fahrzeugtyp abhängig. Die Anmeldung eines Autos kostet beispielsweise € 207,- bzw. € 236,50 mit Scheckkartenzulassungsschein.

Detaillierte Kostenaufstellung:

  • Behördenanteil: € 119,80
  • Bearbeitungsleistung: € 60,80
  • Abfrage Zentrales Melderegister: € 1,10
  • Begutachtungsplakette: € 2,30
  • Kennzeichentafeln (wenn ein neues Kennzeichen ausgestellt werden muss):
  • Pkw und Lkw: € 23
  • Motorrad: € 13
  • Motorfahrrad: € 8,50
  • Anhänger: € 11,50
  • Scheckkartenzulassungsschein: € 29,50
Mit einem Wechselkennzeichen können grundsätzlich bis zu 3 Fahrzeuge gemeinsam zugelassen werden. Wesentlich ist aber, dass es sich um dieselbe Fahrzeugart handelt. Eine Zulassung eines PKW und eines Motorrads auf dasselbe Kennzeichen ist beispielsweise ausgeschlossen. Ein Elektro-Fahrzeug und ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor können außerdem nur dann auf ein Kennzeichen zugelassen werden, wenn keine grüne Elektro-Kennzeichentafel verwendet wird. Nähere Informationen und weitere Details zur Anmeldung von Wechselkennzeichen erhalten Sie bei unseren Zulassungsstellen.
Bei einem Wunschkennzeichen kann man unter Einhaltung der Vorgaben selbst entscheiden, was auf dem Kennzeichen eines Autos oder Motorrads zu lesen sein soll. Es können beliebige Buchstaben und Zahlen gewählt werden. Lächerliche oder anstößige Kombinationen sind nicht erlaubt.

Aktuell kostet die Bewilligung eines Wunschkennzeichens € 228,30 (Quelle: oesterreich.gv.at, Stand: 19.03.2025).

In unserem Blogartikel ist alles rund um das Thema Wunschkennzeichen zusammengefasst.
Disclaimer: Diese Übersicht ist unverbindlich und stellt lediglich einen Überblick dar. 

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