KFZ-Zulassung
Was ist eine KFZ-Zulassung?
Damit Sie Ihr Fahrzeug auf öffentlichen Straßen benützen dürfen, müssen Sie es für den öffentlichen Verkehr genehmigen lassen. Diese Genehmigung erfolgt bei einer KFZ-Zulassungsstelle in Ihrem Wohnbezirk bzw. im Bezirk des Firmensitzes. Mit vollständigen Unterlagen ist eine KFZ-Zulassung in der Regel noch am selben Tag erledigt.
Eine KFZ-Zulassung ist notwendig für:
- Pkw inkl. E-Autos
- Motorräder, Mopeds & Motorroller
- Quads
- Lkw
- Busse
- Wohnmobile & Camper
- Anhänger für Pkw & Lkw
Die Leistungen der Allianz KFZ-Zulassung?
Neuzulassung
Ihres neu gekauften Fahrzeugs
Ummeldung
gegebenenfalls bei einem Wohnsitzwechsel
Abmeldung
wir sind rund um die Uhr für Sie da
Welche Unterlagen benötige ich für die KFZ-Zulassung?
Für Sonderfälle wie eine Zulassung auf Personen unter 18 Jahre sind auf oesterreich.gv.at alle benötigten Unterlagen zusammengefasst. Was außerdem bei der Zulassung ausländischer Fahrzeuge in Österreich zu beachten ist, haben wir in unserem Blogartikel ausführlich beschrieben.
Allianz Mein KFZ

Kosten der KFZ-Zulassung?
Je nach Fahrzeug fallen für die KFZ-Zulassung in Österreich unterschiedliche Kosten an. Beispielsweise kostet die Anmeldung eines Autos € 207,- bzw. € 236,50 mit Scheckkartenzulassungsschein.
Detaillierte Kostenaufstellung:
Häufig gestellte Fragen zur KFZ-Zulassung
Beim Anmelden eines Autos oder eines anderen KFZ sind folgende Unterlagen notwendig:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Fahrzeuggenehmigungsdokument (Typenschein, Auszug aus der Genehmigungsdatenbank oder
- Einzelgenehmigung)
- Kaufvertrag oder Rechnung
- Vollmacht (wenn man nicht selbst anmeldet)
- Leasingbestätigung bei Leasingfahrzeugen
- Versicherungsbestätigung (KFZ Haftpflicht)
- Bei Privatpersonen: Abfrage des Hauptwohnsitzes (führt die Zulassungsstelle durch)
- Bei Firmen: Firmenbuchauszug bzw. Gewerbeschein
- Bei Gebrauchtfahrzeugen: Positives §57a-Gutachten, falls schon erforderlich (je nach Fahrzeugalter)
Hier finden Sie die richtige KFZ-Versicherung für Ihr Fahrzeug.
Wir haben alle Fakten & Fristen rund um ausländische Fahrzeuge in Österreich in unserem Blogartikel zusammengefasst.
Bei einem Umzug kommt es darauf an, ob sich die Behördenabkürzung des Kennzeichens ändert oder nicht. Je nachdem muss eine Ummeldung des Fahrzeugs erfolgen oder nicht. Es gibt drei Varianten:
- Behördenabkürzung bleibt gleich: Das Fahrzeug muss nicht umgemeldet werden.
- Behördenabkürzung ändert sich, Behörde bleibt gleich: Die Adressänderung muss gemeldet werden. Es werden neue Kennzeichen ausgestellt. Es fallen Kosten für die neuen Kennzeichentafeln und die neue Begutachtungsplakette an.
- Behördenabkürzung und Behörde ändern sich: Es muss eine Abmeldung und neuerliche Anmeldung des Fahrzeugs erfolgen. Es fallen die Kosten einer Neuzulassung an.
Die Änderungen sollten der zuständigen Behörde bestenfalls gleichzeitig mit der Hauptwohnsitzverlegung bekannt gegeben werden.
Rechtsgrundlagen
§ 42 Kraftfahrgesetz (KFG)
Zulassungsstellenverordnung (ZustV)
Bei Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen muss unverzüglich eine Verlustanzeige oder Diebstahlsanzeige erfolgen. Danach werden neue Kennzeichentafeln ausgestellt. Bis dahin können selbst gebastelte Ersatztafeln verwendet werden, jedoch maximal eine Woche lang.
Die Höhe der Kosten für eine KFZ-Zulassung sind vom Fahrzeugtyp abhängig. Die Anmeldung eines Autos kostet beispielsweise € 207,- bzw. € 236,50 mit Scheckkartenzulassungsschein.
Detaillierte Kostenaufstellung:
Aktuell kostet die Bewilligung eines Wunschkennzeichens € 228,30 (Quelle: oesterreich.gv.at, Stand: 19.03.2025).
In unserem Blogartikel ist alles rund um das Thema Wunschkennzeichen zusammengefasst.
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