Oldtimer-Versicherung

Geben Sie Ihrem geliebten Oldtimer den Schutz, den er verdient: Die Oldtimer-Versicherung der Allianz! Versichern Sie Ihre gut erhaltenen Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind und nicht für die tägliche Nutzung eingesetzt werden als Oldtimer. Oder schützen Sie Ihren mindestens 20 Jahre alten Youngtimer kostengünstig mit der Oldtimer-Versicherung der Allianz.
Erfahren Sie mehr über OCC
 
  • Maßgeschneiderte Leistungen: Wählen Sie aus drei Paketen den Schutz, der zu Ihren Bedürfnissen passt. 
  • Erhalten Sie viel Schutz für Ihr Geld: Genießen Sie Spezialtarife bei der Versicherung mehrerer Fahrzeuge.
  • Luft nach oben: Marktwertsteigerungen Ihres Schmuckstückes werden automatisch mitversichert.
  • Selbstbewertung Ihres Fahrzeugs bis zu einem Wert von 80.000 € möglich - kein Gutachten notwendig.
  • Unabhängig zur Haftpflicht: Die Oldtimer Versicherung ist unabhängig zur Haftpflichtversicherung abschließbar.
Ablebensversicherung
Um Ihnen besten Schutz für Ihren Oldtimer zu bieten, arbeiten wir eng mit den Spezialisten für Liebhaberfahrzeuge von OCC zusammen. Wählen Sie aus drei Paketen die für Sie passenden Leistungen aus:
Mit dem Teilkasko-Paket genießen Sie nicht nur Schutz im Fall von Diebstahl oder Raub, auch mutwillige Beschädigung ist abgedeckt. Bruchschäden an der Verglasung und Schäden durch das Zusammenstößen mit Tieren, durch Tierbisse oder Brand und Explosion sind ebenso mitversichert. Außerdem: Eine Marktwertsteigerung Ihres Oldtimers ist bis zu 30% beitragsfrei inkludiert.
Für einen umfassenden Schutz Ihres Klassikers ist das Vollkaskopaket ideal. Denn versichert sind mit diesem Paket Schäden an Ihrem eigenen Oldtimer auch dann, wenn Sie einen Unfall selbst verschulden oder im Falle einer Mithaftung, wenn die Rechtsklage unklar ist. Abgesichert sind Sie zusätzlich vor fremdverschuldeten Parkschäden mit Fahrerflucht.
Mit dem Paket Premium profitieren Sie von einem Vollkaskoschutz plus weiteren wichtigen Leistungen: Mitgeführte Sachen werden Ihnen im Falle von Verlust oder Zerstörung bis zu einem Wert von € 2.000,- ersetzt. Bei Tierbissen und Kurzschlüssen übernehmen wir nicht nur die Schäden, sondern auch Folgeschäden bis zu einer Summe von € 7.500,-. Und: Wir sichern Ihren Klassiker mit bis zu 50% beitragsfreier Wert-Vorsorge ab, sollte er im Laufe der Zeit im Wert steigen.

    Ihr Basis-Schutz: Inkl. vieler Extras

  • Brand & Explosion
  • Naturgewalten (Sturm, Hagel, Hochwasser, etc.)
  • Diebstahl, Raub, Vandalismus
  • Kurzschluss & Tierbiss Folgeschäden bis 3.000 €
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
  • Glasbruch
  • Parkschäden
  • Wertvorsorge 30%

    Optimal abgesichert: Unser beliebtester Tarif

  • Brand & Explosion
  • Naturgewalten (Sturm, Hagel, Hochwasser, etc.)
  • Diebstahl, Raub, Vandalismus
  • Kurzschluss & Tierbiss Folgeschäden bis 3.000 €
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
  • Glasbruch
  • Parkschäden
  • Wertvorsorge 30%
  • Eigenschäden bei unklarer Rechtslage (Mithaftung)
  • Schutz des eigenen Fahrzeugs bei Selbstverschulden
  • Fremdverschuldete Parkschäden mit Fahrerflucht

Premium-Schutz für Sie: Voll abgesichert

  • Brand & Explosion
  • Naturgewalten (Sturm, Hagel, Hochwasser, etc.)
  • Diebstahl, Raub, Vandalismus
  • Kurzschluss & Tierbiss Folgeschäden bis 3.000 €
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
  • Glasbruch
  • Parkschäden
  • Wertvorsorge 30%
  • Eigenschäden bei unklarer Rechtslage (Mithaftung)
  • Schutz des eigenen Fahrzeugs bei Selbstverschulden
  • Fremdverschuldete Parkschäden mit Fahrerflucht
  • Wertvorsorge bis 50%
  • Kurzschluss & Tierbiss Folgeschäden bis 7.500 €
  • Mitgeführte Sachen bis 2.000 €

Damit Sie die Oldtimer-Versicherung nutzen können, muss Ihr Fahrzeug gut erhalten sein, sich in einem fahrbereiten Zustand befinden und in der jährlich angepassten Liste der historischen Kraftfahrzeuge des BMVIT eingetragen sein. (Die Eintragung ist nicht zwingend. Es muss ein Alltagsfahrzeug vorhanden sein.)

Wird Ihr Auto als Oldtimer versichert, darf die jährliche Fahrleistung max. 10.000km betragen. Es darf somit keine Alltagsnutzung vorliegen. 

Bei einer Oldtimer-Versicherung ist auch der Fahrzeugstandort ein Kriterium: Ihr Oldtimer muss überwiegend in einer Garage oder einem Carport untergebracht sein. Auch dürfen in den letzten 3 Jahren keine Schäden am Oldtimer entstanden sein. 

Für eine Oldtimer-Versicherung müssen alle Fahrer:innen mindestens 23 Jahre alt und seit mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheins sein. Für Premium Cars gilt ein Mindestalter von 30 Jahren.

Der Versicherungsnehmer und der Halter des Fahrzeuges müssen identisch sein.

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Voraussetzung
keine Alltagsnutzung
Fahrzeugstandort
keine Schäden
alle Fahrer mind. 23 Jahre alt
Oldtimer
Mindestalter: 30 Jahre
Youngtimer
Mindestalter: 20 Jahre
Newtimer
Fahrzeuge, die schon nach kurzer Zeit als Sammlerstücke gelten
Replicas
Nachbauten jeglichen Alters
Premium Cars
Fahrzeuge mit einem Neupreis von mindestens € 150.000,–
Motorräder
Originale, die nicht mehr produziert werden

Bevor Sie Ihren Klassiker zulassen können, muss er behördlich als historisches Fahrzeug im Typen- und Zulassungsschein eingetragen werden. Diese Eintragung ist bei der Landesprüfstelle in jenem Bundesland, in dem der / die Anmelder:in den Hauptwohnsitz hat, möglich. 

Folgende Unterlagen sind für die Eintragung als historisches Fahrzeug vorzuweisen: 

  • Fahrzeugdokument (sofern vorhanden)
  • Kaufvertrag, Rechnung oder anderer Besitznachweis
  • Technische Unterlagen: Technisches Datenblatt, Fachliteratur, Genehmigungsdokumente von typengleichen Fahrzeugen etc.
  • Gutachten eines Sachverständigen für historische Fahrzeuge

Ob Ihr Klassiker dem Originalzustand und dem Erhaltungszustand entspricht wird im Rahmen einer Vorführung des Fahrzeuges überprüft. Es können auch weitere Nachweise erforderlich sein, beispielsweise bezügliche Abgase oder Lärm. Der exakte Umfang wird im Rahmen der Überprüfung durch den / die Sachbearbeiter:in festgelegt. 

Wichtig: Wenn Sie für Ihr Fahrzeug keine österreichischen Papiere besitzen muss es beim zuständigen Amt der Landesregierung als historisches KFZ genehmigt werden. 

Ist Ihr Oldtimer als „historischen KFZ“ eingetragen, kann es zugelassen werden. 

Wichtig: Bei der KFZ-Anmeldung müssen Sie die Bestätigung über eine KFZ-Haftpflicht vorlegen. Ihre Oldtimer-Versicherung ist somit noch vor der KFZ-Anmeldung abzuschließen. 

Bitte achten Sie auch darauf, ob die letzte Abmeldung im Typenschein eingetragen ist oder eine Abmeldebestätigung vorliegt. 

Für die Zulassung eines Oldtimers benötigen Sie die gleichen Unterlagen wie für jedes andere KFZ: 

  • Amtlicher Lichtbildausweis des / der Anmelder:in
  • Versicherungsbestätigung über Kfz-Haftpflicht 
  • Genehmigungsnachweis: Typenschein, Auszug aus der Genehmigungsdatenbank, Einzelgenehmigung
  • Kaufvertrag, Rechnung oder andere Unterlagen, aus denen der Erwerb hervorgeht

Im Zuge der Anmeldung macht die Zulassungsstelle eine Abfrage des Wohnsitzes beim zentralen Melderegister. Sie müssen hierfür keinerlei Unterlagen vorlegen.

Sollte Ihr Oldtimer von jemand anderem angemeldet werden, muss eine schriftliche Vollmacht zur Anmeldung mitgebracht werden. 

Ein Auto gilt als Oldtimer, wenn es vor mindestens 30 Jahren zum ersten Mal zugelassenen wurde.
Eine Versicherung für Oldtimer kann für Fahrzeuge mit einem Mindestalter von 30 Jahren abgeschlossen werden. Bei der Allianz können aber auch Youngtimer (also Fahrzeuge mit mindestens 20 Jahren) sowie Newtimer, Replicas, Premium Cars oder Motorräder in der Oldtimer Versicherung geschützt werden.

Eine Oldtimer-Versicherung ist günstiger, als eine Versicherung für Fahrzeuge, die der Alltagsnutzung dienen. Das liegt am niedrigeren Unfallrisiko und an der geringeren Nutzung. 

Die Allianz bietet Ihnen gemeinsam mit der OCC drei unterschiedliche Oldtimer-Pakete. So können Sie die gewünschten Leistungen Ihrem persönlichen Bedarf anpassen. 

BEANTRAGEN SIE JETZT EIN INDIVIDUELLES ANGEBOT

Der Marktwert eines Oldtimers ergibt sich aus dem Zustand, der Originalität und der Nachfrage des versicherten Fahrzeuges. Festgestellt wird der Wert eines Oldtimers im Rahmen eines Gutachtens.
Im Rahmen von Oldtimer-Versicherungen können Sie mit Ihrem Klassiker im Jahr max. 10.000 km zurücklegen. Ihr Oldtimer darf somit nicht der Alltagsnutzung dienen.

Für die Zulassung eines Oldtimers sind die gleichen Unterlagen wie für jedes andere KFZ vorzulegen: 

  • Amtlicher Lichtbildausweis des / der Anmelder:in
  • Versicherungsbestätigung über Kfz-Haftpflicht 
  • Genehmigungsnachweis: Typenschein mit Eintragung als historisches Fahrzeug, Auszug aus der Genehmigungsdatenbank, Einzelgenehmigung
  • Kaufvertrag, Rechnung oder andere Unterlagen, aus denen der Erwerb hervorgeht

Im Zuge der Anmeldung macht die Zulassungsstelle eine Abfrage des Wohnsitzes beim zentralen Melderegister. Sie müssen hierfür keinerlei Unterlagen vorlegen.

Sollte Ihr Oldtimer von jemand anderem angemeldet werden, muss eine schriftliche Vollmacht zur Anmeldung mitgebracht werden. 

Quellen: https://www.oeamtc.at/thema/oldtimer/., https://www.noe.gv.at/noe/KFZueberpruefung-Genehmigung/Oldtimergenehmigung.html

Ja, der Zeitpunkt der Kündigung hängt von der Vertragslaufzeit ab. Beträgt die Vertragsdauer ein Jahr, kann der Vertrag ein Monat vor Ablauf des Vertrages gekündigt werden. Verträge mit einer Laufzeit von drei oder mehr Jahren können erstmals zum Ende des dritten Versicherungsjahres und danach jährlich mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden. Eine vorzeitige Kündigung ist nach Eintritt des Versicherungsfalls möglich. 
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