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Oldtimer-Versicherung
Allianz Mein KFZ
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Um Ihnen besten Schutz für Ihren Oldtimer zu bieten, arbeiten wir eng mit den Spezialisten von OCC zusammen:
Ihre Vorteile der Allianz Oldtimer Versicherung
Leistung der Allianz Oldtimer Versicherung
Paket Basis
Paket Komfort
Paket Extra
Basis
OCC-Teilkasko
Komfort
OCC-Vollkasko
Premium
OCC-Vollkasko PLUS
Premium-Schutz für Sie: Voll abgesichert
Welche Voraussetzung gibt es bei der Oldtimer Versicherung?
Damit Sie die Oldtimer-Versicherung nutzen können, muss Ihr Fahrzeug gut erhalten sein, sich in einem fahrbereiten Zustand befinden und in der jährlich angepassten Liste der historischen Kraftfahrzeuge des BMVIT eingetragen sein. (Die Eintragung ist nicht zwingend. Es muss ein Alltagsfahrzeug vorhanden sein.)
Wird Ihr Auto als Oldtimer versichert, darf die jährliche Fahrleistung max. 10.000km betragen. Es darf somit keine Alltagsnutzung vorliegen.
Bei einer Oldtimer-Versicherung ist auch der Fahrzeugstandort ein Kriterium: Ihr Oldtimer muss überwiegend in einer Garage oder einem Carport untergebracht sein. Auch dürfen in den letzten 3 Jahren keine Schäden am Oldtimer entstanden sein.
Für eine Oldtimer-Versicherung müssen alle Fahrer:innen mindestens 23 Jahre alt und seit mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheins sein. Für Premium Cars gilt ein Mindestalter von 30 Jahren.
Der Versicherungsnehmer und der Halter des Fahrzeuges müssen identisch sein.
Oldtimer-Versicherung
Welche Fahrzeuge können versichert werden?
Wissenswertes: Oldtimer Zulassung in Österreich
Bevor Sie Ihren Klassiker zulassen können, muss er behördlich als historisches Fahrzeug im Typen- und Zulassungsschein eingetragen werden. Diese Eintragung ist bei der Landesprüfstelle in jenem Bundesland, in dem der / die Anmelder:in den Hauptwohnsitz hat, möglich.
Folgende Unterlagen sind für die Eintragung als historisches Fahrzeug vorzuweisen:
- Fahrzeugdokument (sofern vorhanden)
- Kaufvertrag, Rechnung oder anderer Besitznachweis
- Technische Unterlagen: Technisches Datenblatt, Fachliteratur, Genehmigungsdokumente von typengleichen Fahrzeugen etc.
- Gutachten eines Sachverständigen für historische Fahrzeuge
Ob Ihr Klassiker dem Originalzustand und dem Erhaltungszustand entspricht wird im Rahmen einer Vorführung des Fahrzeuges überprüft. Es können auch weitere Nachweise erforderlich sein, beispielsweise bezügliche Abgase oder Lärm. Der exakte Umfang wird im Rahmen der Überprüfung durch den / die Sachbearbeiter:in festgelegt.
Wichtig: Wenn Sie für Ihr Fahrzeug keine österreichischen Papiere besitzen muss es beim zuständigen Amt der Landesregierung als historisches KFZ genehmigt werden.
Ist Ihr Oldtimer als „historischen KFZ“ eingetragen, kann es zugelassen werden.
Wichtig: Bei der KFZ-Anmeldung müssen Sie die Bestätigung über eine KFZ-Haftpflicht vorlegen. Ihre Oldtimer-Versicherung ist somit noch vor der KFZ-Anmeldung abzuschließen.
Bitte achten Sie auch darauf, ob die letzte Abmeldung im Typenschein eingetragen ist oder eine Abmeldebestätigung vorliegt.
Für die Zulassung eines Oldtimers benötigen Sie die gleichen Unterlagen wie für jedes andere KFZ:
- Amtlicher Lichtbildausweis des / der Anmelder:in
- Versicherungsbestätigung über Kfz-Haftpflicht
- Genehmigungsnachweis: Typenschein, Auszug aus der Genehmigungsdatenbank, Einzelgenehmigung
- Kaufvertrag, Rechnung oder andere Unterlagen, aus denen der Erwerb hervorgeht
Im Zuge der Anmeldung macht die Zulassungsstelle eine Abfrage des Wohnsitzes beim zentralen Melderegister. Sie müssen hierfür keinerlei Unterlagen vorlegen.
Sollte Ihr Oldtimer von jemand anderem angemeldet werden, muss eine schriftliche Vollmacht zur Anmeldung mitgebracht werden.
Häufig gestellte Fragen zur Oldtimer-Versicherung
Eine Oldtimer-Versicherung ist günstiger, als eine Versicherung für Fahrzeuge, die der Alltagsnutzung dienen. Das liegt am niedrigeren Unfallrisiko und an der geringeren Nutzung.
Die Allianz bietet Ihnen gemeinsam mit der OCC drei unterschiedliche Oldtimer-Pakete. So können Sie die gewünschten Leistungen Ihrem persönlichen Bedarf anpassen.
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Für die Zulassung eines Oldtimers sind die gleichen Unterlagen wie für jedes andere KFZ vorzulegen:
- Amtlicher Lichtbildausweis des / der Anmelder:in
- Versicherungsbestätigung über Kfz-Haftpflicht
- Genehmigungsnachweis: Typenschein mit Eintragung als historisches Fahrzeug, Auszug aus der Genehmigungsdatenbank, Einzelgenehmigung
- Kaufvertrag, Rechnung oder andere Unterlagen, aus denen der Erwerb hervorgeht
Im Zuge der Anmeldung macht die Zulassungsstelle eine Abfrage des Wohnsitzes beim zentralen Melderegister. Sie müssen hierfür keinerlei Unterlagen vorlegen.
Sollte Ihr Oldtimer von jemand anderem angemeldet werden, muss eine schriftliche Vollmacht zur Anmeldung mitgebracht werden.
Quellen: https://www.oeamtc.at/thema/oldtimer/., https://www.noe.gv.at/noe/KFZueberpruefung-Genehmigung/Oldtimergenehmigung.html
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