Oldtimer-Versicherung Voraussetzung |
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Wählen Sie aus 4 Paketen von Haftpflicht-, Naturkasko-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung die Leistungen, die am besten zu Ihrem Fahrzeug und Ihren Bedürfnissen passen.
Optimal auf die Bedürfnisse von Elektrofahrzeugen zugeschnitten. Zusätzlicher Versicherungsschutz für Batterien & Ladeausrüstung sowie Assistance für den Fall eines leeren Akkus.
Umfassender Schutz für alle Zweiräder ab 50 ccm Hubraum. Wahl aus 4 Paketen & Option auf 35% Saison-Kennzeichen-Nachlass bei saisonaler Nutzung des Motorrads.
Rundum-Schutz für Mopeds bis 50 ccm Hubraum bzw. 45 km/h Geschwindigkeit. Wahl aus 4 Paketen & Option auf 35% Saison-Kennzeichen-Nachlass bei saisonaler Nutzung.
Ein Auto gilt als Oldtimer, wenn es vor mindestens 30 Jahren zum ersten Mal zugelassen worden ist.
Der Marktwert eines Oldtimers ergibt sich aus dem Zustand, der Originalität und der Nachfrage des versicherten Fahrzeuges. Festgestellt wird der Wert eines Oldtimers im Rahmen eines Gutachtens.
Laut Kraftfahrgesetz (KFG) 1967, §2 Absatz 1, Ziffer 43 ist ein historisches Fahrzeug ein erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Fahrzeug. Die Voraussetzungen dafür sind: (1) Baujahr 1955 oder davor bzw. älter als 30 Jahre, (2) Eintragung in die vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie approbierte Liste der historischen Kraftfahrzeuge (§ 131b), (3) Keine Verwendung für den alltäglichen Gebrauch. (Quelle: https://www.oeamtc.at/thema/oldtimer/)
Das rote Pickerl ist der Nachweis für die §57a-Begutachtung mit der Aufschrift "HISTORISCHES FAHRZEUG – HISTORIC VEHICLE" für historische Fahrzeuge. Anders als beim weißen Pickerl müssen Fahrzeuge mit dem roten Pickerl nur alle zwei Jahre überprüft werden. (Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/mobilitaet/kfz/Seite.060500)
Ja. Damit ein Oldtimer zugelassen und gefahren werden kann, ist mindestens eine Haftpflichtversicherung notwendig. Mit der Allianz Oldtimer-Versicherung ist Ihr Klassiker darüber hinaus mit einer Teilkasko, Vollkasko oder einem Premiumschutz gegen bestimmte Risiken versichert.
Bei der Allianz versicherte Oldtimer dürfen maximal 10.000 Kilometer pro Jahr gefahren werden. Ist ein Oldtimer auch als historisches Fahrzeug eingetragen, gibt es weitere Vorgaben bei der Benützung. Laut Gesetz dürfen historische Kraftwagen nur maximal 120 Tagen pro Jahr gefahren werden, historische Krafträder an 60 Tagen pro Jahr. Dafür sind gem. § 34 Abs. 4 KFG fahrtenbuchartige Aufzeichnungen zu führen. (Quelle: https://www.oeamtc.at/thema/oldtimer/)
Ja, der Zeitpunkt der Kündigung hängt von der Vertragslaufzeit ab. Beträgt die Vertragsdauer ein Jahr, kann der Vertrag ein Monat vor Ablauf des Vertrages gekündigt werden. Verträge mit einer Laufzeit von drei oder mehr Jahren können erstmals zum Ende des dritten Versicherungsjahres und danach jährlich mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden. Eine vorzeitige Kündigung ist nach Eintritt des Versicherungsfalls möglich.
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