Informafionen über die Konformität nach dem Barrierefreiheitsgesetz (Konformitätserklärung)

Alle Menschen sollen Produkte und Dienstleistungen ohne Einschränkungen nutzen können, zum Beispiel über das Internet. Man nennt das „barrierefreie Nutzung“. Die Regeln dafür stehen in einem Gesetz. Das Gesetz heißt Barrierefreiheitsgesetz.

Wir bieten Versicherungen an. Hier möchten wir Ihnen einfach erklären, was eine Versicherung ist und wie sie funktioniert. Dabei beschreiben wir hier nur die wichtigsten Eigenschaften und Funktionsweisen (siehe unten Punkt A). Wenn es notwendig ist, verwenden wir bestimmte Fachbegriffe. Wir erklären dann diese Begriffe.

Es gibt viele verschiedene Arten von Versicherungen, zum Beispiel für das Auto oder den Haushalt. Einige Versicherungen bieten wir zum Abschluss im Internet an – wir sagen dazu “online”. Man nennt das „elektronischer Geschäftsverkehr“. Am Ende dieses Dokuments erklären wir Ihnen, wie wir dabei die gesetzlichen Anforderungen an die barrierefreie Nutzung erfüllen (siehe unten Punkt B).

Informationen zu bestimmten Arten von Versicherungen, die wir online zum Abschluss anbieten, finden Sie hier:

Bitte beachten Sie: Dieses Dokument dient nur zur Information. Rechtlich gilt, was im Versicherungsvertrag, den Sie mit uns abschließen, und den dazugehörigen Unterlagen steht. 

Wie funktioniert Versicherung im Allgemeinen?
Versicherung funkfioniert, indem viele Menschen einen Geldbetrag in eine gemeinsame Kasse einzahlen. Diese wird von einem Versicherer verwaltet. Wenn eine versicherte Person einen Schaden erleidet, wird dieser Schaden aus dieser gemeinsamen Kasse vom Versicherer gezahlt. Dieses Prinzip heißt Solidarprinzip.

Was ist eine Versicherung?
Eine Versicherung schützt Sie vor finanziellen Verlusten nach Ereignissen, die man nicht vorhersehen kann. Ein unvorhergesehenes Ereignis kann etwa ein Autounfall sein. Solche Ereignisse können Kosten verursachen, also einen Schaden. Normalerweise müssten Sie den Schaden selbst bezahlen. Wenn Sie versichert sind und Sie die Voraussetzung für den Versicherungsschutz erfüllen, ersetzen wir den Schaden maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme.

Wer sind wir (Versicherer)?
Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft
Wiedner Gürtel 9-13, 1100 Wien
Telefon: +43 5 9009 0

Sie möchten eine Versicherung bei uns haben?
Eine Versicherung bekommt man, indem man mit dem Versicherer (zum Beispiel mit uns) einen Versicherungsvertrag abschließt. Im Versicherungsvertrag steht zum Beispiel, für wen die Versicherung abgeschlossen wird, wofür die Versicherung ist und wieviel die Versicherung kostet.
Vor Vertragsabschluss werden wir Ihnen einige wichtige und gesetzlich vorgeschriebene Informationen geben. Welche Informationen das genau sind, kommt auf die Art der Versicherung an. Darunter fallen unser Name und unsere Adresse, die Dauer des Versicherungsvertrages und der Preis. Den Preis für die Versicherung nennt man Prämie.
Wenn Sie bei uns eine Versicherung wollen, müssen Sie uns Ihren Versicherungswunsch mitteilen. Das tun Sie in der Regel mit einem Antrag. In diesem Antrag teilen Sie uns auch einige Angaben von Ihnen mit. Neben persönlichen Angaben, wie Name und Adresse, müssen wir unter anderem wissen, was Sie versichern wollen. Alle Ihre Angaben müssen vollständig und richtig sein. Wir haben sechs Wochen Zeit Ihren Antrag anzunehmen. In dieser Zeit prüfen wir Ihren Antrag. Wenn mit Ihrem Antrag alles passt, dann stellen wir die Urkunde über den Versicherungsvertrag aus. Zu dieser Urkunde sagt man auch „Polizze“.

Welche Dokumente gehören zum Versicherungsvertrag?
Zum Versicherungsvertrag gehören auch die Versicherungsbedingungen und weitere Unterlagen. Dort können Sie nachschauen, welche Art von Versicherungsschutz Sie haben, welche Gefahren versichert sind und was Sie dafür zahlen müssen.

Wieviel müssen Sie für die Versicherung zahlen?
Im Versicherungsvertrag steht, wie viel Sie für die Versicherung bezahlen müssen (Prämie). Während der Dauer der Versicherung kann sich die Prämie ändern. Die Regeln dafür stehen im Versicherungsvertrag. Sie zahlen Ihre Prämie wie mit uns ausgemacht (etwa jährlich oder monatlich, mittels Überweisung oder Bankeinzug). Damit Sie etwas ersetzt erhalten, müssen Sie die Prämie rechtzeitig und vollständig bezahlen. 

Wann beginnt die Versicherung?
Die Versicherung gilt erst ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Den vereinbarten Versicherungsbeginn und die Dauer finden Sie in Ihrem Vertrag.

Wie können Sie die Versicherung beenden?
Kurz nach Abschluss können Sie vom Versicherungsvertrag zurücktreten. Die Frist dafür steht in Ihrem Vertrag. Sie beginnt, wenn Sie Ihren Vertrag (die Polizze) erhalten. Wenn Sie zurücktreten, erlischt die Versicherung. Sie können die Versicherung auch kündigen. Wann und warum Sie die Versicherung kündigen können, steht in Ihrem Vertrag. Die Kündigung muss „in geschriebener Form“, also mit E-Mail oder Brief, erfolgen. Das ist meist erst nach einer gewissen Zeit und zu einem bestimmten Zeitpunkt möglich. Genauere Informationen dazu finden Sie in Ihrem Vertrag.

Allgemeine Erklärung
Der Abschluss einer Versicherung im Internet funktioniert bei uns barrierefrei. Damit dies, also eine barrierefreie Nutzung unserer Online-Anwendungen möglich ist, erfüllen wir die Regeln aus dem Barrierefreiheitsgesetz in der jeweils geltenden Fassung. (Amtsblatt L151/70 vom 7.6.2019). Unsere Online-Anwendungen sind mit WCAG 2.1 AA vereinbar.
Dabei gilt insbesondere:

Wischen um mehr anzuzeigen

Die Informationen werden über mehr als einen sensorischen Kanal bereitgestellt. 
  • Schriftlich
  • Screenredable Dokument

Die Informationen werden in verständlicher Weise dargestellt.

  • Einfache Darstellung
  • Barrierefreie Texte (Screenredable)
  • Möglichkeit, bei Darstellungen im Vordergrund den Kontrast zu erhöhen, damit sie von Menschen mit Sehschwäche erkannt werden können. 
Die Informationen werden den Nutzer:innen auf eine Weise dargestellt, die sie wahrnehmen können. Der ganze Inhalt ist wahrnehmbar über den Text oder Screen-Reader bzw. über den ALT-Text.  
Der Informationsinhalt wird in Textformaten zur Verfügung gestellt, die sich zum Generieren alternativer assistiver Formate eignen, die von Nutzern in unterschiedlicher Form dargestellt werden und über mehr als einen sensorischen Kanal wahrgenommen werden können.
  • Sensorischen Kanäle: lesen und hören
  • Die folgenden assistiven Formate werden auf der Webseite zur Verfügung gestellt: 
    • Alternativtexte für Bilder
    • Tastaturnavigation
    • Keine Animationen
    • Resp. Design (Zoom-Anpassung)
    • Accessible Rich Internet Applications
    • Kontraste und Farben
Die Informationen werden in einer Schriftart mit angemessener Schriftgröße und geeigneter Schriftform unter Berücksichtigung der vorhersehbaren Nutzungsbedingungen und mit ausreichendem Kontrast sowie anpassbarem Abstand zwischen den Buchstaben, Zeilen und Absätzen dargestellt.
  • Allianz Neo
  • Unterscheidung der Schriftgröße nach jeweiligem Informationsblock und je nach Einstellung der Schriftgröße
  • ausreichendem Kontrast 
  • vorgegebener angemessener Abstandseinstellungen
Es wird eine alternative Darstellung des Inhalts angeboten, wenn Elemente mit Nicht-Text-Inhalten enthalten sind.  Ja
Die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen elektronischen Informationen werden auf kohärente und angemessene Weise bereitgestellt, indem sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden. Ja
Die Informationen werden über mehr als einen sensorischen Kanal bereitgestellt. 

Von den Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes nicht umfasst sind insbesondere:

  • jene Teile der Homepage und Apps, die nicht zum elektronischen Verkaufsprozess bzw. zur elektronischen Durchführung von Vertragsänderungen und Vertragsverwaltung genutzt werden können, das heißt der übrige Onlineauftrift des Versicherers
  • (insbesondere) Werbung und allgemeine Produkfinformationen
  • die eigentlichen Vertragsdokumente (Polizze, Antrag, Versicherungsbedingungen)
  • Dokumente zur Erfüllung sonstiger gesetzlicher Informationspflichten (zB IPIDs, LIPIDs, Datenschutzhinweise)
  • elektronische Abläufe im Zusammenhang mit der Schadenmeldung und -regulierung
  • elektronische Dienstleistungen, die nicht direkt gegenüber dem Verbraucher bzw. mit Blick auf den Vertragsabschluss erbracht werden (zB Vertriebsportale und Tarifrechner)
  • Assistenzleistungen 

Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung und Beschwerdemöglichkeit
Wir haben diese Erklärung zuletzt am 28.06.2025 aktualisiert.

Wir verbessern unsere Online-Anwendungen laufend. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn bei der barrierefreien Nutzung etwas nicht gut funktioniert oder Sie dabei etwas nicht verstehen, können Sie sich gerne an uns wenden.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und uns so bald wie möglich bei Ihnen melden. Wenn Sie der Meinung sind, dass wir Anforderungen aus dem Barrierefreiheitsgesetz nicht oder nicht ausreichend einhalten, dann haben Sie auch das Recht, sich an das Sozialministeriumservice zu wenden.