Nachhaltigkeit

Die EU hat 2019 den Green Deal präsentiert mit dem Ziel, 2050 Europa klimaneutral zu machen.

Dazu braucht es umfangreiche Maßnahmen in Wirtschaft und Industrie. Die Umsetzung dieses Planes kostet etwa 2,4 Billionen Euro bis 2030, das kann nicht aus Steuergeld finanziert werden, dazu braucht es auch private Gelder.

Anleger sollen demnach nachhaltige Geldanlagen tätigen können, indem ihnen transparent dargelegt wird, wie sich veranlagte Gelder auf die Umwelt und die Gesellschaft auswirken.

In diesem Sinne hat die EU einige Verordnungen beschlossen, die in Europa den einheitlichen Standard regeln, was als "nachhaltige Geldanlage" gilt, darunter fallen u.a. die

  • Offenlegungs-Verordnung
    Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
    Definiert „nachhaltige“ Investitionen im Allgemeinen und gibt vor, welche (nicht finanziellen) Informationen von Finanzunternehmen auf Unternehmens- und Produktebene veröffentlicht werden müssen
  • Taxonomie-Verordnung
    Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088)
    Konkretisiert die Offenlegungs-Verordnung bezüglich „ökologisch nachhaltigen“ Investitionen.

Hintergrund dieser Verordnungen ist ein europäischer Aktionsplan, der vorsieht, dass bei Konzeption und Vertrieb von Finanzprodukten unter anderem folgende Kriterien zu berücksichtigen sind:

  • Umweltfaktoren (E-Environment)
  • Sozialfaktoren (S-Social)
  • Leitungsfaktoren (G-Governance)

In der Offenlegungsverordnung sind geregelt:

  • Umweltfaktoren
    Ressourceneffizienz bei der Nutzung von erneuerbarer Energie, Rohstoffen, Wasser und Boden, für die Abfallerzeugung und Treibhausgasemissionen; Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die Kreislaufwirtschaft
  • Sozialfaktoren
    Bekämpfung von Ungleichheit; Förderung des sozialen Zusammenhalts, der sozialen Integration und der Arbeitsbeziehungen
  • Leitungsfaktoren
    Gute Unternehmensführung, solide Managementstrukturen, Vergütung von Mitarbeiter:innen und Einhaltung der Steuervorschriften.

Zudem sind Finanzprodukte in drei Kategorien eingeteilt, die zeigen ob bzw. wie stark die Nachhaltigkeit berücksichtigt wird:

  • Produkte nach Art. 8 berücksichtigen soziale und/oder ökologische Merkmale
  • Produkte nach Art. 9 streben eine nachhaltige Investition explizit an
  • Sonstige Produkte berücksichtigen Nachhaltigkeitskriterien nicht oder nur in geringem Umfang

Die Taxonomie-Verordnung definiert Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten und nennt sechs Umweltziele:

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme

 

Nachhaltigkeit Offenlegung
Nach unserem Verständnis als Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft (AEV) und Allianz Elementar Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft  (AEL) sind Nachhaltigkeitsrisiken Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf die Vermögenswerte, Rentabilität oder Reputation der Allianz Gruppe oder eines ihrer Unternehmen haben könnten. Beispiele für ESG-Risiken umfassen den Klimawandel, Biodiversitätsverlust, einen Verstoß gegen anerkannte Arbeitsstandards und Korruption.
1. Zusammenarbeit mit Vermögensverwaltern.
Auswahl, Beauftragung und Überwachung von Vermögensverwaltern von Kapitalanlagen der AEL:

Bei der Auswahl, Beauftragung und Überwachung von Vermögensverwaltern für die Anlage der Vermögenswerte der AEL berücksichtigt die AI KAG neben wirtschaftlichen Aspekten auch Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren. Alle Vermögensverwalter, die im Auftrag der AI KAG in börsennotierte Anlageklassen investieren, müssen Überlegungen zur Nachhaltigkeit bzw. ESG-Kriterien in ihren Anlageprozess einbeziehen. ESG steht dabei für die 3 Bereiche Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Aufsichtsstrukturen). Darüber hinaus sind sie verpflichtet, festgelegte Ausschlusskriterien einzuhalten. Vermögensverwalter werden auf Konzernebene überwacht, um die Erfüllung der jeweiligen Ausschlusskriterien und die Einhaltung ihrer eigenen ESG- Richtlinien zu gewährleisten.

Investments in nicht-börsennotierten Anlageklassen - wie Immobilien, Infrastruktur und Privatplatzierungen – erfolgen mittels Gruppenvehikeln bzw. mit Unterstützung des Allianz Konzerns und werden anhand spezieller ESG-Richtlinien überprüft. Diese Allianz firmeneigenen Richtlinien basieren auf internationalen Best-Practice-Standards und umfassen Aspekte wie das Risiko der biologischen Vielfalt, das Risiko für Schutzgebiete, das Risiko der Belegschaft und das Risiko für die lokalen Gemeinschaften. Wenn während der Bewertung ein ESG-Risiko festgestellt wird, entscheiden ESG- und Risikoexperten auf internationaler Gruppenebene des Allianz Konzerns, ob sie entweder eine Transaktion durchführen, fortfahren und die Minderung und das Management von ESG-Risiken verlangen oder eine Transaktion aus ESG Gründen ablehnen.

2.   Potenzielle ESG-Risiken erkennen, analysieren und abwenden:

Die AEV und AEL haben das Investment Management in Wertpapieren an die Allianz Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH (AI KAG) ausgelagert. Die AEV und AEL setzen die Rahmenbedingungen, unter denen die AI KAG das Investment Management betreibt. Nachhaltigkeitsrisiken werden während des gesamten Anlageentscheidungsprozesses, insbesondere beim Asset-Liability-Management, Investment Strategy, Asset Manager Management, Investment Monitoring und Risk Management berücksichtigt. Die Ausführung der Investments erfolgt durch die AI KAG und andere ausgewählte Asset Manager, wobei klare Anforderungen an die Asset Manager hinsichtlich der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken gestellt werden.

3.   Active Ownership & Engagement:

Die Allianz SE tritt mit ausgewählten Beteiligungsunternehmen, in denen sie systematische ESG-Risiken identifiziert, in einen Dialog. Das Engagement zielt darauf ab, das Management von ESG-Risiken durch das Unternehmen zu stärken und die allgemeine Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern. Eine sinnvolle Veränderung kann mehrere Jahre dauern, und Engagement wird als fortlaufendender Prozess gesehen, der sowohl wirkungsvoll als auch für beide Seiten vorteilhaft sein kann. Die Allianz könnte nicht zu dieser positiven Veränderung beitragen, wenn sie ihre Investitionen automatisch zurückzieht. Sollte sich das Engagement jedoch als erfolglos herausstellen, kann sich von bestimmten Emittenten getrennt werden.

Die AEL arbeitet eng mit den zentralen Funktionen der Allianz Gruppe zusammen, um gemeinsame Gruppenziele für die Eigenanlagen festzulegen und umzusetzen. Hierdurch ist eine effizientere und effektivere Zielerreichung möglich. Die Festlegung und Berichterstattung zu einigen der nachfolgenden Ziele erfolgt daher auf aggregierter Gruppenebene, obwohl jede operative Einheit zu den unten genannten Zielen beiträgt.

4.   Risiken des Klimawandels und Dekarbonisierung:

Die Begrenzung der globalen Erwärmung und die Eindämmung des Klimawandels haben für die Allianz oberste Priorität. Wir sind entschlossen, zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens 2015 beizutragen, und sind der Ansicht, dass zur Erreichung seines Ziels eine rasche Dekarbonisierung der Weltwirtschaft auf ein Netto-Null-Emissionsniveau bis 2050 erforderlich ist. Die Allianz identifiziert und verwaltet klimarelevante Risiken und Chancen durch:

  • Systematische Berücksichtigung von Klima- und Nachhaltigkeitskriterien im Investmentgeschäft. Die Allianz hat die Finanzierung von Geschäftsmodellen auf Kohlebasis eingestellt.
  • Verpflichtung, die auf Kohle basierenden Geschäftsmodelle für seine eigenen Investitionen bis spätestens 2040 vollständig auslaufen zu lassen.
  • Verbesserung der Transparenz in Bezug auf klimabezogene Angaben und Bemühungen, Strategie und Berichterstattung weiter an den Empfehlungen der Task Force des G20-Finanzstabilitätsausschusses für klimabezogene finanzielle Angaben (TCFD) auszurichten.
  • Gewährleistung eines aktiven Dialogs mit Beteiligungsunternehmen über die Definition und Umsetzung von Klimastrategien und Zusammenarbeit mit politischen Entscheidungsträgern, um eine nachhaltige Finanzierung voranzutreiben.
  • Die Allianz SE ist Gründungsmitglied der von den Vereinten Nationen einberufenen Net-Zero Asset Owner Alliance und hat sich verpflichtet, unser Portfolio auf einen Temperaturanstieg von maximal 1,5° C auszurichten, d. h. bis 2050 auf die Netto-Treibhausgase-Emissionen aus unserem Portfolio, das heißt die CO2-Emissionen unseres Anlageportfolios bis 2050 auf Netto-Null zu reduzieren.

Die AEL arbeitet eng mit den zentralen Funktionen der Allianz Gruppe zusammen, um gemeinsame Gruppenziele für die Eigenanlagen festzulegen und umzusetzen. Hierdurch ist eine effizientere und effektivere Zielerreichung möglich. Die Festlegung und Berichterstattung zu einigen der nachfolgenden Ziele erfolgt daher auf aggregierter Gruppenebene, obwohl jede operative Einheit zu den unten genannten Zielen beiträgt.

 

In 2021 haben wir uns erste Zwischenziele zur Verringerung der Treibhausgas-Emissionen gesetzt:

  • Bis 2025 sollen die Emissionen für ausgewählte Anlageklassen im Portfolio der Kundengelder um 25 Prozent im Vergleich zu 2019 reduziert werden (zunächst für Aktien und börsennotierte Unternehmensanleihen).
  • Zusätzlich werden bis 2025 alle von der Allianz direkt investierten Immobilien in der Summe ihrer Emissionen mit dem wissenschaftlich fundierten Pfad zum 1,5° C-Ziel übereinstimmen.

Unsere Investitionen leisten damit ihren Beitrag zum Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Damit unterstützen wir und die Allianz Gruppe die Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5°C gegenüber vorindustriellen Werten.

 

5.   Die AEV als Finanzberater:

Die AEV geht in ihrer Rolle als Finanzberater aktiv mit dem Thema Nachhaltigkeit sowie deren Risiken um. Es werden Anlageberatungs- und Versicherungsberatungstätigkeiten in Hinblick auf Produkte der AEL und der Allianz Invest KAG erbracht.

Alle Produkte der AEL stufen wir als Produkte gemäß Artikel 8 der Offenlegungsverordnung ein. Darauf wird im Rahmen der Beratung bzw. den vorvertraglichen Informationspflichten im Kundenoffert, in denen über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen informiert wird, hingewiesen. Im Rahmen der Fondsauswahl durch den Kunden steht eine Fondsliste mit der Einstufung der wählbaren Investmentfonds unter www.allianz.at/fonds zur Verfügung.

Über die aktive Berücksichtigung von ESG-Faktoren seitens der Allianz Invest KAG im Rahmen des Investment Management wird im vorherigen Abschnitt zu Art 3 (Punkt 3.1. ) informiert. Die AEV geht auch in ihrer Rolle als Finanzberater in Bezug auf die Produkte der Allianz Invest KAG aktiv mit dem Thema Nachhaltigkeit sowie deren Risiken um und bezieht diesen Themenkomplex in den Beratungsprozess mit ein.

1.   Richtlinien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und -indikatoren; eine Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen sowie aller in diesem Zusammenhang ergriffenen oder gegebenenfalls geplanten Maßnahmen.

Allianz Elementar Versicherung AG (AEV) und Allianz Elementar Lebensversicherung AG (AEL) berücksichtigen die prinzipiellen negativen Auswirkungen ihrer Anlageentscheidungen in Bezug auf Versicherungsanlagevermögen und verfügen über ein robustes Rahmenwerk zur Ermittlung und Bewertung dieser Auswirkungen. Zentrale interne Grundsatzdokumente definieren und regeln diesen Ansatz. Dabei werden die wichtigsten negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit wie Treibhausgasemissionen, Verlust der biologischen Vielfalt, Wasserstress, Umgang mit gefährlichen Abfällen und toxischen Emissionen, Menschenrechtsverletzungen, Gesundheit und Sicherheit, negative Auswirkungen auf das Gemeinwesen, Bestechung und Korruption durch verschiedene Methoden wie Ausschlüsse und detaillierte Investitionsrichtlinien berücksichtigt, kurz- und langfristige Reduktionsziele und Engagement (siehe Abschnitt 2 unten). Um die wichtigsten negative Auswirkungen zu identifizieren und zu bewerten, berücksichtigen wir mehrere Indikatoren, je nach ihrer Wesentlichkeit für die jeweilige Investition. Darüber hinaus hat sich die Allianz zu mehreren strategischen Initiativen verpflichtet, die sich unter anderem mit dem Klimawandel befassen und unseren Ansatz zur Minderung potenzieller negativer Auswirkungen stärken.

Insbesondere unterstützt die Allianz den Wandel zu einer klimafreundlichen Wirtschaft mit einem ehrgeizigen Nachhaltigkeitsansatz für unsere Geschäftssegmente und Geschäftsvorgänge. Als Gründungsmitglied der von den Vereinten Nationen einberufenen Net-Zero Asset Owner Alliance (AOA) setzt sich die Allianz SE für ehrgeizige Dekarbonisierungsstrategien und die Finanzierung der Transformation ein.

Die AEL arbeitet eng mit den zentralen Funktionen der Allianz Gruppe zusammen, um gemeinsame Gruppenziele für die Eigenanlagen festzulegen und umzusetzen.

Wir als Allianz Gruppe verpflichten uns, bis zum Jahr 2050 die Treibhausgasemissionen innerhalb unseres Eigengeschäftsportfolios auf Netto-Null zu reduzieren. Die Allianz SE arbeitet kontinuierlich mit der AOA zusammen, um Methoden zur Messung der klimawandelbedingten Auswirkungen und zur Festlegung angemessener Ziele für verschiedene Anlageklassen und Sektoren zu definieren.

Die AEV und AEL haben eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen zu vermeiden oder abzuschwächen, beispielsweise:

  • Einschränkung von Investitionen in bestimmte Sektoren und Emittenten, dies umfasst:

(1) den Ausschluss von Unternehmen, die kontroverse Waffen herstellen oder damit in Verbindung stehen
(Waffen, die in den Anwendungsbereich der folgenden internationalen Übereinkommen fallen: die Ottawa-Konvention (Antipersonenminen), das Übereinkommen über Streumunition (Streumunition/Bomben), das Übereinkommen über biologische Waffen und Toxinwaffen (biologische Waffen) sowie die Chemiewaffenkonvention (chemische Waffen) und Atomwaffen.),

(2) den Ausschluss von kohlebasierten Geschäftsmodellen
(Unternehmen, die 30 % (25 % ab 31. Dezember 2022) oder mehr ihrer Einnahmen aus der Förderung von Kraftwerkskohle generieren; Unternehmen, deren Strom zu 30 % (25 % ab 31. Dezember 2022) oder mehr aus Kraftwerkskohle erzeugt wird und/oder die planen, die Kraftwerkskohleleistung um mehr als 0,3 Gigawatt (GW) zu erhöhen; um den Übergang zu diesen strengeren Wegen zu erleichtern, wurden Emittenten, die die neuen Schwellenwerte voraussichtlich ab 2023 überschreiten werden, im Jahr 2021 eingefroren, was bedeutet, dass neue Investitionen nicht mehr zulässig sind; unter Ausschluss verstehen wir, dass Eigenkapitalinstrumente in solche Unternehmen abgestoßen und abgewickelt werden und keine Wiederanlage von festverzinslichen Instrumenten erfolgt,
(3) den Ausschluss von Geschäftsmodellen , die auf Ölsand basieren
(Keine Finanzierung für Unternehmen mit mehr als 20 % der Einnahmen aus Ölsanden in allen Geschäftsbereichen (10 % ab 31. Dezember 2024).,
(4) Einschränkungen bei der Finanzierung von Projekten im Einklang mit der Öl- und Gaspolitik der Allianz. (Keine Finanzierung von Projekten in den Bereichen i) Erforschung und Erschließung neuer Erdöl- und Erdgasfelder (Upstream), ii) Bau neuer Midstream-Infrastrukturen im Zusammenhang mit Erdöl, iii) Bau neuer Erdölkraftwerke, Verfahren im Zusammenhang mit der Arktis (gemäß AMAP-Definition, mit Ausnahme von Betriebsvorgängen in norwegischen Gebieten) und iv) Antarktis, Kohleflözmethan, Schwerstöl und Ölsand sowie Ultratiefsee. Dies gilt sowohl für neue als auch für bestehende Projekte/Betriebsvorgänge. Wir werden unsere Richtlinie im Jahr 2025 weiter verschärfen.)
(5) die Einschränkung bestimmter Staatsanleihen von Ländern, die mit schweren Menschenrechtsverletzungen in Verbindung gebracht werden,
(6) einzelne Emittenten mit hohen ESG-Risiken, bei denen unser Engagement nicht erfolgreich war, können ebenfalls ausgeschlossen werden.

  • Die AEV und AEL verpflichtet sich, kohlebasierte Geschäftsmodelle im gesamten Deckungsstockvermögen bis spätestens 2040 nach und nach vollständig abzubauen.
  • Die AEV und AEL verpflichtet sich, bis 2050 ein Portfolio mit Netto-Null-Treibhausgasemissionen zu erreichen. Das bedeutet, dass wir als Eigentümer von Vermögenswerten unsere Portfoliounternehmen dabei unterstützen, Anreize für sie schaffen und von ihnen verlangen, dass sie im Einklang mit dem 1,5° C-Ziel des Pariser Abkommens Wege zur Dekarbonisierung einschlagen. Die AEV und AEL und andere Tochtergesellschaften arbeiten eng mit den zentralen Funktionen der Allianz Gruppe zusammen, um gemeinsame Gruppenziele für die Eigenanlagen festzulegen und umzusetzen. Hierdurch ist eine effizientere und effektivere Zielerreichung möglich. Die Festlegung und Berichterstattung zu einigen der nachfolgenden Ziele erfolgt daher auf aggregierter Gruppenebene, obwohl jede operative Einheit zu den unten genannten Zielen beiträgt.

o   Als ersten Meilenstein auf dem Weg zu unserem Netto-Null-Ziel streben wir als Allianz Gruppe bis 2025 die Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei Aktien und börsennotierte Unternehmensanleihen um 25 % gegenüber 2019 an.

o   Darüber hinaus wird unser Immobilienportfolio bis 2025 mit einer 1,5-Grad-Strategie in Einklang sein. Obwohl unser Hauptaugenmerk auf Kohlenstoffemissionen und Energieeffizienz liegt, achten wir auch auf Governance sowie auf soziale Standards und Standards hinsichtlich Wohlergehen. Jede neue Eigenkapitalanlage muss über eine Umwelt- oder Nachhaltigkeitszertifizierung verfügen. Wir möchten unsere Partner und Mieter dazu bewegen, unserem Beispiel zu folgen und eine aktive Rolle bei der Einleitung von Veränderungen zu übernehmen, indem wir beispielsweise „grüne Mietverträge“ fördern, die Bestimmungen zur Verringerung der Umweltauswirkungen enthalten. Durch die Verbesserung der Energieeffizienz und den Ersatz herkömmlicher Energiequellen durch kohlenstoffarme Alternativen machen wir unsere Gebäude zukunftsfähig.

o    Im Jahr 2022 hat die Allianz SE neue Ziele für Eigenkapital- und Fremdkapital-Infrastrukturinvestitionen des Konzerns eingeführt.
Diese Ziele sehen Folgendes vor:
a) vollständige Transparenz über die finanzierten Emissionen bis spätestens Ende 2023 für alle Investitionen,
b) für direkte Eigenkapitalinvestitionen eine absolute Kohlenstoffreduzierung von 28 Prozent bis Ende 2025,
c) neue Direktinvestitionen (Eigenkapital und Fremdkapital) in stark emittierende Vermögenswerte nur dann, wenn ein auf 1,5° C ausgerichteter Dekarbonisierungsplan vorliegt, und
d) die schrittweise Einführung von Netto-Null-Zielen für neue Fondsinvestitionen bis Ende 2024.

o   Engagement auf Industrieebene: Um den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu unterstützen, ist die Allianz SE auch auf der Ebene der Industriebranchen aktiv. Die Zwischenziele für Ende 2024 konzentrieren sich auf zwei der emissionsstärksten Branchen: Versorgungsunternehmen sowie Öl und Gas. Dies beinhaltet, dass mit Unternehmen zusammengearbeitet wird, um Netto-Null-Ziele bis 2050 für Scope 1- und 2-Emissionen zu setzen. (Bei der Kategorisierung des CO2-Fußabdrucks ist besonders die Einteilung der Emissionen in drei sogenannte "Scopes" relevant. Diese werden vom meist benutzten internationalen Berechnungstool, dem Greenhouse Gas (GHG)-Protocol, folgend definiert: Scope 1 deckt alle direkten Emissionen ab - das heißt aus eigenen oder kontrollierten Quellen wie durch Verbrennung in eigenen Anlagen erzeugte Emissionen. Scope 2 umfasst dagegen alle indirekten Emissionen, die mit der Erzeugung eingekaufter Energie (z.B. Elektrizität, Fernwärme, Kühlung) verbunden sind. Scope 3 beschreibt alle weiteren indirekten Treibhausgas-Emissionen aus der Wertschöpfungskette eines Unternehmens (z.B. durch Geschäftsreisen oder durch gekaufte Waren und Dienstleistungen). Bis 2025 möchte die Allianz SE erreichen, dass bei mindestens 50 Prozent der verwalteten Vermögenswerte im Öl- und Gassektor diese Ziele gesetzt wurden. Außerdem werden die Beteiligung an kollaborativen Engagements, wie der CA100+, erhöhen und Engagement-Aktivitäten im Sektor und bei Vermögensverwaltern im Rahmen der AOA vorantreiben. Die AEL arbeitet eng mit den zentralen Funktionen der Allianz Gruppe zusammen, um gemeinsame Gruppenziele für die Eigenanlagen festzulegen und umzusetzen.

o   Investitionen in eine Netto-Null-Wirtschaft: Die Allianz SE verfügt über ein wachsendes globales Portfolio von Klimalösungen, einschließlich Investitionen in erneuerbare Energien, Energieinnovationen und die Förderung des Übergangs zu einer Netto-Null-Wirtschaft. Die Allianz SE hat sich verpflichtet, das Engagement im Bereich der erneuerbaren Energien in Einklang mit den Prognosen der Internationalen Agentur für Erneuerbare Energien pro Jahr im Schnitt um 5,85 Prozent zu erhöhen.

  •  Engagement mit ausgewählten Unternehmen, um ein besseres Management von ESG-Risiken und -Auswirkungen zu erreichen: Im Jahr 2021 hat die Allianz SE das ESG-Regelwerk erweitert, um Emittenten im börsennotierten Investitionsportfolio besonders zu berücksichtigen, die von externen Anbietern für Nachhaltigkeitsdaten als problematisch in Bezug auf Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (z. B. Verstöße gegen die UN-GC-Grundsätze, Menschenrechte und gute Unternehmensführung) eingestuft werden. Das Ziel ist es, die bilateralen Engagement-Aktivitäten für das Eigengeschäftsportfolio der Allianz SE bis Ende 2024 um mindestens 100 Prozent zu erhöhen. Die AEL arbeitet eng mit den zentralen Funktionen der Allianz Gruppe zusammen, um gemeinsame Gruppenziele für die Eigenanlagen festzulegen und umzusetzen.

    Zusätzlich zu diesen Maßnahmen haben die AEV und AEL weitere Ansätze zur Identifizierung, Bewertung, Gewichtung sowie zur Vermeidung oder Abschwächung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen, die die breite Palette von Anlageklassen, in die die Allianz Lebensversicherung investiert, und die unterschiedlichen Investitionsprozesse, die die Allianz Lebensversicherung anwendet, erfasst:
  • Auswahl, Beauftragung und Überwachung von Vermögensverwaltern: Für den Großteil unseres veranlagten Vermögens beauftragen wir Vermögensverwalter mit der Durchführung der Investitionen. Unsere Portfolio-Ziele können ohne die enge Zusammenarbeit und Unterstützung der Vermögensverwalter nicht erreicht werden. Wir wählen und beauftragen Vermögensverwalter, die ihre Aktivitäten mit unseren langfristigen Nachhaltigkeitsinteressen in Einklang bringen. Um dies zu fördern, haben wir Mindesterwartungen und systematische Verpflichtungs- und Überwachungspraktiken für Vermögensverwalter definiert. Wir verlangen von allen Vermögensverwaltern, die in unserem Auftrag investieren, dass sie Nachhaltigkeitsaspekte in ihre Investitions- und Verwaltungsverfahren, sowohl bei öffentlichen als auch bei nicht börsennotierten Anlagen, integrieren. Die Allianz Invest KAG und die Allianz Investment Management (AIM) SE überprüfen und bewerten systematisch die Nachhaltigkeitsansätze externer Vermögensverwalter, einschließlich ihrer klimawandelbezogenen Strategien und ihres Dekarbonisierungsansatzes. Für bestehende Mandate werden ESG-spezifische halbjährliche Review-Meetings mit Vermögensverwaltern abgehalten. Zweck dieser Kontrollgespräche ist es, die ESG-Richtlinien der Vermögensverwalter, deren Anwendung sowie damit verbundene Prozesse zu bewerten. Der Fokus der Gespräche über das Engagement liegt auf Governance-Strukturen, um klare Verantwortlichkeiten für die Überwachung von Nachhaltigkeitsangelegenheiten zu gewährleisten sowie auf systematischen Überwachungsansätzen für Nachhaltigkeitsrisiken und –chancen.  Sie konzentrieren sich darüber hinaus auch, auf Verwaltungsaktivitäten, um sicherzustellen, dass die Nachhaltigkeitsambitionen mit unseren Interessen übereinstimmen, und auf Engagement-Ansätze zur Verbesserung der Nachhaltigkeitspraktiken in Beteiligungsgesellschaften. Wenn die Allianz SE mit Vermögensverwaltern zusammenarbeitet, die in einem Bereich ihres Ansatzes zurückbleiben, aber die Gesamterwartungen erfüllen, werden Ziele für Verbesserungen gesetzt und der Fortschritt überwacht. Dies ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu dem Ziel der Allianz SE, eine positive realwirtschaftliche Veränderung zu erzielen und strategische Nachhaltigkeitsthemen proaktiv anzugehen.

ESG-Scoring-Ansatz für börsennotierte Vermögenswerte: Basierend auf den ESG-Ratings von MSCI ESG Research hat die Allianz SE einen Ansatz entwickelt, um Nachhaltigkeitsfaktoren systematisch in den Investitionsentscheidungsprozess zu integrieren, der ab 2023 auch für die Portfolien von AEV und AEL zum Einsatz kommt. Die ESG-Ratings von Unternehmen basieren auf der Analyse der Schlüsselfaktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung, die für jeden Sektor als wesentlich erachtet werden. Dazu gehören Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Menschenrechte, Arbeitsrichtlinien und Corporate Governance. Unternehmen mit einem niedrigen ESG-Score werden mit hohen, ungesteuerten ESG-Risiken und gravierenden nachteiligen Auswirkungen in Verbindung gebracht. Um diese Unternehmen zu identifizieren, nutzt das Scoringverfahren eine ESG-Mindestschwelle. Ein Vermögensverwalter muss bei der Analyse aktueller Investitionen in einem Portfolio und bei der Auswahl neuer Investitionen den ESG-Score und den maßgeblichen Schwellenwert der Investition berücksichtigen. Das bedeutet, dass Investitionen in Emittenten unter dem festgelegten Schwellenwert zu vermeiden sind. Dies gilt für bestehende Investitionen, Reinvestitionen und neue Investitionen. Falls ein Vermögensverwalter Investitionen unter dem festgelegten Schwellenwert hält, tritt eine „Comply or Explain“-Klausel in Kraft. Die Vermögensverwalter müssen diese Investitionen in halbjährlich stattfindenden ESG-Review-Meetings mit AIM begründen. Außerdem unterzieht die Allianz SE Emittenten unter dem festgelegten Schwellenwert in ihrem Portfolio einem systematischen, zielgerichteten und zeitlich begrenzten Engagementprozess. Ein solches Engagement wird von Fall zu Fall entweder von AIM und/oder dem jeweiligen Vermögensverwalter durchgeführt.

  • ESG-Richtlinien und Weiterleitungsprozess für nicht börsennotierte Anlagen: Anlagegeschäfte in nicht börsennotierte Anlageklassen wie Immobilien, Infrastruktur oder Privatplatzierungen werden von AIM und konzerninternen Vermögensverwaltern auf die Einhaltung der ESG-Richtlinien überprüft. Diese Richtlinien wurden 2013 für sensible Geschäftsbereiche, die von der Allianz SE als besonders exponiert gegenüber potenziellen ESG-Risiken und nachteiligen Auswirkungen eingestuft wurden, verfasst. Zu diesen Geschäftsbereichen zählen beispielsweise Öl und Gas, Bergbau und Landwirtschaft. Die Allianz Gruppe hat im Dialog mit Nichtregierungsorganisationen sowie in einem fortwährenden Prozess zur Einbeziehung interner Interessengruppen entsprechende Richtlinien erarbeitet. Diese basieren auf internationalen Best-Practice-Standards und umfassen Aspekte nachteiliger Auswirkungen wie Auswirkungen auf die Biodiversität, Schutzgebiete und lokale Kommunen sowie Menschenrechtsverletzungen. Die verpflichtende Anwendung der ESG-Richtlinien bei allen Anlagegeschäften in den definierten Geschäftsbereichen gewährleistet, dass potenzielle nachteilige Auswirkungen erkannt und weiter geprüft werden. Wird im Rahmen der Bewertung ein ESG-Problem erkannt, entscheiden ESG- und Risikoexperten auf Allianz-Gruppenebene, ob mit einer Transaktion fortgefahren wird, ob die Transaktion unter der Voraussetzung, dass eine Minimierung und ein Management der ESG-Risiken und -Auswirkungen erfolgt, fortgesetzt wird, oder ob eine Transaktion aus ESG-Gründen abgelehnt wird.

In Anbetracht der sehr unterschiedlichen Datenverfügbarkeit bei den Metriken der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (gemäß Definition der EU-Regulierungsbehörden) und der verschiedenen Anlageklassen ist die Allianz SE in ständigem Austausch mit Vermögensverwaltern und sucht nach neuen Datenquellen, um Datenlücken zu schließen und das Verständnis der potenziellen nachteiligen Auswirkungen zu erweitern. Trotz aller Bemühungen schränkt die Datenverfügbarkeit das Ausmaß der Berücksichtigung bestimmter Metriken der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ein. In diesen Fällen berücksichtigt die Allianz SE die zugrunde liegenden nachteiligen Nachhaltigkeitsindikatoren (wie etwa Abfall oder soziale und Arbeitnehmeraspekte).

2.   Kurze Zusammenfassung der Engagementpolitik

Engagement: Die Allianz SE tritt im Namen all ihrer Tochtergesellschaften im Versicherungssektor in einen Dialog mit ausgewählten Unternehmen, bei denen die Allianz systematische ESG-Risiken und/oder wichtige nachteilige Auswirkungen erkennt. Dieses Engagement zielt darauf ab, das ESG-Risikomanagement der Unternehmen zu stärken und Verbesserungen der gesamten Nachhaltigkeitsleistung voranzutreiben. Die Themenfelder im Bereich Engagement umfassen CO2-Emissionen und -Management, Gesundheit und Sicherheit, Schadstoffemissionen und Giftmüll, Biodiversität und Flächennutzung. Jedes Engagement wird überwacht, um die Reaktionsfähigkeit des Unternehmens und die Fortschritte bei den identifizierten Nachhaltigkeitsthemen zu verfolgen. Sollten sich die Antworten eines Unternehmens weiterhin als unzureichend erweisen, keine Bereitschaft zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung gezeigt werden oder nicht auf unsere Engagement Mitteilungen reagiert werden, empfiehlt das AIM ESG-Team die Einschränkung aller Investitionen in das Unternehmen. Diese Empfehlung wird vom Vorsitzenden des Group Sustainability Board entgegengenommen und geprüft, der anschließend die Einschränkung des Unternehmens in allen Eigengeschäftsportfolios genehmigt.

Die Engagement-Gemeinschaft entwickelt sich weiter, da die Notwendigkeit, die realen Auswirkungen auf systemische Themen wie den Klimawandel verstärkt in Betracht zu ziehen, einen neuen Schwerpunkt auf die Zusammenarbeit mit Investoren legt. Die Allianz SE hat ihre kollaborativen Engagements erweitert, um die positiven Auswirkungen ihrer Bemühungen zu verstärken. Kollaboratives Engagement kann in Form von mehreren Investoren erfolgen, die sich mit einem einzigen Unternehmen befassen, oder sich gleichzeitig mit mehreren Unternehmen und ihrer Wertschöpfungskette in einem einzigen Sektor befassen. Durch die Zusammenarbeit werden die Bemühungen der beteiligten Parteien gebündelt, was effizientere und lösungsorientierte Diskussionen auf einer höheren Detailebene ermöglicht. Im Jahr 2021 nahm die Allianz Gruppe weiterhin eine aktive Rolle in der Initiative Climate Action 100+ ein, indem die Allianz Gruppe eine Führungsrolle bei Engagements übernahm und die Engagement-Aktivitäten für den Sektor und die Vermögensverwalter im Rahmen der AOA weiter vorantrieb.

3.   Bezugnahme auf die Beachtung eines Kodex für verantwortungsvolle Unternehmensführung und international anerkannter Standards

Wir glauben, dass Zusammenarbeit und langfristige Partnerschaften entscheidend sind, um einen positiven Wandel herbeizuführen. Die Bewältigung globaler Herausforderungen wie Klimawandel und Menschenrechte erfordert ein gemeinsames Handeln von Unternehmen, Regierungen und der Zivilgesellschaft. Die AEV und AEL ist Teil der Allianz Gruppe, die im Namen ihrer operativen Einheiten Mitglied in einer Vielzahl von Initiativen und Grundsätzen im Bereich der Nachhaltigkeit ist. Die Allianz ist seit 2011 den Grundsätzen für Verantwortungsbewusstes Investieren (Principles for Responsible Investment, PRI) verpflichtet.

Menschenrechte

Die Allianz Gruppe hat sich zur Einhaltung der Menschenrechte in Übereinstimmung mit verschiedenen Menschenrechtsstandards wie den Leitprinzipien der Vereinten Nationen (UN) für Menschenrechte, der International Bill of Human Rights und den Arbeitsstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verpflichtet. Die Allianz ist sich der Bedeutung der Menschenrechte sowohl als wertebasierte Aufgabe als auch als geschäftliche Aufgabe bewusst. Daher hat die Allianz Gruppe Menschenrechtsaspekte auf der Grundlage der Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen integriert und ist seit 2002 Teilnehmer des UN Global Compact (UNGC). Die Allianz Gruppe berichtet jedes Jahr in ihrem Nachhaltigkeitsbericht und in der UNGC-Fortschrittsmitteilung über die Umsetzung der zehn Grundsätze der UNGC. Nähere Einzelheiten finden Sie im Profil der Allianz SE auf der UNGC-Internetseite. Menschenrechte sind für die Allianz in ihren verschiedenen Rollen relevant: als Versicherer und Investor, als Arbeitgeber, als Unternehmen (auch in unserer Lieferkette) und als Corporate Citizen. Die Allianz verfügt über verschiedene Prozesse für jede dieser Dimensionen und ist stets bestrebt, die Berücksichtigung der Menschenrechte in ihrem Unternehmen zu verbessern. Im Jahr 2021 führte die Allianz Gruppe in Zusammenarbeit mit einem externen Beratungsunternehmen eine Menschenrechtsverträglichkeitsprüfung auf der Grundlage der UNGP-Methodik durch, um Lücken in unserem Ansatz zu identifizieren und die Integration der Menschenrechte in unser Kerngeschäft und unsere Organisation weiter zu verbessern. Des Weiteren wurde unser Ansatz durch die Veröffentlichung des Allianz Menschenrechtsansatzes im Rahmen des ESG Integration Framework gestärkt.

Integration von Menschenrechten in unser Kerngeschäft
Als Versicherer und Investor hat die Allianz Gruppe einen Due-Diligence-Prozess für Menschenrechte als Teil ihres allgemeinen ESG-Ansatzes entwickelt, der in unser allgemeines Risikomanagementsystem integriert ist. Wir verwenden eine Kombination aus sektor- und länderspezifischen Ansätzen, um Risiken im Bereich Menschenrechte zu identifizieren. Die Allianz hat ESG-Richtlinien für sensible Geschäftsbereiche entwickelt, die auch eine sektorspezifische Menschenrechtsrichtlinie beinhalten (siehe ESG Integration Framework in Abschnitt 03.4.7). So werden relevante Menschenrechtsaspekte als Teil der allgemeinen Risikobewertung für alle Investitionen in nicht börsennotierte Anlageklassen im jeweiligen Sektor geprüft.

Darüber hinaus hat die Allianz Gruppe eine Beobachtungsliste für sensible Länder entwickelt, in denen systematische Menschenrechtsverletzungen vorkommen. Bei Geschäftstransaktionen in diesen Ländern führen wir eine explizite Due-Diligence-Prüfung in Übereinstimmung mit unserer Menschenrechtsrichtlinie durch, die verschiedene Menschenrechtsverletzungen abdeckt. Wenn die Allianz Gruppe in ihrem börsennotierten Investitionsportfolio Emittenten identifizieren, die von externen Anbietern für Nachhaltigkeitsdaten im Bereich Menschenrechte als problematisch eingestuft werden, priorisiert AIM diese Emittenten für eine systematische Engagement

Klimawandel

Die Allianz Gruppe berücksichtigt Klimakriterien strategisch in all ihren Geschäftsbereichen. Die Allianz ist aktives Mitglied in verschiedenen klimabezogenen Industrieverbänden und -initiativen und setzt sich für ehrgeizige Dekarbonisierungsstrategien und die Finanzierung der Transformation ein. Als Unterstützer der Task Force on Climate-related Financial Disclosure (TCFD) berichtet die Allianz in ihrer umfassenden TCFD-Offenlegung speziell über die Kohlenstoffindikatoren und -strategien für das Portfolio der Gruppe.

Als AOA-Gründungsmitglied besteht für die Allianz SE eine langfristige Verpflichtung darin, bis zum Jahr 2050 die Treibhausgasemissionen innerhalb des Eigengeschäftsportfolios nach dem AOA-Zielsetzungsprotokoll auf Netto-Null zu reduzieren. Das bedeutet, dass die Allianz SE Portfoliounternehmen unterstützt, anregt und dazu verpflichtet, Dekarbonisierungspfade einzuschlagen, die mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens übereinstimmen.  Im Einklang mit dieser Verpflichtung ist die Allianz aktives Mitglied der Climate Action 100+ (CA100+), die sich die Ziele gesetzt hat mit den 167 weltweit größten Treibhausgasemittenten durch Engagements zusammenzuarbeiten, um Ziele für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen festzulegen, die klimabezogene Finanzberichterstattung zu verbessern und die Governance im Bereich des Klimawandels zu optimieren. Die Allianz ist federführend bei zwei der CA100+-Zielunternehmen und bei drei weiteren Engagements arbeiten sie mit. Zu diesen Bemühungen gehört die Einführung in die CA100+ Netto-Null-Benchmark bei den Unternehmen, mit denen Allianz über Engagements im Dialog ist, und die Unterstützung der Initiative bei der breiteren Bereitstellung dieses Mess- und Tracking-Tools. Die Benchmark umfasst wichtige Indikatoren, um die Fortschritte der Unternehmen im Hinblick auf das 1,5° C-Ziel zu messen und transparent über darüber zu berichten.

Die Allianz SE verwendet führende akademische Klimaszenarien wie die, die für die Berichte des Intergovernmental Panel on Climate Change (Zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimaänderungen, IPCC) verwendet werden, um die Übereinstimmung mit dem gesetzten Ziel zu ermitteln.

Die Zielvorgaben beruhen auf Szenarien, die eine rasche Emissionssenkung vorsehen und davon ausgehen, dass das 1,5° C-Ziel nicht oder nur geringfügig überschritten wird. Sie belasten die Emissionsreduzierung nicht mit der Annahme, dass die Welt in großem Umfang Kohlenstoff aus der Atmosphäre entfernen kann, indem sie Technologien einsetzt, die derzeit nicht verfügbar oder in großem Maßstab nicht erprobt sind. Für den Immobiliensektor ist es das Ziel, sich an den vom Carbon Risk Real Estate Monitor (CRREM) veröffentlichten 1,5° C-Dekarbonisierungszielen für den globalen Immobiliensektor zu orientieren.

Zu den Bemühungen der AOA gehört es, die Verfügbarkeit operationalisierbarer Szenarien und Wege voranzutreiben, indem sie in allem, was sie unternimmt, vollumfänglich wissenschaftlich fundiert ist und das OECM-Modell (Hier Infopoint aufnehmen), die IPCC-Szenarien des nicht vorhandenen/geringfügigen Überschreitens und das Net Zero by 2050 (NZE2050) der International Energy Agency (IEA) fördert.

Darüber hinaus leistet die Allianz SE einen aktiven Beitrag zu Open Source Climate, einer Gruppe von Unternehmen, die gemeinsam eine „vorwettbewerbliche Ebene“ von Modellen und Daten aufbauen, die weltweit gemeinsam genutzt werden und zugänglich sind. AIM und die Allianz Gruppe beteiligen sich auch aktiv an speziellen Initiativen, die sich auf die Dekarbonisierung konzentrieren, darunter die Science Based Targets Initiative (SBTi) und die Transition Pathway Initiative (TPI). Eine der wichtigsten Bemühungen dieser Initiativen und der Allianz ist die Entwicklung von (vorausschauenden) Klima-Leistungskennzahlen über alle Anlageklassen hinweg sowie von Bewertungsinstrumenten zur Überwachung der Ausrichtung von Portfolios auf das 1,5° C-Ziel des Pariser Abkommens.

Active Ownership & Engagement

Die Allianz SE tritt mit ausgewählten Beteiligungsunternehmen, in denen sie systematische ESG-Risiken identifiziert, in einen Dialog. Das Engagement zielt darauf ab, das Management von ESG-Risiken durch das Unternehmen zu stärken und die allgemeine Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern. Eine sinnvolle Veränderung kann mehrere Jahre dauern, und Engagement wird als fortlaufendender Prozess gesehen, der sowohl wirkungsvoll als auch für beide Seiten vorteilhaft sein kann. Die Allianz könnte nicht zu dieser positiven Veränderung beitragen, wenn sie ihre Investitionen automatisch zurückzieht. Sollte sich das Engagement jedoch als erfolglos herausstellen, kann sich von bestimmten Emittenten getrennt werden. Die AEL arbeitet eng mit den zentralen Funktionen der Allianz Gruppe zusammen, um gemeinsame Gruppenziele für die Eigenanlagen festzulegen und umzusetzen.

Die AEV als Finanzberater

Die AEV geht in Ihrer Rolle als Finanzberater aktiv mit dem Thema Nachhaltigkeit sowie der nachteiligen Auswirkung von Nachhaltigkeitsrisiken um.

In Bezug auf Beratungstätigkeiten zu Versicherungsprodukten der AEL werden im Rahmen der Beratung die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der seitens AEL zu ihrer Nachhaltigkeit und der Nachhaltigkeit ihrer Produkte zur Verfügung gestellten Informationen. Im Rahmen der Fondsauswahl durch den Kunden steht eine Fondsliste mit der Einstufung der wählbaren Investmentfonds unter www.allianz.at/fonds zur Verfügung.

Im Rahmen der Vergütungspolitik der AEV und AEL werden die Leistungen des Mitarbeiters bewertet und dabei sowohl qualitative als auch quantitative Leistungsziele berücksichtigt. Die Vergütungssysteme sind angemessen und transparent und zielen darauf ab, den nachhaltigen Unternehmenserfolg zu fördern. In Bezug auf die Berücksichtigung von Risiken gilt dabei generell, dass die Systeme so eingerichtet sind, dass sie:
 

  • nicht zur Übernahme übermäßigen Risikos ermutigen,
  • Interessenkonflikte vermeiden,
  • die Übernahme von Risiken verhindern sollen, die die Risikotoleranzschwelle der Gesellschaft oder des Geschäftsbereichs überschreiten,
  • die wesentlichen Risiken und ihren Zeithorizont angemessen abbilden und - den allgemeinen Erfolg der Gesellschaften berücksichtigen.

Die Vergütungspolitik steht insofern im Einklang mit der Einbeziehung der Nachhaltigkeitsrisiken, als im Rahmen der jährlichen Festlegung von individuellen Leistungszielen, soweit angebracht, auch die Berücksichtigung von ESG-bezogenen Leistungsindikatoren (Umwelt, Soziales, Governance) erfolgt und Leistungsziele so zu gestalten sind, dass ein übermäßiges Eingehen von ESG – Risiken vermieden wird. 

a) Zusammenfassung

Die Allianz hat einen gruppenweiten Ansatz zur Integration von Nachhaltigkeit in den gesamten Investmentprozess für alle Versicherungsunternehmen umgesetzt. Das bedeutet, dass alle Versicherungsprämien der Kunden, die nicht an bestimmte Einheiten gebunden  sind, denselben Nachhaltigkeitskriterien unterliegen. Dies gilt auch für Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft (AEV) und Allianz Elementar Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft (AEL) und die Anlagestrategie für deren Versicherungsanlagevermögen. Alle Produkte verfolgen das ökologische Merkmal der Dekarbonisierung der Wirtschaft. Allerdings sind nicht alle Versicherungsanlagen nachhaltige Anlagen.

Für unsere Anlagestrategie wendet die Allianz bereits seit 2011 die Principles for Responsible Investment (PRI) der Vereinten Nationen an. Um das Umweltziel für unsere Gesamtrechnung von Netto-Null-Treibhausgasemissionen bis spätestens 2050 voranzutreiben, hat die Allianz im Jahr 2019 die von den Vereinten Nationen einberufene Net-Zero Asset Owner Alliance (AOA) mitbegründet und setzt die wissenschaftlich fundierten Zwischenziele im Rahmen des AOA Target Setting Protocol um. Die Zwischenziele werden alle 5 Jahre erneuert, um das Endziel von Netto-Null-Emissionen im Jahr 2050 zu erreichen.

Auf der Grundlage des langfristigen Wertversprechens für unsere Kunden investieren wir sicher, attraktiv und breit gestreut. Dazu gehören globale Anlagen in Aktien, Unternehmens- und Staatsanleihen sowie Anlagen in alternative Vermögenswerte. Für unsere allgemeine Rechnung investieren wir nicht in kohlebasierte Geschäftsmodelle (Schwellenwert von 25 %), Ölsande (Schwellenwert von 20 %) und Unternehmen, bei denen die Bemühungen um ein Engagement gescheitert sind, und sind nicht in Staatsanleihen mit schweren Menschenrechtsverletzungen und verbotenen oder kontroversen Waffen investiert.

Um die Erreichung der Umweltmerkmale des Produkts zu überwachen, haben wir Nachhaltigkeitsindikatoren definiert, um unsere Umweltleistung zu messen, und wir berichten über diese Indikatoren in unserer regelmäßigen produktbezogenen Berichterstattung. Die Daten der Allianz werden von einem externen Wirtschaftsprüfer geprüft und unterliegen einer begrenzten und/oder hinreichenden Sicherheit. Die Daten stammen von externen Datenanbietern, von unseren Vermögensverwaltern, die Daten für nicht börsennotierte Anlagen direkt zur Verfügung stellen, von öffentlich zugänglichen Daten von Nichtregierungsorganisationen und aus der internen Forschung. Die Datenverarbeitung erfolgt über unser internes Datenmanagementsystem, das konsistente, konsolidierte und qualitätsgesicherte Informationen, gemeinsame Messgrößen auf der Grundlage einheitlicher Berechnungen, vordefinierte Portfolioanalysen sowie eine standardisierte Finanzberichterstattung bietet.

Bislang wird nur ein kleiner Teil unseres Anlageuniversums von der EU-Definition ökologisch nachhaltiger Aktivitäten (EU-Taxonomieverordnung) erfasst, und die Unternehmen werden erst ab 2023 über taxonomiekonforme Aktivitäten berichten. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir uns bei der Datenerhebung nach besten Kräften bemühen. Solange noch keine vollständigen Daten über die an der Taxonomie ausgerichteten Aktivitäten der Unternehmen vorliegen, verwenden wir Daten von Drittanbietern und Daten, die wir direkt von Vermögensverwaltern erhalten haben. Im AOA-Rahmen sind noch nicht alle Anlageklassen erfasst. Wir sind bestrebt, je nach Verfügbarkeit von wissenschaftlich fundierten Methoden, Daten und Best-in-Class-Praktiken weitere Anlageklassen durch Zielvorgaben abzudecken. Was die Daten zu den wichtigsten negativen Auswirkungen betrifft, so sind wir in ständiger Diskussion mit unseren Vermögensverwaltern und suchen nach neuen Datenquellen, um Datenlücken zu schließen und unser Verständnis der potenziellen negativen Auswirkungen zu erweitern.

b) Kein nachhaltiges Investitionsziel

In unserem Versicherungsanlagevermögen werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

Das Umweltmerkmal dieses Produkts ist die Dekarbonisierung der Wirtschaft. Um dies zu erreichen, investieren wir in die Transformation der Wirtschaft, um bis 2050 Netto-Null-Treibhausgasemissionen zu finanzieren. Nicht alle unsere Investitionen werden als nachhaltig im Sinne der EU-Definition für nachhaltige Investitionen bezeichnet. Auf die nachhaltigen Investitionen, die das Finanzprodukt teilweise zu tätigen beabsichtigt, wenden wir strenge Prüfkriterien an, um sicherzustellen, dass unsere sozialen und ökologischen Anlageziele für diese nachhaltigen Investitionen nicht wesentlich beeinträchtigt werden, in Übereinstimmung mit den Anforderungen von Artikel 2(17) der EU-Verordnung über die Offenlegung von Informationen über nachhaltige Finanzierungen (SFDR). Wir zählen nur den Anteil der wirtschaftlichen Aktivitäten mit einem positiven Beitrag als nachhaltige Anlage, nicht unser gesamtes Anlageengagement.

Die folgenden Kriterien gelten für unseren nachhaltigen Anlageansatz:

  • Der positive Beitrag von Unternehmen wird auf der Grundlage ihrer wirtschaftlichen Erträge bewertet. Wir nutzen externe Datenanbieter, um den positiven ökologischen oder sozialen Beitrag zu ermitteln. Unsere nachhaltigen Investments dürfen keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf Klimaschutz, Biodiversität, Abfall- und Wasserwirtschaft sowie Sozial- und Arbeitnehmerbelange haben. Zu diesem Zweck nutzen wir die Expertise von ESG-Ratingagenturen und externen Datenanbietern für Investitionen in Unternehmen oder Länder. Wir haben klare Schwellenwerte für ESG-Indikatoren und die wichtigsten negativen Auswirkungen festgelegt. Darüber hinaus werden die schlechtesten 10 % der Emittenten auf der Grundlage eines externen ESG-Ratings davon abgehalten, als nachhaltig bezeichnet zu werden. Beispiele für ESG-Risikokriterien sind unter anderem: CO2-Emissionen, Wasserverbrauch (Umwelt), Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen (Soziales), Mitarbeitervergütung und Steuerkonformität (Governance). Die Normen und Standards der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sind in unserem ESG-Ansatz und unseren Prozessen fest verankert. Unternehmen mit systematischen Verstößen oder unzureichenden internen Prozessen werden von uns mit Hilfe von externen Datenanbietern identifiziert und nicht als nachhaltige Anlagen betrachtet.

Länder, die rechtlich verbindliche Netto-Null- und/oder Klimaneutralitätsziele bis 2050 haben, leisten einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele. Unsere Experten überprüfen die Umsetzung der Klimaziele der Länder anhand frei verfügbarer NGO-Daten und Informationen von externen Datenanbietern. Diese Länder werden auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (z. B. Recht auf Freiheit, Gleichheit, Bildung, Verbot von Folter, Diskriminierung usw.) geprüft, die als Grundlage für die Überprüfung der Menschenrechtssituation in diesen Ländern dient. Unsere Experten nutzen Informationen von Nichtregierungsorganisationen, ESG-Ratings von externen Datenanbietern sowie interne Recherchen, um die Umsetzung von Menschenrechtsrisiken mit Hilfe des Allianz Human Rights Risk Score zu bewerten. Regierungen, die Netto-Null-Ziele und/oder klimaneutrale Ziele bis 2050 sowie ein begrenztes Menschenrechtsrisiko aufweisen, werden als nachhaltig eingestuft.

  • Als nachhaltige Immobilien bewerten wir nur Gebäude mit einer hohen Zertifizierungsqualität wie z.B. von DGNB, BREEAM, LEED oder vergleichbaren lokalen Zertifikaten. Darüber hinaus müssen die Gebäude ein Energieeffizienzzertifikat der Stufe A oder B aufweisen und dürfen nicht mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
  • Bei Investitionen in nicht gehandelte Anlagen wie Infrastrukturprojekte, erneuerbare Energien oder Immobilien führen wir gemeinsam mit unseren Investmentmanagern eine Einzelfallprüfung durch. Wir prüfen kritische Sektoren nach strengen Kriterien, um nachteilige Auswirkungen zu vermeiden.
  • Investitionen in umstrittene Waffen (biologische und chemische Waffen, Antipersonenminen, Streubomben und Atomwaffen) sind von allen Investitionen ausgeschlossen, auch von nachhaltigen Investitionen.
  • Keine Finanzierung von Aktivitäten wie fossile Brennstoffe, Tabak, Alkohol, Glücksspiel und Erwachsenenunterhaltung. Nur grüne Anleihen, die von Versorgungsunternehmen ausgegeben werden, sind ausgenommen, wenn diese Anleihen das Kriterium "keinen nennenswerten Schaden anrichten und Gutes tun" erfüllen.

c) Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Für die Allianz ist der Klimawandel eines der dringendsten Risiken für das Wohlergehen unserer Kunden. Daher ist es für uns unerlässlich, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Anpassung an den Klimawandel abzumildern und zu unterstützen. Wir berücksichtigen dies in unserer Anlagestrategie, die sich nicht an einer übergeordneten Benchmark orientiert. Die Allianz Gruppe ist Gründungsmitglied der von den Vereinten Nationen einberufenen Net-Zero Asset Owner Alliance (AOA) und hat sich verpflichtet, wissenschaftlich fundierte Ziele zu setzen, um die Treibhausgasemissionen ihrer Versicherungsanlagen bis 2050 auf Netto-Null zu reduzieren. Netto-Null bedeutet, dass die entstandenen Treibhausgasemissionen ausgeglichen werden, so dass insgesamt keine Treibhausgasemissionen mehr entstehen. Wir, die Allianz Elementar Versicherung AG (AEV) und die Allianz Elementar Lebensversicherung AG (AEL) als ein Unternehmen der Allianz Gruppe, setzen die gleichen Prinzipien um.

Das Umweltmerkmal dieses Produkts konzentriert sich auf die langfristige Verpflichtung, bis zum Jahr 2050 Netto-Null-THG-Emissionen zu erreichen, in Übereinstimmung mit dem Target-Setting Protocol der AOA. Das bedeutet, dass wir unsere Portfoliounternehmen dabei unterstützen, Anreize schaffen und von ihnen verlangen, einen Dekarbonisierungspfad einzuschlagen, der mit dem 1,5°C-Ziel des Pariser Abkommens übereinstimmt.

Im Bereich der sozialen Verantwortung haben wir den Ausschluss umstrittener Waffen (biologische und chemische Waffen, Antipersonenminen, Streubomben sowie Atomwaffen) umgesetzt.

Darüber hinaus verfolgen wir aktiv Ausschlusskriterien für Kohle, Ölsand sowie Öl und Gas und überwachen diese kontinuierlich. Unsere Ausschlüsse und Beschränkungen gelten für alle bestehenden und neuen Investitionen.

d) Anlagestrategie

e) Aufteilung der Investitionen

Auf der Grundlage des langfristigen Wertversprechens für unsere Kunden investieren wir sicher, attraktiv und breit gestreut. Dazu gehören globale Anlagen in Aktien, Unternehmens- und Staatsanleihen sowie Anlagen in alternative Vermögenswerte. Das sind Anlagen, die nicht an der Börse gehandelt werden, wie Infrastrukturinvestitionen, erneuerbare Energien oder Immobilien. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie verfolgen wir für alle Kapitalanlagen der Versicherung. Weitere Informationen sind in den vorvertraglichen Informationen zu diesem Produkt zu finden: Link zur vorvertraglichen Offenlegung dieses Produkts

f) Überwachung von ökologischen oder sozialen Merkmalen

Wir setzen uns fünfjährige Zwischenziele, um bis 2050 Netto-Treibhausgasemissionen zu finanzieren. Wir berichten über unsere Nachhaltigkeitsindikatoren in unserer produktbezogenen periodischen Berichterstattung. Die Daten der Allianz werden von einem externen Wirtschaftsprüfer geprüft und unterliegen einer begrenzten und/oder hinreichenden Sicherheit. Die Einhaltung unserer Ausschlusskriterien wird monatlich von uns und unseren Vermögensverwaltern überprüft. Der Carbon Footprint wird vierteljährlich berechnet und aktiv überwacht und berichtet. Engagement ist eine klare Erwartung unserer Kunden und Stakeholder. Unser Engagement-Programm ist etabliert und konsistent, um Nachhaltigkeitsthemen anzusprechen und Nachhaltigkeitsprogramme von Unternehmen zu unterstützen, um positive Veränderungen voranzutreiben. Jedes Engagement wird überwacht, um die Reaktionsfähigkeit des Unternehmens und die Fortschritte bei den identifizierten Nachhaltigkeitsthemen zu verfolgen. Im Falle eines fehlgeschlagenen Engagements schließen wir als letztes Mittel Emittenten aus unserem Portfolio aus.

g) Methoden für ökologische oder soziale Merkmale

Wir haben die folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren festgelegt, um unsere Umweltleistung zu messen:

  • Reduktion unserer Kohleinvestitionen in Aktien und festverzinsliche Wertpapiere: Wir messen alle Anlagen, die im Berichtsjahr im Rahmen unserer Kohleausstiegspolitik verkauft wurden oder ihre Endfälligkeit erreicht haben. Wir werden unsere Kohleausschlüsse schrittweise verschärfen und somit unsere Kohleinvestitionen reduzieren, um bis 2040 weltweit vollständig aus der Kohle auszusteigen.
  • ·Der CO2-Fußabdruck unseres Portfolios an Aktien und festverzinslichen Unternehmensanleihen wird in absoluten Zahlen gemessen, ausgedrückt in eigenen Tonnen CO2e. Wir berechnen die eigenen Emissionen einer Anlage in unserem Portfolio, indem wir den Anteil an den Treibhausgasemissionen des jeweiligen Unternehmens im Verhältnis zu dem Anteil des Unternehmens, der uns gehört", berechnen. Dies wird durch das Verhältnis zwischen unserem Engagement in einem Unternehmen und dem Unternehmenswert des Unternehmens, multipliziert mit den Emissionen des Unternehmens, bestimmt. Der Kohlenstoff-Fußabdruck wird vierteljährlich berechnet und aktiv überwacht.
  • Verringerung des CO2-Fußabdrucks unseres Aktien- und Unternehmensanleihenportfolios im Vergleich zum Basisjahr 2019: Wir messen die Erreichung der zwischengeschalteten Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen auf der Grundlage der Berichterstattung über den Carbon Footprint für unser Aktien- und Unternehmensanleihenportfolio (bestehende und neue Anlagen).
  • Engagement in erneuerbaren Energien: Wir messen den Gesamtinvestitionsbetrag in EUR zum Berichtszeitpunkt.
  • ·Engagementaktivitäten und -themen: Die Allianz misst die Anzahl der Unternehmen, die sich auf Ebene der Allianz Gruppe zu verschiedenen Themen engagieren, darunter CO2-Emissionen und -Management, Gesundheit, Sicherheit und Menschenrechte, Schadstoffemissionen und Abfall. Das Engagement ist ein fortlaufender Prozess, der sich über das ganze Jahr erstreckt.

h) Datenquellen und -verarbeitung

a) Datenquellen:

Zur Umsetzung unserer Umweltziele nutzen wir die folgenden Datenquellen:

  • Börsennotiert: Für Investitionen in börsennotierte Unternehmen nutzen wir externe Datenanbieter für unsere Treibhausgasemissionen, taxonomiekonforme oder nachhaltige Aktivitäten. Wenn keine Rohdaten vorliegen, prüfen wir anhand von thematischen ESG-Ratings, ob sich negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren ergeben. Wir nutzen auch externe ESG-Daten und Rating-Anbieter, um auf Kontroversen zu prüfen.
  • Bei Investitionen in Staaten prüfen wir, ob die Staaten Netto-Null-Ziele und/oder klimaneutrale Ziele in Gesetzen/politischen Dokumenten auf der Grundlage von NRO-Daten haben. Zusätzlich wenden wir qualitative Bewertungen auf der Grundlage interner Recherchen an. Wir prüfen nachteilige Auswirkungen auf der Grundlage interner Menschenrechtsrisiken sowie externer ESG-Daten von Rating-Anbietern. 
  • Nicht börsennotiert: Bei alternativen, nicht börsennotierten Anlagen arbeiten wir eng mit unseren Vermögensverwaltern zusammen, die uns direkt Daten zu negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, Treibhausgasemissionen und Taxonomie zur Verfügung stellen.
  • Bei erneuerbaren Energien prüfen wir die negativen Auswirkungen anhand unserer Richtlinien für ESG-sensible Geschäftsbereiche, die 13 für uns wesentliche sensible Geschäftsbereiche umfassen. Das Screening wird für jede einzelne Transaktion mit einer detaillierten ESG-Bewertung durchgeführt.

b) Maßnahmen zur Sicherung der Datenqualität:

Unsere Datenerfassungs-, -verarbeitungs- und -berechnungsschritte werden von einem externen Wirtschaftsprüfer geprüft und unterliegen einer begrenzten und/oder angemessenen Sicherheit. Ebenso haben wir interne Risikobewertungen und Datenqualitätskontrollen eingerichtet.

c) Datenverarbeitung:

Die Allianz Gruppe nutzt ihr internes Datenmanagementsystem, das einen vollständigen und kohärenten Überblick über die Vermögenswerte der Gruppe entlang der Wertfunktionen und über die gesamte Organisation hinweg bietet. Es bietet konsistente, konsolidierte, qualitätsgesicherte Informationen, gemeinsame Kennzahlen auf der Grundlage einheitlicher Berechnungen, vordefinierte Portfolioanalysen sowie eine standardisierte Finanzberichterstattung. Alle Allianz Gesellschaften liefern ihre Bestandsinformationen über ein spezielles Lieferformat an das IDS Datawarehouse (IDS DWH). Diese Bestandsinformationen werden dann nach abgestimmten Standardisierungs- und Anreicherungsprozessen in das System eingespeist, um eine konsistente Sicht auf die Bestände des Portfolios zu ermöglichen. Alle ESG-bezogenen Daten und Informationen (externe und interne) werden gespeichert und zentral auf Emittentenebene für weitere nachgelagerte Prozesse bereitgestellt. Informationen auf ESG-Ebene werden bis auf Anlage- und Positionsebene heruntergebrochen und monatlich historisiert. Engagement-Daten werden zentral von einem speziellen Engagement-Team gespeichert.

i) Beschränkungen hinsichtlich der Methodik und der Daten

Umweltverträgliche Investitionen im Sinne der EU-Taxonomieverordnung sind eine Unterkategorie der nachhaltigen Investitionen. Bislang wird nur ein kleiner Teil unseres Anlageuniversums von der EU-Definition ökologisch nachhaltiger Aktivitäten abgedeckt, und die Unternehmen werden ab 2023 nur noch über taxonomiekonforme Aktivitäten berichten (einschließlich taxonomiekonformer Atom- und Gasaktivitäten). Ein Grund für den geringen Anteil ist der derzeitige Mangel an aktuellen Daten. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir uns bei der Datenerhebung nach besten Kräften bemühen. Solange keine vollständigen tatsächlichen Daten über die an der Taxonomie ausgerichteten Aktivitäten von Unternehmen aus der öffentlichen Offenlegung verfügbar sind, verwenden wir Daten von Drittanbietern und Daten, die wir direkt von Vermögensverwaltern erhalten haben.

Die technischen Regulierungsstandards (RTS) der EU SFDR definiert nur für Unternehmen, Länder und Immobilieninvestitionen das Kriterium, die "keinen nennenswerten Schaden anrichten". Bei Investitionen in erneuerbare Energien wenden wir unser internes Screening sensibler Geschäftsbereiche und interne Compliance-Screenings von Vermögensverwaltern an, um die Einhaltung von Good-Governance-Praktiken sicherzustellen. Ebenso verlangen wir für unsere Investitionen in spezielle Impact- und Blended-Finance-Fonds von unseren Vermögensverwaltern und eine Bestätigung über die Einhaltung der Anforderungen von Artikel 8 und/oder 9 der EU-SFDR.

Das AOA-Zielsetzungsprotokoll deckt noch nicht alle Anlageklassen ab. Wir sind bestrebt, je nach Verfügbarkeit von wissenschaftlich fundierten Methoden, Daten und Best-in-Class-Praktiken weitere Anlageklassen in die Zielfestlegung einzubeziehen. Für das Jahr 2021 haben wir den Geltungsbereich erweitert, um auch Ziele für unsere Infrastrukturinvestitionen in Aktien und Anleihen aufzunehmen. Die Allianz Klimaziele werden insgesamt in die Anlageentscheidungen integriert und überwacht.

Angesichts der großen Unterschiede in der Datenverfügbarkeit bei den wichtigsten Metriken für negative Auswirkungen (gemäß der Definition der EU SFDR) und den Anlageklassen sind wir in ständigem Austausch mit unseren Vermögensverwaltern und suchen nach neuen Datenquellen, um Datenlücken zu schließen und unser Verständnis potenzieller negativer Auswirkungen zu vertiefen. Trotz aller Bemühungen schränkt die Datenverfügbarkeit das Ausmaß der Berücksichtigung bestimmter grundsätzlicher negativer Auswirkungen ein. In diesen Fällen berücksichtigen wir die zugrundeliegenden negativen Nachhaltigkeitsindikatoren (wie z. B. Abfall oder soziale und Arbeitnehmerbelange).

j) Sorgfaltspflicht

Innerhalb der Allianz Einheiten liegt es in der Verantwortung jeder Funktion sicherzustellen, dass die operationellen Risiken im Zusammenhang mit ihren Geschäftsaktivitäten durch Kontrollen auf Prozessebene sowie durch Informations- und Technologiekontrollen angemessen kontrolliert werden. Dies stellt die erste Ebene dar. Für die wichtigsten operationellen Risiken wird zusätzlich die zweite Ebene eingesetzt, um sicherzustellen, dass die Funktionen ihrer Verantwortung angemessen nachkommen. Diese zweite Ebene zur Überwachung der Kontrollen auf Prozessebene sowie der Informations- und Technologiekontrollen wird im Rahmen des Integrierten Risiko- und Kontrollsystems (IRCS) der Allianz durchgeführt. Grundlegend für das IRCS ist das Konzept eines integrierten Ansatzes. Obwohl es verschiedene Quellen für operationelle Risiken gibt (z.B. Berichterstattungsrisiken, Compliance-Risiken, Informations- und Technologierisiken), folgt der Prozess zu deren Management immer der gleichen Grundformel: Bedeutende operationelle Risiken müssen identifiziert, bewertet und für ein verbessertes Management priorisiert werden, und es muss sichergestellt werden, dass die Kontrollen, die ihrem Management zugrunde liegen, wirksam sind.

 

Die Offenlegung gemäß Artikel 4(1) der EU-Verordnung finden Sie oben unter Punkt Download als PDF. 
Zur Offenlegung

Zwischen der Allianz Elementar Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft (kurz „AEL“) und der Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft (kurz „AEV“) besteht ein Agenturvertrag, welcher die Verprovisionierung der durch die AEV vermittelten Lebensversicherungsabschlüsse regelt. Bei diesen vermittelten Lebensversicherungen handelt es sich ausschließlich um Lebensversicherungsprodukte der AEL.

Die AEV berücksichtigt im Rahmen der Versicherungsberatung im Zusammenhang mit den oben genannten Lebensversicherungsprodukten der AEL in Anbetracht der Größe, Art und des Umfangs ihrer Tätigkeiten und der Arten von Finanzprodukten, die Gegenstand ihrer Beratung sind, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der seitens AEL zu ihrer Nachhaltigkeit und der Nachhaltigkeit ihrer Produkte zur Verfügung gestellten Informationen.

Im Rahmen des Beratungsgesprächs werden Kund:innen zu ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragt. Geben Kund:innen im Zuge dessen an, dass in ein Versicherungsanlageprodukt investiert werden soll, bei dem die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen und bestimmte qualitative und quantitative Elemente, die die Berücksichtigung nachweisen, so werden diese Angaben mit den von der AEL stammenden Informationen abgeglichen. In der Folge werden den Kund:innen nur jene Versicherungsanlageprodukte empfohlen, die diesen Angaben entsprechen und im Einzelfall geeignet sind.

Die AEV stuft Finanzprodukte auf der Grundlage der in Anhang I Tabelle 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 aufgeführten Indikatoren ein und wählt sie auf dieser Grundlage aus.

Es werden folgende Kriterien und Schwellenwerte auf der Grundlage der in Anhang 1 Tabelle 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 aufgeführten wichtigsten nachteiligen Auswirkungen, bei der Auswahl von Finanzprodukten und der Beratung zu diesen Produkten verwendet: Emissionen von Treibhausgasen (z.B. CO2), übermäßiger Energieverbrauch, Wasserverschmutzung, Abfall und Verstoß gegen Menschenrechte.