Die Privathaftpflichtversicherung gilt für folgende Personen:
- Mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehegatte, eingetragener Partner, verschieden oder gleich-geschlechtlicher Lebensgefährte, sowie deren und Ihre Eltern solange diese in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen leben;
- Ihre minderjährigen Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege und Stiefkinder), die Ihres mitversicherten Ehegatten oder eingetragenen Partners, Ihres verschieden- oder gleichgeschlechtlichen Lebensgefährten; diese Kinder bleiben darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert, sofern und solange sie über keinen eigenen Haushalt verfügen (als „kein eigener Haushalt“ gilt nur ein Zimmer in Studenten oder Lehrlingsheimen, oder auch ein Untermietzimmer);
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