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Arbeitsvertrag in Österreich: Was Sie wissen sollten

Gastbeitrag von: Allianz Redaktion
Lesezeit: 5 min
Veröffentlicht am: 05.2026
Ob beim Berufseinstieg, einem Jobwechsel oder einer Beförderung – der Arbeitsvertrag ist das zentrale Dokument jedes Beschäftigungsverhältnisses. Doch viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterschreiben ihn, ohne alle Klauseln wirklich zu verstehen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was ein Arbeitsvertrag beinhalten muss, welche Klauseln besondere Aufmerksamkeit verdienen und was Sie im Streitfall tun können.

Was ist ein Arbeitsvertrag?

Der Arbeitsvertrag ist die Basis jedes Beschäftigungsverhältnisses – und legt fest, welche Rechte und Pflichten beide Seiten haben. Wer weiß, was darin stehen muss, ist von Anfang an auf der sicheren Seite.
Richard Berger

Definition und rechtliche Grundlagen in Österreich

Ein Arbeitsvertrag – in Österreich auch als Dienstvertrag bezeichnet – ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeitsgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, durch die ein unselbstständiges Beschäftigungsverhältnis begründet wird. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer verpflichtet sich zur Erbringung einer Arbeitsleistung, die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber zur Zahlung eines Entgelts.

In Österreich ist das Arbeitsvertragsrecht in mehreren Gesetzen geregelt, darunter das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), die Gewerbeordnung (GewO), das Angestelltengesetz (AngG) sowie das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG). Zusätzlich gelten in den meisten Branchen Kollektivverträge, die Mindeststandards für Gehalt, Arbeitszeit und Urlaub festlegen. In vielen Betrieben gibt es auch Betriebsvereinbarungen, die Regelungen zum Dienstverhältnis enthalten (z.B. Gleitzeitregelungen).

Mann unterschreibt einen Vertrag

Schriftlich vs. mündlich – was gilt?

Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag auch mündlich oder sogar stillschweigend (durch tatsächliche Arbeitsaufnahme) zustande kommen. In der Praxis ist ein schriftlicher Vertrag jedoch dringend empfohlen, da er im Streitfall als Beweis dient. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einen schriftlichen Dienstzettel auszuhändigen, der alle wesentlichen Vertragsinhalte dokumentiert.
Richard Berger

Wann kommt ein Arbeitsvertrag zustande?

Ein Arbeitsvertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen beider Parteien zustande – also durch Angebot und Annahme. In der Praxis bedeutet das: Sobald Sie eine schriftliche Zusage unterzeichnen oder Ihre Arbeit aufnehmen, besteht ein rechtswirksames Arbeitsverhältnis, auch wenn noch kein schriftliches Dokument vorliegt.
Vertragsverhandlung

Befristeter vs. unbefristeter Arbeitsvertrag

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist die Regelform in Österreich und bietet der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer den größten Schutz: Er läuft so lange, bis er von einer der beiden Parteien rechtmäßig gekündigt wird. Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet automatisch zum vereinbarten Datum, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist.

Wichtig: Werden befristete Verträge mehrfach hintereinander abgeschlossen (sogenannte Kettenverträge), kann dies unter bestimmten Umständen als Umgehung des Kündigungsschutzes gewertet werden. In solchen Fällen empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen.

Foto: ©M.SEYFERT|FEUERWEHR.AT

Pflichtangaben im Arbeitsvertrag

Der Inhalt eines Arbeitsvertrags ist gesetzlich geregelt. Folgende Punkte müssen entweder im Vertrag selbst oder im Dienstzettel enthalten sein:
Feuerwehrmann bei einer Übung
Name und Anschrift von Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers
Beginn des Arbeitsverhältnisses, sowie das Ende bei befristeten Verträgen
Arbeitsort bzw. Einsatzgebiet
Tätigkeitsbeschreibung und Berufsbezeichnun
Grundgehalt oder -lohn, Fälligkeit und Form der Auszahlung
Arbeitszeit (Wochenstunden, Lage der Arbeitszeit)
Urlaubsanspruch: In Österreich besteht ein gesetzlicher Anspruch auf mindestens 25 Werktage (5 Wochen) Urlaub pro Jahr, nach 25 Dienstjahren auf 30 Werktage (6 Wochen).
Kündigungsfristen und -termine, Kündigungsverfahren
Anwendbarer Kollektivvertrag und kollektivvertragliche Einstufung, sofern vorhanden
Name und Anschrift der Mitarbeitervorsorgekasse und des Sozialversicherungsträgers
Dauer und Bedingungen einer vereinbarten Probezeit
gegebenenfalls den Anspruch auf eine von der Arbeitgerberin oder vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung
Fehlen wesentliche Angaben, ist der Vertrag zwar nicht automatisch ungültig – Sie haben jedoch das Recht, eine Ergänzung oder Ausstellung eines Dienstzettels zu verlangen. Wenn die Arbeit länger als ein Monat im Ausland verrichtet werden soll, bestehen zusätzliche Pflichtangaben

Häufige Klauseln im Arbeitsvertrag und was sie bedeuten

Neben den Pflichtangaben enthalten viele Arbeitsverträge zusätzliche Klauseln, die Sie kennen und verstehen sollten:

Probezeit

Die Probezeit dauert in Österreich in der Regel einen Monat. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist aufgelöst werden.

Kündigungsfrist

Nach der Probezeit gelten gesetzliche oder kollektivvertragliche Kündigungsfristen. Für Angestellte beispielsweise beträgt die Kündigungsfrist bei Selbstkündigung meist einen Monat (zum Monatsletzten). Bei Kündigung durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber liegt die Kündigungsfrist – je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit - zwischen sechs Wochen und fünf Monaten. Im Vertrag können auch längere Fristen vereinbart werden. Kürzere hingegen nur zugunsten des Arbeitnehmers.

Überstundenregelung

Viele Verträge enthalten eine sogenannte „All-in-Klausel" oder eine Überstundenpauschale, bei der – wie der Name schon sagt – Überstunden pauschal mit dem Gehalt abgegolten werden. Achten Sie darauf, ob diese Regelung transparent und angemessen ist. Pauschale Überstundenabgeltungen sind nur bis zu einer bestimmten Grenze zulässig

Konkurrenzklausel

Eine Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag (auch Wettbewerbsverbot genannt) untersagt es Ihnen, nach dem Ausscheiden der Arbeitgeberin oder beim Arbeitgeber für ein Konkurrenzunternehmen tätig zu werden. In Österreich ist eine solche Klausel nur unter bestimmten Voraussetzungen gültig: Sie gilt nur für Angestellte mit einem Jahresbruttogehalt über einer bestimmten Grenze, darf maximal ein Jahr gelten und muss örtlich sowie sachlich klar begrenzt sein. Prüfen Sie diese Klausel besonders sorgfältig, da sie Ihre berufliche Zukunft direkt beeinflussen kann.

Telearbeit-Regelungen

Telearbeit-Vereinbarungen sollten klar regeln, an welchen Tagen Sie von zu Hause aus arbeiten, wer die Kosten für Arbeitsmittel trägt und wie die Erreichbarkeit gehandhabt wird.

Verschwiegenheitspflicht

Viele Verträge verpflichten Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer zur Vertraulichkeit über Geschäftsinterna. Diese Pflicht gilt häufig auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses.

Typische Stolperfallen im Arbeitsvertrag

Selbst sorgfältig formulierte Verträge können Fallstricke enthalten. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:
Frau unterschreibt Vertrag
Unklare All-in-Vereinbarungen:
Ist nicht genau geregelt, wie viele Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, kann es im Nachhinein zu Streitigkeiten kommen.
Zu weit gefasste Konkurrenzklauseln:
Klauseln, die regional oder zeitlich unangemessen weit gefasst sind, können Ihre Karrieremöglichkeiten massiv einschränken – auch wenn sie rechtlich anfechtbar wären.
Fehlende oder falsche Kollektivvertragsangaben:
Der falsche oder fehlende Kollektivvertrag kann bedeuten, dass Ihnen Ansprüche auf höheres Gehalt oder mehr Urlaub entgehen.
Unzulässige Befristungen:
Mehrfach verlängerte Befristungen ohne sachliche Rechtfertigung können unwirksam sein.
Unklare Tätigkeitsbeschreibungen:
Eine zu vage formulierte Beschreibung Ihrer Aufgaben ermöglicht der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber, Ihnen beliebig andere Tätigkeiten zuzuweisen.
Automatische Verlängerungsklauseln:
Manche Verträge verlängern sich automatisch, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden.

Rechtliche Möglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Wer seine Rechte kennt, ist besser geschützt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich haben verschiedene Möglichkeiten, sich bei arbeitsrechtlichen Fragen Unterstützung zu holen – sowohl vorbeugend als auch im Streitfall.

Arbeitsvertrag prüfen lassen bei Unsicherheiten

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Arbeitsvertrag rechtlich einwandfrei ist oder einzelne Klauseln Sie benachteiligen, sollten Sie nicht zögern, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Den Arbeitsvertrag prüfen zu lassen ist keine Ausnahme, sondern ein kluger Schritt – vor allem bei Neuabschlüssen, Vertragsänderungen oder wenn Ihnen etwas unklar ist.

Mögliche Anlaufstellen in Österreich sind:

Arbeiterkammer (AK): kostenlose Rechtsberatung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Gewerkschaft: rechtliche Unterstützung für Gewerkschaftsmitglieder
Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Arbeitsrecht
Anwältin erkärt Kleintin den nächsten Schritt

Rechtsschutzversicherung bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten

Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Streit mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber – etwa bei einer unrechtmäßigen Kündigung, ausstehenden Gehaltszahlungen oder der Verletzung von Vertragsklauseln – können die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten erheblich sein. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten für die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche und gibt Ihnen die Sicherheit, Ihr Recht auch tatsächlich einfordern zu können. Ohne finanzielles Risiko.

Die Rechtsschutzversicherung der Allianz bietet Ihnen umfassenden Schutz bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und begleitet Sie kompetent durch alle rechtlichen Schritte: Von der ersten Beratung bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung.

Fazit: Kennen Sie Ihren Arbeitsvertrag und Ihre Rechte

Der Arbeitsvertrag – oder Dienstvertrag – ist weit mehr als eine Formalität. Er regelt die Grundlage Ihres gesamten Beschäftigungsverhältnisses: von Gehalt und Urlaub über Kündigungsfristen bis hin zu Konkurrenzklauseln. Wer die wichtigsten Inhalte kennt und typische Stolperfallen vermeidet, ist klar im Vorteil.

Nehmen Sie sich die Zeit, jeden Vertrag sorgfältig zu lesen, und scheuen Sie sich nicht, Unklarheiten professionell klären zu lassen. Und für den Fall, dass es doch einmal zu einer Auseinandersetzung kommt: Mit der richtigen Link Text sind Sie auf der sicheren Seite.

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Quellen:

https://www.ams.at/arbeitsuchende/topicliste/arbeitsvertrag
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitsvertraege/Arbeitsvertrag_und_Dienstzettel.html

https://www.ams.at/arbeitsuchende/topicliste/arbeitsvertrag
https://www.gpa.at/themen/arbeitsrecht/arbeitsrechts-abc/arbeitsrecht-abc-g-k/konkurrenzklausel--konventionalstrafen
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitsvertaege/UnfaireKlauselninArbeitsvertraegen/index.html
https://www.oegb.at/themen/arbeitsrecht/aufloesung-des-dienstverhaeltnisses/kuendigungsfristen--alles--was-du-wissen-musst
https://www.wko.at/entlohnung/ueberstundenpauschale-all-in-vereinbarung
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitsvertaege/UnfaireKlauselninArbeitsvertraegen/index.html
https://www.arbeiterkammer.at/arbeitsrecht
https://www.gpa.at/mitglied-werden/wir-beraten-dich

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Häufig gestellte Fragen zu Arbeitsverträgen