Fahrrad gestohlen? Das können Sie tun | Allianz

Von: Allianz Redaktion / Lesezeit: 7 Min / veröffentlicht am: 11.08.2022

Laut Innenministerium und dem VCÖ wurden im Jahr 2021 in ganz Österreich sage und schreibe 17.595 Fahrräder gestohlen. Das klingt nach einer sehr hohen Zahl - wenn man aber bedenkt, dass es im Jahr 2015 noch rund 10.000 Fahrraddiebstähle mehr gab, handelt es sich um eine positive Entwicklung. Zurückzuführen ist diese positive Entwicklung auf die verbesserte Sicherung der Fahrräder. Es lohnt sich also in ein gutes Fahrradschloss zu investieren. 

Leider kommt es trotzdem immer wieder zu Diebstählen von Fahrrädern. Vor allem in den Landeshauptstädten, allen voran in Wien, stehen entwendete Fahrräder auf der Tagesordnung. Die Aufklärungsrate ist sehr niedrig. Doch wie geht man eigentlich vor, wenn das Fahrrad gestohlen wurde? Und unter welchen Voraussetzungen zahlt die Versicherung? Wir klären auf!

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grillen was ist verboten

Ob der Diebstahl des Fahrrads von der Haushaltsversicherung gedeckt ist oder nicht, hängt von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich schließt eine Haushaltsversicherung Fahrraddiebstähle unter bestimmten Voraussetzungen mit ein. 

In der Regel müssen die folgenden Kriterien erfüllt werden, damit die Haushaltsversicherung einspringt: 

  • Das Fahrrad muss innerhalb des Wohnhauses gestohlen werden – in der Wohnung, aus dem Kellerabteil oder einem allgemeinen Teil des Wohnhauses
  • Das Fahrrad muss ausreichend gesichert gewesen sein - der Raum oder das Fahrrad selbst müssen abgeschlossen oder versperrt sein
  • Das gesamte Fahrrad wurde entwendet – bei Diebstahl von Lenker, Sattel oder Ähnlichem ist nicht zwingend Versicherungsschutz gegeben
Sobald sich das Fahrrad zum Zeitpunkt des Diebstahls außerhalb des Wohnhauses befindet, und sei es auf der Straße direkt vor der Haustür, ist die Haushaltsversicherung nicht mehr zuständig. Ist man also viel unterwegs und stellt sein Fahrrad an unterschiedlichen öffentlichen Plätzen ab, oder steht es vielleicht immer auf der Straße, lohnt es sich, in eine Fahrrad-Diebstahl-Versicherung zu investieren. Diese Versicherung ist außerdem praktisch und notwendig, wenn man ein teures Fahrrad oder ein E-Bike besitzt. Denn die Deckung der Haushaltsversicherung ist meist auf einen nicht allzu hohen Betrag beschränkt, der im Falle eines modernen Fahrrads schnell überschritten wird. 

Entscheidet man sich dazu, das Risiko einzugehen und trotz Krankenstand und fehlender ärztlicher Erlaubnis während des Krankenstands eine Urlaubsreise anzutreten, kann das mit einer Entlassung enden. Deshalb ist unbedingt davon abzuraten, die vom Arzt/der Ärztin auferlegten Regeln zu missachten. 

Bereits mehrere Urteile des OGH haben eindeutig entschieden, dass ein Arbeitgeber im Recht ist, wenn er eine/n Mitarbeiter:in aufgrund eines solchen Verhaltens entlässt. Es lohnt sich also keinesfalls risikoreich zu agieren, nur um Urlaubstage zu sparen. 

Grundsätzlich empfiehlt es sich, den Arbeitgeber genau darüber in Kenntnis zu setzen, was der Arzt/die Ärztin erlaubt hat und was nicht. Denn schon eine zufällige Begegnung beim Einkaufen könnte Folgen haben. Wurde für den Krankenstand jegliche Aktivität untersagt und es kann bewiesen werden, dass die unternommene Handlung - auch etwas Banales wie Einkaufen - den Krankheitsverlauf beeinträchtigt oder die Genesung verzögert, wäre eine Entlassung gerechtfertigt und gesetzeskonform.

Im besten Fall kommt es allerdings gar nicht so weit, dass man sein Fahrrad gestohlen melden und suchen muss. Das Zauberwort lautet Prävention. Denn nichts ist abschreckender als schwer zu knackende Fahrradschlösser. Auch die Fahrradversicherung springt nur dann ein, wenn das Fahrrad mit einem entsprechend sicheren Schloss gesichert war. 

Bügelschlösser gelten als die sichersten Fahrradschlösser. Um sie zu knacken, benötigt ein Dieb an die drei Minuten - eine lange Zeit, wenn es schnell gehen muss. Auch Faltschlösser, textilummantelte Kettengliederschlösser und Panzerkabel eignen sich zur Absicherung des Fahrrads. Das Schloss sollte immer Richtung Boden schauen, aber nicht auf dem Boden aufliegen. Wichtig ist, bei der Wahl des Schlosses auf Qualität zu achten. Denn spätestens wenn man vor einem leeren Abstellplatz steht, bereut man ein eventuelles Schnäppchen.

Bei der Wahl des Abstellplatzes sollte man Folgendes beachten: 

  • Gute Beleuchtung und umgeben von Menschen
  • Qualitativ hochwertige Abstellanlage
  • Auf Bahnhöfen, etc. wenn vorhanden Fahrradboxen nutzen
  • Fahrrad immer an einen festen Gegenstand sperren
  • Rahmen und Vor- oder Hinterrad gemeinsam versperren
  • Nicht immer am selben Platz abstellen
  • Abstellplätze mit demolierten und kaputten Fahrrädern meiden

Alle bereits erwähnten Tipps zu Fahrradschlössern und Abstellplätzen gelten auch für Elektrofahrräder. Denn durch ihren Wert sind schlecht versperrte E-Bikes ein willkommenes Geschenk für Fahrraddiebe. 

Zusätzlich sollte bei E-Bikes auch auf die Sicherung einzelner Teile geachtet werden. Lichtsysteme, Sattelstützen, Pedale, etc. – sie alle können auch einzeln entwendet werden. Das Herzstück des Elektrofahrrads, der Akku, muss unbedingt zumindest versperrt, im besten Fall, vor allem bei längeren Abstellzeiten, etwa über Nacht, abmontiert und mitgenommen werden.

Bei der Diebstahlsicherung von E-Bikes, aber auch regulären Fahrrädern, gehören auch GPS-Tracker mittlerweile zu den Favoriten. Einfach montiert informieren sie den Besitzer, sobald das Fahrrad unerlaubt bewegt wird, und erlauben eine Standortverfolgung in ganz Europa.  

Ist man viel unterwegs und stellt sein E-Bike immer wieder auf öffentlichen Plätzen ab, lohnt sich eine Fahrradversicherung. Aufgrund des Wertes kann die Versicherung auch bei Diebstählen innerhalb des Wohnhauses ein Vorteil sein, je nach Deckungssumme der Haushaltsversicherung.

Prävention ist besser als Reaktion: 

  1. In ein bzw. mehrere hochwertige Schlösser investieren
  2. Abstellplatz intelligent wählen 
  3. Fahrrad bei der Polizei registrieren
  4. Fahrradpass und Fotos besitzen
  5. Rechnung vom Fahrradkauf aufheben (für Reklamation bei Versicherung wichtig)
  6. Fahrradversicherung abschließen – vor allem, wenn man viel unterwegs ist, sein Fahrrad außerhalb des Wohnhauses abstellt oder ein besonders teures Fahrrad besitzt