Haushaltsversicherung für Studentinnen und Studenten: wir beantworten Ihre Fragen

Von: Allianz Redaktion / Lesezeit: 5 Min / veröffentlicht am: 22.09.2022
Wenn es endlich so weit ist und der Auszug aus dem Elternhaus ansteht, denken Studierende wohl eher weniger an Versicherungen, sondern an Freiheit und Unabhängigkeit. Doch spätestens, wenn bei einer ausgelassenen Party etwas zu Bruch geht, kann es finanziell weh tun, sich nicht bereits im Vorhinein um den entsprechenden Versicherungsschutz gekümmert zu haben. Eine Haushaltsversicherung ist für Studierende, egal ob sie alleine oder in einer Wohngemeinschaft wohnen, das Mindestmaß an Schutz, das vorhanden sein sollte. Auch wenn man in jungen Jahren sein knapp vorhandenes Geld lieber in andere Dinge investiert, spart man besser nicht am falschen Ende. Schäden an Einrichtungsgegenständen oder technischen Gerätschaften passieren schnell und oft und können teure Konsequenzen nach sich ziehen. Lesen Sie hier, warum eine Haushaltsversicherung für Studenten nur Vorteile bringt.
Inhaltsverzeichnis:
zwei Studenten kochen zusammen und sie brauchen haushaltsversicherung

Es gibt viele überzeugende Gründe, warum sich die für Studierende meist gering ausfallenden monatlichen Kosten für eine Haushaltsversicherung am Ende bezahlt machen. Entgegen der weitläufigen Meinung sind Studenten nach dem Auszug aus dem Elternhaus nicht automatisch noch bei den Eltern mitversichert. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung über Ihren konkreten Fall. In der Regel sind Kinder in Ausbildung nur bis zum 25. oder 27. Lebensjahr und unter der Voraussetzung, dass sie mit den Eltern im selben Haushalt leben, mitversichert. 

Auch wenn bereits eine Haushaltsversicherung vonseiten des Vermieters besteht, sollte jeder Mieter eine eigene Versicherung haben, denn nur wer namentlich in der Versicherungspolizze aufscheint, kann diese geltend machen. 

  • Kaputte Gegenstände/Mobiliar: Auch wenn man meint, als Student keine Wertsachen zu besitzen, kann eine Reparatur oder Neuanschaffung verschiedenster Einrichtungsgegenstände und persönlicher Besitztümer teuer werden. Eine Haushaltsversicherung schützt das mühsam gesammelte Ersparte und springt in vielen Fällen ein. 
  • Diebstahl: Das Fahrrad ist aus dem Keller verschwunden – was nun? Wird Eigentum aus den eigenen vier Wänden gestohlen, ist das auch ein Teil der Haushaltsversicherung. 
  • Schaden am Eigentum anderer: Eine Haushaltsversicherung sollte unbedingt auch eine Privathaftpflichtversicherung umfassen. Beschädigt man das Eigentum anderer oder verursacht eventuell einen Unfall mit Personenschaden, ist man vor Entschädigungszahlungen geschützt.
  • Studienunfähigkeit: Es ist möglich, sich im Rahmen der Haushaltsversicherung auch im Falle einer Studienunfähigkeit abzusichern. Muss das Studium aus bestimmten Gründen unterbrochen werden, gibt es so die Möglichkeit, eine monatliche Rente zu beziehen, bis das Studium wieder aufgenommen wird. 
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Kurz gesagt: Nein, eine Haushaltsversicherung ist nicht Pflicht. Es ist jedoch dringend empfehlenswert, aus bereits erwähnten Gründen eine solche Versicherung abzuschließen. So ist der Ärger über defekte, beschädigte oder gestohlene Gegenstände zwar trotzdem groß, aber zumindest nicht schmerzhaft teuer. Unsere Experten erarbeiten gerne mit Ihnen ein individuelles Angebot, abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten. 

Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Denn je nachdem, welchen Versicherungsschutz man wählt und welche Zusatzoptionen die Versicherung beinhaltet, unterscheidet sich der Versicherungsumfang enorm. Viele nützliche Informationen dazu bietet unser Benefit Guide für Haushaltsversicherungen. 

Klassische Situationen, in denen eine Haushaltsversicherung einspringt, sind zum Beispiel: 

  • Die Wohnung steht nach einem Wasserrohrbruch unter Wasser. Bemerkt wird das erst, als sämtliche Bewohner nach den Ferien wieder in die Wohnung zurückkehren. Der Schaden an Möbeln, Büchern, etc. ist groß, aber von der Haushaltsversicherung abgedeckt. 
  • In die Wohnung wurde eingebrochen. Der Schreck sitzt tief, Laptop, Tablet und andere elektronische Geräte sind fort. Nach der Polizei ist die Versicherung der wichtigste Ansprechpartner, denn sie übernimmt die Anschaffungskosten der neuen Geräte.
  • Es ist wieder einmal viel los auf einer Party bei Studienfreunden. Man wird angerempelt und der volle Becher ergießt sich über einen herumliegenden Laptop. Wenn das mal nicht die gute Stimmung trübt. Glücklicherweise kümmert sich die Privathaftpflichtversicherung um den Schaden. 

Wohnt man nicht alleine, sondern in einer Wohngemeinschaft, muss das beim Abschluss der Haushaltsversicherung zum Thema gemacht werden. Denn grundsätzlich umfasst die Haushaltsversicherung nur den Besitz des Versicherungsnehmers, also derjenigen Person, die in der Versicherungspolizze aufscheint. Es gibt jedoch die Möglichkeit, eine spezielle Versicherung für WGs abzuschließen. In der Versicherungsurkunde scheinen alle WG-Bewohner auf und somit ist auch der gesamte sich in der Wohnung befindende Hausrat im Versicherungsfall gedeckt. 

Da es durchaus vorkommt, dass in einer WG ein reges Kommen und Gehen der Mitbewohner herrscht, muss immer bedacht werden, alte Bewohner aus der Versicherungspolizze zu entfernen und neue hinzuzufügen, damit im Ernstfall auch alles seine Richtigkeit hat und Versicherungsschutz besteht. 

Wir haben die wichtigsten Punkte in Bezug auf die Haushaltsversicherung in WGs für Sie zusammengefasst: 

  • Jeder Bewohner muss in der Versicherungspolizze aufscheinen. Entweder man entscheidet sich für ein Kombi-Angebot für alle Bewohner oder jeder Bewohner versichert seine Räumlichkeiten. 
  • In der Haushaltsversicherung abgedeckt sind alle beweglichen Gegenstände (persönliches Hab und Gut) des/der Versicherungsnehmer, die sich in den von ihm bewohnten Räumen befinden.
  • Besonders in WGs lohnt es sich, über eine private Haftpflichtversicherung nachzudenken. Ein gegenseitiges Ausborgen von Wertgegenständen innerhalb der WG ist nämlich von der in der Haushaltsversicherung enthaltenen Haftpflichtversicherung nicht unbedingt enthalten. Die Privathaftpflichtversicherung dagegen schützt bei Beschädigungen von fremdem Eigentum oder Personenschäden, nicht nur innerhalb der WG, sondern immer und überall.