Sturmschäden: Wann die Versicherung zahlt

Von: Allianz Redaktion / Lesezeit: 4 Min / aktualisiert am: 07.08.2023

Abgedeckte Dächer, entwurzelte Bäume, beschädigte Fahrzeuge – die Sturmsaison, die übrigens über das Jahr gerechnet im Jänner in Österreich ihren Höhepunkt erreicht, haben nun leider immer öfter Saison. Orkanböen von etwa 120 km/h sind keine Seltenheit mehr und führen zu teils schweren Unfällen – oftmals sogar mit Todesfolge.

Doch was passiert nach dem Sturm? Denn die Schäden, die durch solch einen Sturm entstehen, können oft in die Millionen gehen und aus eigener Tasche nicht finanziert werden. Umso wichtiger ist daher ein ausreichender Versicherungsschutz für Haus, Wohnung und auch Fahrzeug. Welche Schäden zahlt die Versicherung? Und was tun im Schadenfall?

Schäden am Eigenheim sind durch eine so genannte Sturmschadenversicherung gedeckt, die in der Eigenheimversicherung inkludiert ist. Wird also das Dach durch den Sturm abgedeckt oder fällt ein abgerissener Ast gegen die Fassade, leistet die Versicherung Ersatz. Für Schäden am Wohnungsinhalt oder Hausrat, die in weiterer Folge entstehen, kommt die Haushaltsversicherung auf, die das Sturmrisiko ebenfalls beinhaltet. Auch Schäden an Gegenständen im Freien, wie Gartenmöbel, bewegliche Grillgeräte oder Sonnenschirme werden hier ersetzt. Gehen übrigens durch den Sturm Fenster zu Bruch, deckt grundsätzlich die Haushaltsversicherung.

  Hinweis vom Experten

"Die Deckungsumfänge sind von Anbieter zu Anbieter verschieden. Welche konkreten Gegenstände inkludiert sind, kann den jeweiligen Versicherungsbedingungen entnommen werden."

Tipp: Im Allianz Kundenportal oder der „Meine Allianz“ App können Allianz Kund:innen jederzeit alle Details zu den eigenen Versicherungsverträgen abrufen.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung reicht im Fall von Sturmschäden nicht aus. Diese sind erst in der Teilkaskoversicherung unter „Naturereignisse“ gedeckt. Fällt also beispielsweise ein durch Sturm entwurzelter Baum oder Dachziegel auf Ihr parkendes Fahrzeug, wird der Schaden ersetzt. Unter Umständen kommt hier eine Haftungsfrage ins Spiel: Kann nämlich nachgewiesen werden, dass der Baum bereits vor dem Sturm morsch oder das Haus baufällig war, haftet der Eigentümer.

Für Schäden am Fahrzeug, die durch einen selbstverursachten Unfall entstehen, kommt (zusätzlich zu allen Deckungen der Teilkasko) die Vollkaskoversicherung auf. Sinnvoll kann auch die Zusatzdeckung „Grobe Fahrlässigkeit“ sein, darunter fällt zum Beispiel, wenn Sie Ihr Auto bei Sturmwarnung unter einem windschiefen Dach parken und in Folge ein Schaden entsteht.

 

✓ Um drohende Folgeschäden zu vermeiden, können Notreparaturen gleich selbst durchgeführt werden. Die Kosten dieser provisorischen Behebung werden auch von der Versicherung übernommen.

✓ Wichtig ist, den Schaden davor ausreichend zu dokumentieren (am besten mit Fotos). So ist auch nach einer vielleicht bereits selbst durchgeführten Reparatur nachvollziehbar, welche Beschädigung durch den Sturm entstanden ist.

✓ Die Schadenmeldung erfolgt entweder online auf unserer Schadensmeldung-Seite oder an die Allianz Schadenhotline  05 9009 9009, dort wird noch während des Telefonats die weitere Vorgangsweise geklärt. Im akuten Fall entsendet die Allianz auch mobile Schadenreferent:innen, die in betroffene Gebiete reisen und die Schäden vor Ort begutachten und auch gleich vor Ort erledigen.

✓ Wer sich für die kostenlose Dienstleistung Allianz Partner Service entscheidet, braucht sich im Schadensfall um nichts weiter zu kümmern – ein Anruf genügt, danach erledigt die Allianz alle notwendigen Wege, Terminvereinbarungen und Handwerkerkoordination. Auch die Abrechnung erfolgt direkt über die Allianz.

Tatsächlich sind die erkennbaren Schäden in meiner Gartenmauer durch die Wurzeln des Kirschenbaumes meines Nachbarn entstanden. In diesem Fall besteht eine Rechtswidrigkeit seitens des Baumeigentümers. Ich kann also Schadenersatzansprüche für die beschädigte Mauer stellen.

Die notwendigen Kosten muss ich mir mit meinem Nachbarn allerdings zur Hälfte teilen (§422 ABGB Abs. 2).

Wie man sieht, können schon kleine Nachbarschaftsstreitigkeiten auch schnell zu Rechtsstreitigkeiten führen. Das finanzielle Risiko kann je nach Verfahrensausgang oft enorm sein und reicht von Kosten für Rechtsanwälte über Verfahrenskosten und Gerichtsgebühren bis hin zu Sachverständigenkosten. In solch einem Fall ist eine Rechtsschutzversicherung empfehlenswert, mit der man umfassend geschützt ist. Wenn nun zum Beispiel der Kirschenbaum meines Nachbarn auf mein Grundstück stürzt und ich Schadenersatzanspruch habe, genügt ein Schadenersatz-Rechtschutz. Darüber hinaus kann eine Erweiterung, etwa der Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete, empfehlenswert sein, wie zum Beispiel für eine Unterlassungsklage.

Aber wie sagt man so schön? Durchs Reden kommen d’Leut z’sam – und was gibt es Schöneres als gute Nachbarschaft?