Die genaue Kostenübernahme kann vom jeweiligen Krankenversicherungsträger abhängen. Grundsätzlich übernimmt die gesetzliche krankenversicherung hauptsächlich die Kosten für medizinisch notwendige und zweckmäßig ausreichende Materialien und Eingriffe. Zu den Vertragsleistungen zählen bestimmte Zahnfüllungen (meist nur die einfache Standardfüllung z.B. Amalgam), Wurzelbehandlungen, Zahnsteinentfernungen durch Zahnärzt:innen, operative Eingriffe, das Entfernen von Zähnen oder Zahnwurzeln sowie abnehmbare Zahnprothesen.
Viele Leistungen – wie Kronen, Brücken oder Implantate – müssen in der Regel privat bezahlt werden oder werden nur teilweise ersetzt.
Für Kinder und Jugendliche werden außerdem Zahnspangen ausschließlich bei schweren Kieferfehlstellungen sowie grundlegende Mundhygiene übernommen.
Wichtig zu wissen: Häufig sind Mundhygiene (bei Erwachsenen) und moderne oder ästhetisch hochwertige medizinisch notwendige Behandlungen nicht oder nur teilweise abgedeckt. Genau hier kann sich eine private Zahnzusatzversicherung lohnen, um finanzielle Lücken zu schließen.
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