Die eigenen vier Wände sind ein Rückzugsort, an dem man seinen Alltag gestalten kann, wie man es möchte. Doch manchmal werden Ruhe und Komfort durch konfliktreiche Beziehungen mit Nachbar:innen getrübt. Sei es der über den Zaun wachsende Baum, die Lärmbelästigung oder unangenehme Gerüche. Die Gründe für Auseinandersetzungen mit Nachbar:innen sind vielfältig.
Nachbarschaftsstreit
Beispiele, Rechtslage & Tipps für ein gutes Miteinander
Lesezeit: 5 min
Veröffentlicht am: 06.2026
Häufige Beispiele für einen Nachbarschaftsstreit
Rauch und Gerüche
Ob durch geöffnete Fenster, auf dem Balkon oder im Garten, unangenehme Gerüche sorgen für schlechte Laune. Die häufigsten Verursacher von als störend empfundenen Gerüchen können sein:
Grenzstreitigkeiten und Parkplätze
Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten aufgrund von Grundstücksgrenzen und Besitzstörungen. Dabei kann es sich um unsachgemäß geparkte Autos oder auch um falsch gezogene Grenzen handeln. Klassische Konfliktursachen können sein:
Unfreundlichkeit und Beschimpfungen
Zu guter Letzt ist so mancher Nachbarschaftsstreit auf die persönliche Ebene zurückzuführen. Ein unfreundlicher Ton samt Beschimpfungen geht oft Hand in Hand mit einer oder mehreren der bereits beschriebenen Konfliktursachen. Die persönlichen Streitigkeiten können sich ausdrücken durch:
Rechtsgrundlage bei Nachbarschaftsstreit in Österreich
Störung des Besitzes
Kommt es zu einem Eingriff in den Besitz, können sich Betroffene etwa mit einer Besitzstörungsklage wehren. Eine Besitzstörung kann beispielsweise vorliegen, wenn der Nachbar auf Ihrem privaten Parkplatz parkt oder Ihr Grundstück unbefugt betritt. Auch wenn die Zufahrt blockiert wird oder eine bauliche Maßnahme auf Ihrem Grundstück durchgeführt wird, kann es sich bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen um eine Besitzstörung handeln. Innerhalb von 30 Tagen ab Kenntnis der Störung kann beim Bezirksgericht geklagt werden.
Eigentumsrecht und Schutz des Eigentums
Im Zuge von Nachbarschaftsstreitigkeiten werden Eigentümer:innen rechtlich gesehen in Ihrem Eigentumsrecht gestört. Dann kann es beispielsweise auch zur Eigentumsfreiheitsklage kommen. Eigentumsstörungen können oft dort vorkommen, wo mehrere Eigentümer:innen aufeinandertreffen, etwa in Häusern mit mehreren Eigentumswohnungen.
Nachbarrecht
Verboten ist ausdrücklich die unmittelbare Einwirkung auf das Nachbargrundstück. Darunter fällt zum Beispiel auf den Nachbargrund geleitetes Regenwasser. Auch indirekte Einwirkungen können nach dem AGBG untersagt werden. Dazu gehören Einwirkungen durch Rauch, Gase, Lärm, Wärme und Geruch.
Zur Rechtsdurchsetzung kann eine Besitzstörungsklage bei Gericht eingebracht werden. Eine Besitzstörungsklage muss gut begründet werden. Denn nur bei Vorliegen aller Voraussetzungen, wenn etwa die Einwirkungen von Nachbar:innen das gewöhnliche Maß übersteigen und die eigene Nutzung des Grundstücks wesentlich beeinträchtigen, ist eine solche Klage von Erfolg gekrönt.

















