Wie funktioniert Auto Leasing in Österreich? Alles über Voraussetzungen, Versicherungen & Verkauf von Leasing Autos

Von: Allianz Redaktion / Lesezeit: 7 Min / veröffentlicht am: 23.02.2023

Ein neues Auto zu kaufen ist oft aus finanziellen Gründen schwierig zu realisieren. Als Alternative zum Autokauf gibt es die Möglichkeit, einen Leasingvertrag abzuschließen. Im Grunde genommen ist ein Leasingvertrag eine Art Mietvertrag zwischen dem Leasinggeber, etwa einer Bank, und dem Leasingnehmer, also dem Fahrzeugnutzer. Der Leasingnehmer zahlt dem Leasinggeber ein Entgelt, um das Fahrzeug wie sein eigenes nutzen zu dürfen, ohne jedoch der Eigentümer zu sein.

Genauso wie bei einem Mietvertrag oder auch einem Kreditvertrag müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden, damit der Vertragsabschluss zustande kommt. Wir verraten Ihnen, welche Grundlagen vorhanden sein müssen, worauf Sie achten sollten, um nicht in eine ungewollte Kostenfalle zu tappen und was es beim Leasing sonst noch zu beachten gibt.

Die Option des Auto Leasings wird als Alternative zum Kauf mittels Bankkredits immer beliebter. In Österreich ist bereits rund jeder dritte Neuwagen über Leasing finanziert. Der Gedanke, ein Auto eine Zeit lang zu „mieten“, erscheint vielen Fahrzeugnutzern attraktiv. Allerdings muss man einige Grundvoraussetzungen erfüllen, um von einer seriösen Leasinggesellschaft ein gutes Angebot zu bekommen.

Diese zu erfüllenden Voraussetzungen sollen nicht nur absichern, dass der Leasinggeber sein Geld bekommt, sondern auch, dass der Leasingnehmer die Raten tatsächlich bezahlen kann, ohne sich finanziell zu übernehmen. Man sollte immer daran denken, dass es sich bei Auto Leasing um einen Vertrag handelt. Bei Nichteinhaltung entstehen also zusätzliche Kosten. Deshalb ist besondere Vorsicht bei sehr günstig erscheinenden Angeboten geboten.

Die Voraussetzungen für Privatpersonen sind:

  • Vorlage einer positiven Bonitätsprüfung: Wie bei einem Kreditvertrag wird durch die Bonitätsprüfung evaluiert, ob der Leasingnehmer tatsächlich in der Lage ist, die Raten fristgerecht zu bezahlen. Je geringer die berechnete Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalles ist, desto besser wird die Bonität, auch Kreditwürdigkeit genannt, des Leasingnehmers beurteilt. In Österreich ist der Kreditschutzverband (KSV) für die Bonitätsprüfungen zuständig.
    Hinweis: In Österreich ist die Vorlage der Bonitätsprüfung Standard. Wird sie von dem Leasinggeber nicht angefordert, prüfen Sie bitte dessen Seriosität, bevor Sie einen Vertrag abschließen.
  • Regelmäßiges Einkommen: Um einen Leasingvertrag zu bekommen, muss ein regelmäßiger Einkommensbezug vorgewiesen werden. Im besten Fall handelt es sich dabei um einen unbefristeten Arbeitsvertrag bzw. einem Arbeitsvertrag, der zumindest für die gesamte Leasingdauer gültig ist. So versichert sich der Leasinggeber, dass aller Voraussicht nach bis zum Ende der Vertragsdauer die Leasingraten fristgerecht bezahlt werden können.
  • Höhe des Einkommens im Verhältnis zur Leasingrate: Das Einkommen des Leasingnehmers muss so hoch sein, dass die Leasingrate trotz der Fixkosten und weiterer Ausgaben der Person (Miete, allgemeine Lebenserhaltungskosten, etc.) einen vertretbaren Betrag ausmacht.

Sind diese Grundvoraussetzungen erfüllt, steht einem Leasingvertrag nichts mehr im Weg. Doch auch wenn die Voraussetzungen nicht zur Gänze eingehalten werden können, gibt es Möglichkeiten, an einen Leasingvertrag zu kommen:

  • Sonderzahlung: Beurteilt der Leasinggeber die monatliche Rate als zu hoch, kann dies durch eine Sonderzahlung wettgemacht werden. Das heißt, zu Beginn der Leasingdauer wird ein bestimmter Betrag bezahlt, wodurch in Folge die monatlichen Leasingraten geringer ausfallen. Diese Option besteht natürlich nur, wenn das notwendige Kapital für solch eine Sonderzahlung vorhanden ist.
  • Kaution: Um das Risiko von Zahlungsausfällen für den Leasinggeber zu minimieren, kann die Möglichkeit der Hinterlegung einer Kaution angesprochen werden. Dabei wird ein bestimmter Betrag eingezahlt, auf den der Leasinggeber im Falle von fehlenden Zahlungen zurückgreifen kann. Werden die Raten bis zum Ablauf der Leasingdauer fristgerecht bezahlt, bekommt der Leasingnehmer seine Kaution wieder zurück.
  • Bürgen: Eine weitere Möglichkeit ist es, einen Bürgen einzusetzen. Diese Person muss die anfangs erwähnten Voraussetzungen (Einkommen und Bonität) erfüllen und haftet bis zum Vertragsende für den zu zahlenden Betrag in voller Höhe. 

Nein, die Autoversicherung ist nicht durch die Leasingrate abgedeckt, aber oft Bedingung für den Abschluss des Leasingvertrags. Als Fahrzeugeigentümer fordert der Leasinggeber meist eine umfangreiche Versicherung, um sich selbst abzusichern.

Normalerweise wird diese Forderung nur durch den Abschluss einer Vollkaskoversicherung gedeckt. Lediglich eine Haftpflichtversicherung, eventuell in Verbindung mit einer Teilkaskoversicherung abzuschließen, ist den meisten Leasinggebern zu wenig. Bei schwerwiegenden Schäden wäre in so einem Fall das Risiko zu groß.

Es ist jedoch möglich, dass Leasinggesellschaften eine Art All-Inclusive-Paket anbieten, das auch den Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit den damit verbundenen Zusatzzahlungen beinhaltet. Wir empfehlen die Allianz Vollkaskoversicherung, die Sie im Schadensfall vor unangenehmen Überraschungen schützt und von jedem seriösen Leasinganbieter akzeptiert werden sollte. 

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Obwohl sich Kreditvertrag und Leasingvertrag in vielerlei Hinsicht ähneln, gibt es einen wesentlichen Unterschied: Nach Ablauf des Vertrags geht im Falle eines Kredits das Kreditobjekt in das Eigentum des Kreditnehmers über. Im Falle eines Leasingvertrags ist der Leasingnehmer auch nach Ablauf des Vertrags nicht der Eigentümer des Fahrzeugs.

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten bei Vertragsende: Vertragsverlängerung, Kaufoption oder Fahrzeugrückgabe. Der Grundstein dafür wird bereits beim Abschluss des Leasingvertrags gelegt. Im besten Fall weiß man von Anfang an, wie es nach Vertragsablauf weitergehen soll und hält alle Details schriftlich im Vertrag fest.

Geht man davon aus, das Fahrzeug nach Ablauf des Leasingvertrags erwerben zu wollen, sollte man bereits bei Vertragsabschluss über die Kaufbedingungen sprechen und einen Fixpreis vereinbaren. Denn in der Regel werden Leasingfahrzeuge nicht verkauft, eine entsprechende Aushandlung ist also notwendig. Doch selbst wenn im Vertrag eine Kaufoption festgehalten wurde, bleibt ein gewisses Restrisiko. Denn wenn der Leasinggeber sein Geschäft zusperrt, entfällt die Kaufoption ersatzlos.
Beim Restwert-Leasing ist die monatliche Rate vom bereits im Vorhinein kalkulierten Restwert abhängig. Ist man bei Vertragsabschluss sicher, dass man das Auto zu Ende des Leasingvertrags nicht erwerben möchte, ist es besser, einen hohen Restwert zu vereinbaren. Denn dann fallen die monatlichen Raten geringer aus und der hohe Restwert spielt keine Rolle, da das Fahrzeug an den Leasinggeber zurückgeht. Wichtig ist aber, das Fahrzeug in sehr gutem Zustand zu retournieren, damit keine großen Differenzzahlungen aufgrund des hoch angesetzten Restwerts entstehen.
  Achtung! Enthält der Leasingvertrag ein sogenanntes Andienungsrecht, kann der Leasinggeber zu Ende des Vertrags entscheiden, ob der Leasingnehmer das Fahrzeug kaufen muss oder nicht. Er kann somit vom Leasingnehmer verlangen, das Fahrzeug um den vertraglich vereinbarten Restwert zu kaufen.

Hat man kein Interesse das geleaste Fahrzeug nach Ablauf der Vertragsdauer zu erwerben, ist es abhängig vom vereinbarten Leasingmodell, das man bei Vertragsabschluss beschlossen hat, welche Zahlungen eventuell anfallen:

  • Restwert-Leasing: Der Restwert ist vertraglich festgehalten und entspricht normalerweise dem voraussichtlichen Marktwert bei ordnungsgemäßer Nutzung des Fahrzeugs. Bei der Rückgabe wird das Fahrzeug geprüft und bewertet. Je nachdem ob und wie weit der ermittelte Wert vom Restwert abweicht, muss eventuell eine Differenz nachgezahlt werden. Es lohnt sich also, das Fahrzeug vor der Rückgabe noch einmal in Stand setzen zu lassen.
  • Kilometer-Leasing: Wird das Leasingfahrzeug im vereinbarten oder besseren Zustand zurückgegeben, können nur dann Mehrkosten entstehen, wenn die vereinbarte Anzahl an gefahrenen Kilometern überschritten wurde. Jeder zu viel gefahrene Kilometer wird zum Vertragsende in Rechnung gestellt.
Der Leasingnehmer hat grundsätzlich jederzeit das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung dafür ist allerdings die vorzeitige Rückzahlung des noch ausstehenden Betrags. Außerdem darf der Leasinggeber auf Entschädigungszahlungen bestehen, die jedoch gesetzlich geregelt sind und höchstens 1% des vorzeitig zurückzuzahlenden Betrags ausmachen dürfen. Die tatsächliche Höhe der Entschädigungszahlungen hängt auch davon ab, wie lange der Leasingvertrag noch gelten würde.

Auch Gebrauchtwagen können Leasingfahrzeuge sein, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Leasingfähig ist ein Fahrzeug dann, wenn beim Ankauf noch ein Vorsteuerabzug möglich ist. Das ist vor allem abhängig vom Vorbesitzer. Im Fall von Autohändlern oder Leasinggesellschaften sind die Fahrzeuge auch im gebrauchten Zustand meist noch leasingfähig.

Beim Leasing von Gebrauchtwagen gelten dieselben Voraussetzungen wie beim Leasing von neuen Fahrzeugen. Das heißt, auch beim Leasing eines Gebrauchtwagens muss vor allem die entsprechende Bonität gegeben sein und ein regelmäßiges Einkommen in ausreichender Höhe nachgewiesen werden. Das Gebrauchtwagenleasing bringt einige Vor- und Nachteile mit sich, die man abwägen muss, um am Ende nicht teurer auszusteigen als erwartet. 

 

  • Geringere monatliche finanzielle Belastung: Ist der Wagen nicht neu, sind die monatlichen Raten und auch der Restwert geringer. Auch eine etwaig zu leistende Anzahlung fällt niedriger aus als bei Neuwagen.
  • Guter Zustand: Es dürfen grundsätzlich nur solche Fahrzeuge als Leasingfahrzeuge angeboten werden, die auf ihren guten Zustand geprüft werden.
  • Junge Gebrauchte: Oft handelt es sich bei leasingfähigen Gebrauchtwagen um relativ junge Fahrzeuge, etwa Jahreswagen. Auch Probefahrzeuge können zu Leasingfahrzeugen umfunktioniert werden. Das heißt, der Wagen ist so gut wie neu, die Leasingkosten jedoch niedriger als bei einem tatsächlichen Neuwagen. 








     

 

  • Höheres finanzielles Risiko: Ist ein Wagen nicht mehr neu, ist die Chance größer, dass im Laufe der Leasingperiode Reparaturen anfallen, bzw. der Wagen gegen Ende des Leasingvertrags sich nicht mehr im vereinbarten Zustand befindet. Es lohnt sich bei der Auswahl des Gebrauchtwagens genau hinzusehen und zu recherchieren, wie fehleranfällig das jeweilige Fahrzeugmodell ist.
  • Vertragliche Bindung: Wie bereits oben erwähnt, kann ein Leasingvertrag zwar vorzeitig gekündigt werden, die anfallenden Kosten bis zum Leasingende müssen trotzdem bezahlt werden. Eventuell fällt sogar eine Entschädigungszahlung an. Das heißt, vor allem bei gebrauchten Fahrzeugen kann ein vorzeitig gekündigter Leasingvertrag zu einer Kostenfalle werden.
  • Leasinggeber bleibt Eigentümer: Genauso wie beim Leasing von Neuwagen ist es auch bei Gebrauchtwagen so, dass der Leasinggeber immer der Eigentümer des Fahrzeugs bleibt. Jegliche Reparaturen und Instandhaltungen müssen aber vom Leasingnehmer beglichen werden, bei Gebrauchtwagen kann dies eventuell zu einem großen finanziellen Aufwand führen. Trotz alledem muss der Leasingnehmer am Ende des Leasingvertrags das Auto an den Leasinggeber retournieren.