Laufender Kredit: Wer zahlt die Schulden im Todesfall?

Ein laufender Kredit muss auch nach einem Todesfall beglichen werden. Aber wer zahlt die restlichen Schulden? Diese Frage müssen sich Angehörige relativ bald in solchen Angelegenheiten stellen, obwohl das Ableben eines geliebten Menschen grundsätzlich schon mit finanziellen und organisatorischen Herausforderungen verbunden ist. Wie hoch die tatsächlichen Schulden sind, wird im Erbfall ermittelt. Dabei haben Sie als Erbe mehrere Möglichkeiten, das Erbe anzunehmen oder darauf zu verzichten.

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • Was mit einem laufenden Kredit bei einem Todesfall geschieht,
  • wie ein Verlassenschaftsverfahren abläuft und welche Möglichkeiten Sie als Erbe haben,
  • was mit den Schulden passiert, wenn das Erbe ausgeschlagen wird,
  • welche Folgen ein gemeinsamer Kredit nach dem Tod des Ehepartners mit sich zieht,
  • was mit einem Kredit im Todesfall geschieht, wenn es keine Erben gibt,
  • und wie Sie sich mit einer Kreditrestschuldversicherung am besten absichern können!
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Die weitere Rückzahlung eines laufenden Kredites im Todesfall hängt davon ab, ob eine Kreditrestschuldversicherung (auch Ablebensversicherung) abgeschlossen wurde. Eine Restschuldversicherung wird für die Vorsorge bei unerwarteten Ereignissen wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Tod zur Absicherung des Kreditnehmers und dessen Hinterbliebenen abgeschlossen. 

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Die Restschuldversicherung deckt bei Tod des Kreditnehmers die offenen Schulden ab.

Als Beispiel: Eine Kreditsumme beträgt 200.000 Euro und die Laufzeit des Kredites 20 Jahre. Eine Ablebensversicherung mit der garantierten Versicherungssumme von 200.000 Euro erbringt nach 10 Jahren die Todesfallleistung von 200.000 Euro, auch wenn am Kreditkonto (nur) mehr 100.000 Euro offen sind. Hingegen würde eine reine Kreditrestschuldversicherung nach 10 Jahren exakt den offenen Saldo abdecken – im hier angenommenen Beispiel 100.000 Euro.

Die tatsächliche Erbmasse inklusive Schulden wird von einem Gerichtskommissar im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens ermittelt. Durch die Erhebungen bei den Kreditinstituten sowie im Grund- und Firmenbuch werden sämtliche Vermögenswerte des Erblassers eingesehen. Je nachdem welche Erbantrittserklärung abgegeben wurde und ob es ein Testament gibt, werden die Schulden übernommen.

Ein Erbfall folgt immer einem gewissen rechtlichen Ablauf, der eingehalten werden muss. Um die Erbmasse und das Testament zu erheben wird ein Gerichtskommissar aus dem Wohnbezirk des Erblassers bestellt. In diesem Prozess wird dem Gerichtskommissar auch von den Kreditinstituten mitgeteilt, inwiefern es Vermögenswerte wie Konten, Sparbücher, Wertpapiere oder Erlebensversicherungen im Vermögen des Verstorbenen gab. Bestehen nach einem Todesfall in der Erbmasse Verbindlichkeiten wie ein Kredit für die Erben, gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Eine unbedingte Erbantrittserklärung abgeben: Wenn Sie eine unbedingte Erbantrittserklärung abgeben, haften Sie persönlich für sämtliche aus dem Nachlass stammende Schulden mit ihrem eigenen Vermögen. Das gilt auch, wenn die Aktiva die Passiva übersteigen. Ein laufender Kredit nach einem Todesfall wird in diesem Fall von den Erben übernommen. Dafür ist die Abwicklung schnell und kostengünstig und das Verlassenschaftsvermögen unterfällt keiner Schätzung.
  • Eine bedingte Erbantrittserklärung abgeben: Bei der Abgabe einer bedingten Erbantrittserklärung kann man das Risiko einer Schuldenhaftung beschränken. Als Erbe haften Sie zwar auch hier mit dem eigenen Vermögen, jedoch mit dem Wert der Aktiva beschränkt und nur anteilig entsprechend Ihrer Erbquote. Der Wert der Verlassenschaft wird durch den Gerichtskommissar durch Beiziehung von Sachverständigen ermittelt.
  • Das Erbe ausschlagen: Wenn Sie weder die Rechte noch die Pflichten, die mit dem Erbe verbunden sind, annehmen wollen, können Sie beim Nachlassgericht auf das Erbe verzichten. Laufende Kredite nach einem Todesfall können für Erben durchaus einen Grund darstellen, das Erbe nicht anzutreten und wegen der Schulden auf das Erbe zu verzichten. Wurde das Erbe einmal abgelehnt, kann man das nicht mehr rückgängig machen. In diesem Fall geht das Erbe auf Ihre Nachkommen über. Gibt es keine Nachkommen, tritt der Staat in die Erbfolge. 

Wie in jeder Angelegenheit mit juristischem Bezug ist es wichtig alle vorgegebenen Fristen einzuhalten. Für die Erbantrittserklärung muss dies grundsätzlichen binnen sechs Wochen geschehen. Mit dem Einantwortungsbeschluss endet dann das Verlassenschaftsverfahren. Mit ihm wird festgehalten, wer in welchem Ausmaß das Erbe antreten wird.

Grundsätzlich richtet sich das Erbrecht des Ehepartners danach, welche Verwandte sonst noch ein Erbe antreten. Wenn die eheliche Wohnung im Eigentum des Verstorbenen stand, erhält der hinterbliebene Ehepartner das Recht, in der Wohnung weiter zu wohnen. Oft wurde die Wohnung oder das Haus aber gemeinsam finanziert und in diesem Zug auch eine gemeinsame Schuld eingegangen.

Die Schulden werden aliquot gemäß dem Testament oder der erwähnten gesetzlichen Erbfolge aufgeteilt. Beim Kredit im Todesfall des Ehepartners verhält es sich grundsätzlich auch so. In der Praxis wird der Kredit mit dem Bargeldreserven und Wertpapiererlösen abbezahlt und der verbleibende Betrag auf die Erben aufgeteilt. 

Es kann auch zu dem Fall kommen, dass schon zu Lebzeiten des Partners eine Eigentümerpartnerschaft beschlossen wurde. Diese besteht, wenn sich zwei natürliche Personen gemeinsam ein Eigentum anschaffen, und ist in Österreich nur in seltenen Fällen rechtlich erlaubt. Bei einer Eigentümerpartnerschaft erwirbt der überlebende Ehepartner den halben Mindestanteil des Verstorbenen automatisch (ex lege = gesetzlich). Es kann aber durch einen Vertrag oder durch das Testament die Verpflichtung zur Zahlung des Übernahmepreises bestehen. Die Schulden, in diesem Fall der gemeinsame Kredit nach Tod des Ehepartners, werden dann grundsätzlich dem Wert gegengerechnet. 

Wenn man die Immobilie zur Gänze übernimmt, übernimmt man damit auch die damit belastete Hypothek. Kommt es dabei zu großem finanziellem Aufwand, kann die Immobilie auch veräußert werden. 

Tritt der Fall ein, dass ein Kreditnehmer seinen laufenden Kredit nach dem Todesfall ohne Erben hinterlässt, dann fällt die Erbmasse dem Staat zu. Allerdings nur, wenn es auch keine testamentarische Erbfolge gibt. 

Schon zu Lebzeiten kann man einen Kredit mit einer  Ablebensversicherung   (auch Kreditrestschuldversicherung) absichern. Hinterbliebene können mit der ausgezahlten Versicherungssumme die Kreditraten weiterhin begleichen.

Speziell für Immobilienkredite gibt es eine Ablebensversicherung mit einer verkürzten Risikoprüfung.
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Veröffentlicht am 28. Februar 2022