Homeoffice im Ausland: Versicherung für eine Workation

Von: Allianz Redaktion / Lesezeit: 5 Min / aktualisiert am: 07.11.2023

Arbeiten, wo andere ihren Urlaub verbringen. Das hat doch was, oder? Gemeint sind jetzt aber nicht die klassischen Jobs in der Gastronomie- und Tourismusbranche. Es geht vielmehr um ein neues Arbeitsmodell, das im Zuge der Digitalisierung in bestimmten Berufen möglich geworden ist: Workation. Der Begriff ist eine Englisch-Kombination aus „work“ (Arbeit) und „vacation“ (Urlaub).

Spätestens die Pandemie und der damit verbundene Trend zu Homeoffice haben es seit 2020 deutlich gemacht: In vielen Branchen und Berufen ist es nicht unbedingt notwendig, jeden Tag ins Büro zu kommen, um dort zu arbeiten. Das kann auch daheim sehr gut funktionieren. Davon sind mittlerweile sogar viele Unternehmen überzeugt. Was spricht also dagegen, noch einen Schritt weiter zu gehen und seine Arbeitsstätte in ein Urlaubsland zu verlegen? Hauptsache ist, dass die Arbeit auftragsgemäß erledigt wird.

Doch was ist alles zu beachten, welche Versicherung braucht man für sein Homeoffice im Ausland? Das verraten wir euch heute.

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Bevor Sie Ihre Reise mit Firmen-Laptop und Diensthandy im Gepäck antreten können, müssen Sie natürlich zuerst mit Ihrem Arbeitgeber abklären, ob ein Workation-Modell überhaupt in Frage kommt. Außerdem sollten Sie von Ihrem Arbeitgeber unbedingt eine schriftliche Vereinbarung über Rechte und Pflichten einholen. Denn hier lauern doch einige Tücken im Detail, die vor Reiseantritt geklärt werden müssen:
  • Wie sind Sie abgesichert, wenn Sie in Ihrem Hotel in Kreta zwar Ihr Arbeitspensum auf eine ganze Woche verteilt erfüllen und vielleicht Nachtschichten einlegen, aber zwischendurch zwei Tage auf einer anderen Insel verbringen?
  • Was gilt dann im Ernstfall als Arbeitsunfall, was als Freizeitunfall?
  • Ab wann beginnt der Weg zum Arbeitsplatz im Homeoffice, wann endet er?
  • Oder wie ist es geregelt, wenn Sie nicht erst nach Dienstschluss ein paar Stunden Erholung in Ihrem Urlaubsland suchen, sondern sich jeden Tag ab Mittag ins Vergnügen stürzen wollen?

Solche Detailfragen müssen mit Vorgesetzten, Personalabteilung oder auch dem Betriebsrat abgestimmt werden, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Ein wesentliches Kriterium für alle Beteiligten ist beispielsweise die Erreichbarkeit. Wer in einem Callcenter arbeitet und für die Kundschaft zwischen 8 und 17 Uhr erreichbar sein muss, kann seinen Job sicher in keiner exotischen Zeitzone erledigen. Wird um 16 Uhr aus Wien angerufen, dann klingelt es bei Ihnen bereits am Dienstag um 2 Uhr morgens, wenn Sie Ihr Homeoffice nach Neuseeland verlegt haben.

Sie sehen schon: In vielen Jobs ist Workation einfach nicht möglich. Dazu kommen noch zahlreiche steuerrechtliche Hürden, mit denen sich die Arbeitgeber in den einzelnen Ländern herumschlagen müssen. Aber das ist nicht Ihr Thema.

Remote Work im Ausland ist gesetzlich noch nicht geregelt. Bei einer Workation bewegt man sich also noch in einem gewissen Graubereich. Dennoch behalten auch hier arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Bestimmungen ihre Gültigkeit. Deshalb werfen wir einen Blick auf die gesetzlichen Bestimmungen bei Homeoffice in Österreich.

Homeoffice ist mittlerweile zwar weit verbreitet, aber einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber haben darauf Rechtsanspruch. Es braucht eine Betriebsvereinbarung oder Zusatzvereinbarung im Dienstvertrag, damit das neue Arbeitsmodell in der Praxis umgesetzt werden kann.

Pandemiebedingt gab es damit kaum Probleme. Sowohl Arbeitgeber als auch Dienstnehmer waren froh, dass es irgendwie weitergeht. Nach dem Motto: Homeoffice ist immer noch besser als kein Office. Doch gab es ein großes Fragezeichen: Wie steht es denn jetzt mit der Versicherung im Homeoffice?

Beim Homeoffice in der eigenen Wohnung oder im Zweitwohnsitz in Österreich ist der gesetzliche Unfallschutz klar geregelt: Denn mit 1. April 2021 wurde die Wohnung als Arbeitsplatz der herkömmlichen Arbeitsstätte gleichgesetzt. Das heißt: Unfälle im Homeoffice werden als Arbeitsunfälle anerkannt, und somit gilt der gesetzliche Unfallschutz zum Beispiel in folgenden Fällen:

  • in der eigenen Wohnung,
  • auf der Fahrt vom und zum Zweitwohnsitz (Homeoffice),
  • bei Arztbesuchen,
  • in der Mittagspause,
  • unterwegs, um lebensnotwendige Bedürfnisse zu erledigen (Einkaufen, Essen)
    oder um Kinder zur Schule etc. zu bringen oder abzuholen.

Nicht versichert sind im Homeoffice allerdings Freizeitunfälle. Dazu ein Beispiel: Richard beschließt nach vier Stunden im Homeoffice, das schöne Wetter zu nutzen und eine kleine Biketour zu unternehmen. Drei Stunden später liegt er mit einem komplizierten Gelenkbruch im Krankenhaus.

Der Unfall passierte zwar während der Kernarbeitszeit, aber weil die Tätigkeit in keinem ursächlichen Zusammenhang mit der Arbeit stand, handelt es sich um keinen Arbeitsunfall, sondern eindeutig um einen Freizeitunfall. Das hat weitreichende Konsequenzen für den Arbeitnehmer.

Bei Arbeitsunfällen im Homeoffice wird von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Reihe von Kosten für medizinische und Reha-Leistungen übernommen. Diese umfassen zum Beispiel:

  • Erste Hilfe
  • Behandlungskosten
  • Rollstuhl
  • Prothesen
  • Hilfe bei der Adaptierung von Wohnraum
  • Versehrtenrente
  • Hinterbliebenenrente

Bei Freizeitunfällen werden von der gesetzlichen Unfallversicherung nur die medizinische Erstversorgung und die Behandlungskosten übernommen. Diese Leistungen sind hingegen nicht gedeckt:

  • Kapitalleistung bei dauernder Invalidität
  • Kapitalleistung für Hinterbliebene
  • Spitalgeld
  • Kosten für künstliche Gliedmaßen oder Zahnersatz
  • Such- und Bergungskosten
  • Kosten für behindertengerechte Umbauten von Wohnung oder Auto
     

Im Homeoffice, egal ob im In- oder Ausland, kann es mitunter schwierig sein, Arbeitszeit und Freizeit klar voneinander abzugrenzen: Sie gehen zum Mittagessen mal rasch in die Pizzeria oder an den Strand, kommen auf dem Rückweg an einem Geschäft vorbei und entdecken in der Auslage ein T-Shirt zum Schnäppchen-Preis. Kurzer Zwischenstopp in der Boutique – es ist ja noch Ihre offizielle Mittagspause. Aber was passiert, wenn Sie auf dem nassen Boden ausrutschen, sich verletzen, ins (ausländische) Krankenhaus müssen und eine dauernde Invalidität zurückbleibt oder wenn Sie schlimmstenfalls Ihr restliches Leben lang an den Rollstuhl gebunden sind?

Dann bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Und das kann wirklich existenzbedrohend sein.

Deshalb ist es in jedem Fall empfehlenswert, eine private Unfallversicherung abzuschließen, damit Sie die Folgekosten bei Freizeitunfällen nicht aus der eigenen Tasche zahlen müssen.

Ganz egal, ob Sie im Homeoffice in Österreich, im Ausland oder an Ihrer gewohnten Arbeitsstätte arbeiten.

Denn die private Unfallversicherung übernimmt im Ernstfall all die genannten Kosten, wenn sie in der Freizeit passieren und von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht gedeckt sind - und das weltweit!

Die private Unfallversicherung der Allianz schützt weltweit rund um die Uhr auch bei Freizeitunfällen.

Mit der Allianz Gesundheitsversicherung sind bestimmte Leistungen wie die ambulante Heilbehandlung auch in Europa versichert.

Der Allianz Top Jahresreiseschutz gilt für Auslandsurlaube bis zu 62 Tage und somit auch für Workations in diesem Zeitrahmen. Übernommen werden Krankenbehandlungskosten bis zum vereinbarten Leistungsumfang.

  Unser Tipp: Erkundigen Sie sich vor Ihrer Workation bei Ihrer Versicherung, welche Leistungen in welchen Ländern abgedeckt sind.