5.0/5
Top Bearbeitung von Kanzlei
22/08/2026
Die private Krankenzusatzversicherung ist eine freiwillige „Erweiterung" der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie deckt Leistungen ab, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (ÖGK, BVAEB, SVS) nicht oder nur teilweise bezahlt werden. Sie ermöglicht einen einfacheren und schnelleren Zugang zu optimaler medizinischer Versorgung sowie mehr Komfort - sei es bei Privatarzt-Leistungen oder während eines Krankenhausaufenthaltes.
Eine Private Krankenzusatzversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die Leistungen abdeckt, welche die gesetzliche Krankenversicherung (ÖGK, BVAEB, SVS) nicht oder nur teilweise bezahlt. Sie übernimmt die Kosten von Behandlungen bei Wahlärzt:innen, bei einem stationären Aufenthalt in einem Privatspital oder bei Unterbringung auf Sonderklasse im Krankenhaus – je nach Vereinbarung.
Die Höhe der Prämie für Ihre Gesundheitsversicherung richtet sich im Wesentlichen nach Ihrem gewünschten Leistungsumfang, Ihrem Alter, Ihrem Wohnsitzbundesland und Ihrem Gesundheitszustand. Nutzen Sie auch die Möglichkeiten eines Kombi-Rabatts bei gleichzeitigem Abschluss einer Privatarzt- und Sonderklasseversicherung.
In Österreich gibt es eine gesetzliche Krankenversicherung und verschiedene private Krankenversicherungen. Der Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist, dass erstere für Erwerbstätige über der Geringfügigkeitsgrenze verpflichtend ist und die private Krankenversicherung freiwillig abgeschlossen werden kann. Bei den privaten Krankenversicherungen können Sie aus unterschiedlichen Leistungen wählen und so Ihren individuellen Bedarf abdecken.
Alle in Österreich über die Geringfügigkeitsgrenze hinausgehenden erwerbstätigen Personen sind verpflichtend sozialversichert. Die Kosten aus Behandlungen bei Kassenärzt:innen sowie die Versorgung in öffentlichen Spitälern, Ambulanzen und Rehabilitationszentren werden von der Sozialversicherung übernommen. Genauere Informationen zu den jeweiligen Kassenleistungen können Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger erfragen. Entstehende Kosten für Behandlungen bei Wahlärzt:innen ohne Kassenvertrag und für die Unterbringung im Krankenhaus in der Sonderklasse oder einem Privatspital werden nicht übernommen und sind privat zu bezahlen.
Mit einer privaten Krankenversicherung erhalten Sie eine zusätzliche Absicherung, die über den Leistungsumfang einer gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht. Dabei können Sie aus unterschiedlichen Paketen wählen. Zu den wichtigsten und beliebtesten Leistungen privater Krankenversicherungen zählen die freie Arztwahl, die freie Krankenhauswahl (Privatspital oder Sonderklasse) sowie erfahrungsgemäß kürzere Wartezeiten auf Behandlungen und Operationen.
Sie können den Vertrag zum Ende des 3. Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Danach können Sie den Vertrag jährlich zur Hauptfälligkeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.