Schäden durch Haustiere

Schäden durch Haustiere – die 3 wichtigsten Fragen

Von: Allianz Redaktion / Lesezeit: 3 Min / veröffentlicht am 7. Juli 2016
Unter uns Haustierbesitzern oder Tierliebhabern: Freud und Leid liegen oft schon recht nah beieinander, oder? So sehr wir unsere tierischen Begleiter nämlich auch lieben, so schnell können sie durch ihr unkontrolliertes Verhalten mitunter große Schäden anrichten (und Herrchen und Frauchen zur Weißglut treiben). Aber für welche Schäden, die das geliebte Haustier verursacht, kommt die Versicherung auf?

Von der zerbrochenen Vase des Nachbarn über zerbissene Schuhe der besten Freundin bis hin zur zerkratzten Brille  des Arbeitskollegen – Schäden, ob groß oder klein, passieren schneller, als man denkt. Zum Glück ist in jeder Haushaltsversicherung auch eine Privathaftpflichtversicherung inkludiert. Diese beinhaltet nämlich eine Art „Versicherung für Haustiere“ und deckt jene Schäden an Dritten, die aus der Haltung von in Österreich üblichen Kleintieren – die ohne behördliche Genehmigung in der Wohnung gehalten werden dürfen, wie zum Beispiel Katzen, Meerschweinchen, Kaninchen – entstehen.

Schäden, die durch größere Tiere (Pferde, Hunde etc.) verursacht werden, sind in der Privathaftpflichtversicherung nicht mitversichert. „Grund dafür ist das größere Risiko, das Hunde im Gegensatz zu generell mitversicherten Kleintieren darstellen“, erklärt Sabrina Painhaupt aus dem Allianz Market Management. „Damit man aber auch als Halter eines Hundes gegen etwaige Schadenersatzansprüche versichert ist, gibt es die sogenannte Hunde-Haftpflichtversicherung. Diese kann bei uns zusätzlich zur Haushaltsversicherung abgeschlossen werden.“ Springt der Hund also während des Gassi-Gehens eine Joggerin an und beißt sie in die Hand oder hinterlässt Kratzspuren, ist dies durch die Hunde-Haftpflichtversicherung gedeckt. Übrigens: In einzelnen österreichischen Bundesländern, wie beispielsweise Wien, ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde gesetzlich vorgeschrieben.

Empfehlenswert für Tierbesitzer ist auch eine Rechtsschutzversicherung, wenn beispielsweise ein Strafverfahren droht, weil der Hund den Briefträger gebissen hat. „Diese unterstützt bei Rechtsfragen, um finanzielle Risiken bei Rechtsstreitigkeiten zu minimieren“, so die Expertin. Aber auch die Haftpflichtversicherung bietet rechtliche Unterstützung, beispielsweise bei der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen.

Wie oft habe ich versucht, meiner Katze zu erklären, sie solle bitte nicht mein Hab und Gut als Kratzbaum verwenden? Zwecklos. Binnen weniger Tage schaute nämlich der neue Ledersessel aus wie ein Werk moderner Kunst, der Strickpullover wie ein Fadenvorhang und der Küchentisch … Naja, wie gesagt. Das Problem ist nur: Für Eigenschäden, also Schäden am eigenen Hausrat, kommt kein Versicherungsprodukt auf. Dafür ist man selbst verantwortlich. Stichwort: Erziehung. Die ist bei Katzen zwar nicht einfach, aber wenn man früh damit beginnt, hat man das eine oder andere Mal vielleicht sogar ein Erfolgserlebnis. Hoffentlich.

Nicht nur über den Wohnungsinhalt machen sich die kleinen Tiere gerne her. Auch die Wohnung an sich fällt ihren Krallen häufig zum Opfer. Man denke nur an zerkratzte Parkettböden, abgewetzte Tapetenstücke oder abgenagte Türstöcke. „Mietsachschäden sind in der erweiterten Privathaftpflichtversicherung mitversichert, jedoch nur für Mietverhältnisse mit einer maximalen Dauer von zehn Monaten. Schäden an dauerhaft gemieteten Räumlichkeiten sind nicht gedeckt“, erklärt Painhaupt.

Haben Sie noch Fragen? Lesen Sie doch mal in unseren Blog-Beitrag zum Thema Haftpflichtversicherung hinein. Oder wenden Sie sich ganz einfach an unsere Beraterinnen und Berater.