Von: Allianz Redaktion
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Aktualisiert am: 11.08.2025
Baugrund und Gründe zum Fürchten für Häuslbauer

Denn mit ihren Vorhaben begeben sich Bauherren und Auftraggeber sehr oft auf dünnes Eis. So wurden 2024 österreichweit 51.473 neue Gebäude für den Bau bewilligt. Der höchste Wert seit 2005. Der feste Glaube daran, dass schon nix passieren wird und ein Schild mit der Aufschrift „Betreten der Baustelle verboten. Eltern haften für ihre Kinder“ sind nur solange ausreichend, solange wirklich nix passiert.
Echte Absicherung ist gefragt
Eltern müssen zwar der Aufsichtspflicht nachkommen, aber damit ist keine Rund-um-die-Uhr-Überwachung gemeint. Wenn Kinder Schäden anrichten, zahlt die Haftpflichtversicherung der Eltern. Aber wenn sie selbst zu Schaden kommen, kann es für den Bauherrn eng werden. Warnschild also gut und schön, besser ist es dennoch, die Baustelle ausreichend abzusichern – etwa mit Umzäunungen oder Abdeckungen für Baugruben.
Und nicht nur die Baustelle gilt es abzusichern, sondern auch sich selbst als Bauherr oder Auftraggeber. Erfolgt die Fertigstellung oder Benützung erst später, ist bei Schadenfreiheit auch eine Verlängerung bis zu maximal zwei Jahren möglich. Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherungsnehmer anschließend eine prämienpflichtige Eigenheimversicherung für zumindest drei Jahre bei derselben Versicherung abschließt.
Schon ganz gut – und wirklich ganz gut
Eine derartige Rohbauversicherung deckt üblicherweise Schäden aus den Sparten Feuer, Leitungswasser, Sturm, Glas und Haftpflicht. Im Rahmen der Haftpflichtversicherung ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung beispielsweise bei der Allianz bis zu einem Bauproduktionswert von 600.000 Euro ohne Mehrprämie mitversichert. Die Rohbauversicherung kommt also tatsächlich für viele mögliche Schäden auf – dafür gibt es eine taxative Auflistung. Eine wesentliche Eigenschaft solcher taxativen Auflistungen ist es aber, dass nur gezahlt wird, wenn der Versicherungsfall auf dieser Liste zu finden ist.
Spätestens sobald das Haus bezogen ist, wird beim Thema Versicherung nicht länger gekleckert – es wird geklotzt. So wie für das neu gekaufte Auto gibt es Vollkasko – schließlich wurden ja auch Werte geschaffen! Erstaunlicherweise aber erst dann, dabei sind die Werte ja nicht erst mit dem Einzug entstanden – und vor Schäden beim Bauen ist leider niemand gefeit. „Vollkasko“ sollte sich deshalb jeder Bauherr von Anbeginn seines Bauvorhabens vergönnen. Und das im eigenen Interesse!
Umfassend versichert
Veröffentlicht am 20.05.2015