AirBnB Versicherung

AirBnB Versicherung: Wie bin ich bei der Nutzung versichert?

Von: Allianz Redaktion / Lesezeit: 4 Min / veröffentlicht am 20. Juli 2017

Mich hat wieder einmal das Reisefieber gepackt. Nach einem arbeitsintensiven Frühling habe ich mir den Sommerurlaub redlich verdient. Die Destination steht bereits: Das Surfcamp in Portugal ruft, ich kann schon fast das Meer riechen. Als krönender Abschluss für den Sport- und Strandurlaub habe ich ein paar Tage in Lissabon geplant. Und damit taucht wie bei jedem Städtetrip die Frage aller Fragen auf: Wo schlafen?

Ein klassisches Hotel mit Komfort, ein Hostel, um andere Leute kennenzulernen? Bei meinen letzten Städtereisen habe ich schon öfter in Airbnb-Unterkünften übernachtet, also ist auch das eine Option. Bei Airbnb bieten Privatpersonen ihr Zimmer oder ihre Wohnung für kurze Zeit zur Untermiete an. Als Mitarbeiterin eines Versicherungsunternehmens interessiert mich natürlich besonders, wie hier die Versicherungslage aussieht.

Wenn ich als Gast die Wohnung eines anderen in Anspruch nehme, hafte ich auch für von mir verursachte Schäden – gleich wie in einem Hotel oder einem Besuch bei Freunden. Mietsachschäden sind bei der Allianz in der Privathaftpflichtversicherung inkludiert, die ein Bestandteil der Haushaltsversicherung ist.

Sie können vor Antritt Ihren Aufenthalt auch wieder stornieren. Damit Sie von Ihrer Versicherung hier eine Leistung bekommen, müssen allerdings triftige Gründe für eine Absage des Urlaubs eintreten, wie zum Beispiel Krankheit oder Unfall.

Bei Airbnb kann jeder Gastgeber die Stornierungsbedingungen individuell wählen, achten Sie also bereits vor der Buchung darauf. Auf jeden Fall ist es ratsam, auch eine Reisestornoversicherung abzuschließen, die Ihnen entstandene Kosten bei einer Stornierung ersetzt, falls der gewählte Gastgeber hier strenge Regelungen für seine Gäste festgelegt hat.

Es ist ärgerlich, wenn Sie sich auf Ihr Zimmer freuen, das dann aber ganz anders aussieht als auf den abgebildeten Fotos. Für diesen Fall empfiehlt es sich, eine Rechtsschutzversicherung zu haben, die bei der Durchsetzung der eigenen Ansprüche gegen Dritte die Kosten übernimmt.

In gewissen Fällen haben Sie auch Anspruch auf Rückerstattung vom Unternehmen Airbnb direkt, zum Beispiel dann, wenn sich die Beschreibung der Unterkunft erheblich von der tatsächlichen Unterkunft unterscheidet, oder der Gastgeber Ihnen keinen Zugang zur Unterkunft gewährt. Die genauen Richtlinien können Sie hier nachlesen.

Wenn man selbst in einer Mietwohnung wohnt, sollte man vorab den Vermieter über das Vorhaben informieren. Vorsicht: Im Mietvertrag kann auch festgelegt sein, dass die Weitervermietung an Dritte nicht gestattet ist. Der Eigentümer kann eine Untermiete also untersagen oder den Mietvertrag kündigen, wenn dagegen verstoßen wird. Die genauen Bedingungen können Sie hier nachlesen.
Es kommt also auf den Umfang der Vermietung an. Eine Untervermietung ist in der Haushaltsversicherung inkludiert und muss dem Versicherungsunternehmen nicht gemeldet werden. Sollte sich also zum Beispiel ein Besucher in Ihrer Wohnung verletzen und von Ihnen Schadenersatz fordern, so übernimmt das Ihre Haftpflichtversicherung.

Grundsätzlich sind die Einrichtungsgegenstände der vermieteten Zimmer bei nichtgewerbsmäßiger Fremdenbeherbergung versichert, zum Beispiel bei einem Brand. Die genaue Definition finden Sie auf der Website der österreichischen Behörden.

Sachen, die dem Gast gehören, sind übrigens nicht beim Gastgeber versichert.

Und wenn der eingemietete Gast unabsichtlich etwas in Ihrer Wohnung kaputt macht, ist das auch ein Fall für dessen Privathaftpflichtversicherung – die aber nur dann dafür aufkommt, wenn Mietsachschäden als Versicherungsleistung inkludiert sind.

Weil nun alle meine Fragen geklärt sind und ich mich mit dem Gedanken wohlfühle, in einer privaten Unterkunft zu nächtigen, steht einem Aufenthalt über Airbnb nichts mehr im Weg. Auf nach Portugal!