Von: Allianz Redaktion
Lesezeit: 2 min
Aktualisiert am: 11.08.2025
Checkliste: Versicherungsvorteile in der Ehe

Die Flitterwochen versichern
Rückkehr in die (Versicherungs-)Realität
Checkliste
- Die Haushaltsversicherung: Bei Zusammenzug kann die jüngere Polizze gekündigt werden.
- Die Private Haftpflichtversicherung: Versichert beide Ehepartner bzw. eingetragene Partnerinnen und Partner sowie Kinder.
- Die Krankenversicherung: Die/der nicht erwerbstätige Gattin/eingetragene Partnerin bzw. Gatte/eingetragene Partner und Kinder, können bei Fehlen eines eigenen Krankenversicherungsschutzes als Angehörige in der Krankenversicherung mitversichert werden (siehe auch https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/58/Seite.580006.html).
- Die Private Unfallversicherung: Die/der nicht erwerbstätige Gattin/eingetragene Partnerin bzw. Gatte/eingetragene Partner kann mitversichert werden, ansonsten sind separate Versicherungen notwendig. Bei Ableben hat der hinterbliebene Ehegatte/eingetragene Partner bzw. die hinterbliebene Ehegattin/eingetragene Partnerin auch Anspruch auf Leistungen.
- Die Pensionsversicherung: Überprüfen ob Gattin/eingetragene Partnerin oder Gatte/eingetragene Partner als Begünstigte/Begünstigter eingetragen sind.
Tipp: Eines sollte bei keiner Versicherung vergessen werden: „Etwaige Namensänderungen sollten so bald wie möglich den jeweiligen Versicherungen bekanntgegeben werden“, so Irene.
Zusätzlich besteht noch die Möglichkeit weitere Versicherungen abzuschließen, die im Ernstfall das Einkommen der Familie sichern sollen: das kann zum Beispiel die Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Lebensversicherung sein. Es ist ratsam, diese Versicherungen jeweils für beide Personen abzuschließen und zu überprüfen wer als Begünstigte/Begünstigter eingetragen ist.
Spätestens nachdem der Hochzeitstrubel vorbei ist, wäre es also gut, das Thema Versicherungen mit dem oder der Liebsten zu besprechen – das spart nicht nur Geld, sondern beruhigt auch das Gewissen.
Veröffentlicht am 22.06.2015