Grüne Versicherungskarte

Haftpflichtversicherung Haus: Die besten Tipps

Von: Allianz Redaktion / Lesezeit: 2 Min / veröffentlicht am 9.07.2015

Jeder von uns hat eine gewisse Vorstellung davon, wie viel es kostet, ein Haus zu bauen und es einzurichten. Auch bei einer Wohnung sagt uns das Bauchgefühl, dass eine gediegene Möblierung teurer ist als Spanplattenkonfektionsware aus Schweden.

Wir führen unser Preisgefühl aber schnell aufs Glatteis, wenn wir abfragen, welche Liegenschaft für den Besitzer insgesamt am meisten ins Geld gehen kann. Und noch größer wird das Staunen, wenn wir aus unserem Erfahrungsschatz als Versicherer zitieren: Selbst eine nur mit Pappkartons und Flohmarktmöbeln eingerichtete Bude kann ihre Bewohner einen Millionenbetrag kosten!

Wie das möglich ist? Mit dem Wert der Möbel in den eigenen vier Wänden hat das gar nichts zu tun. Der Zustand der eigenen Möblage ist für diese Betrachtung zweitrangig. Der Löwenanteil der möglichen Kostenbelastung ergibt sich aus dem Bereich außerhalb dieser eigenen vier Wände bzw. aus Schäden und Verletzungen, die anderen in diesem Rückzugsgebiet entstehen.

 

Aufs eigene kleine Reich beschränkt, sind die Folgen einer übergelaufenen Badewanne mit dem Aufreibfetzen ja gegebenenfalls schnell beseitigt. In der Stilaltbauwohnung unterhalb wird durch das Wasser aber möglicherweise die Stuckdecke zum Sanierungsfall, der Sternparkettboden zerstört, und die Polstergarnitur aus der Kaiserzeit segnet nach einem Jahrhundert ihrer Existenz das Zeitliche.

Was für die Wohnung im Kleinen gilt, gilt für Haus- und Grundbesitz umso mehr. Da gibt’s eine ganze Liste an Pflichten zu erfüllen: Instandhaltungspflicht, Verkehrssicherungspflicht, Streu- und Reinigungspflicht etc. So unterschiedlich diese Pflichten heißen mögen, haben sie eines gemeinsam. Sobald nämlich jemand auch nur einen Verstoß gegen diese Pflichten behauptet und einen Schadenersatzanspruch gegen den Besitzer geltend macht, muss dieser aktiv werden – oder zahlen.

Eine Privat- & Sporthaftpflicht als wesentlicher Teil einer Wohnungsversicherung bzw. eine Haftpflichtversicherung für Haus- & Grundbesitz nehmen diese Sorgen ab. Denn damit übernehmen die Experten aus der Schadenabteilung der Versicherung die oftmals recht knifflige Prüfung, ob im behaupteten Fall überhaupt eine Haftung besteht und dafür Deckung gegeben ist. Die Versicherung begleicht dann auch berechtigte Ansprüche oder wehrt ungerechtfertigte ab.

Dafür stehen schon in der Haushaltsversicherung 1,5 bis drei Millionen Euro zur Verfügung, über die Sparte Haftpflicht können zusätzlich bis zu weitere sechs Millionen ergänzende Absicherungssumme gewählt werden. Das ist dann richtig viel Geld. Die Haushaltsversicherung und die darin integrierte Privat- und Sporthaftpflicht kann aber noch mehr. Sie deckt auch Schadenersatzansprüche aus dem privaten Lebensbereich außerhalb der Wohnung – und zwar weltweit. Aufpassen heißt es aber, für wen und in welchem Umfang diese erweiterte Privat & Sporthaftpflicht gilt. Da gibt es im Versicherungsmarkt große Unterschiede. Oftmals fallen Kinder nämlich aus diesem Deckungskreis heraus, sobald sie über regelmäßiges eigenes Einkommen verfügen: auch wenn dies nur ein Teilzeitjob neben dem Studium ist!

Für Otto Normalverbraucher ist solch eine Privat & Sporthaftpflicht jedoch mehr als ausreichend. Und der Hausverstand sagt, dass für Hobbys wie Paragleiten oder Jagen mehr notwendig – und auch vorgeschrieben – ist. Etwas weniger offensichtlich ist der Unterschied bei Fortbewegungsmitteln wie Fahrrädern. Diese werden nun immer öfter statt nur mit der Kraft in den Beinen zusätzlich mit einem Elektromotor angetrieben. Solche E-Bikes und auch Segways sind allerdings nur dann versichert, wenn deren Motorleistung 600 Watt und die Bauartgeschwindigkeit 25 km/h nicht übersteigen.

Und wenn es darum geht, ob Schadenersatzansprüche von Verwandten oder Freunden gezahlt werden, ist ebenfalls ein Blick ins Kleingedruckte sinnvoll. Verwandtendeckung, Tätigkeitsschaden und Verwahrungsschaden sind die dabei gesuchten Begriffe aus dem Juristenjargon. Mit den bei der Allianz seit 2013 abgeschlossenen Verträgen ist das vom Enkerl beim Besuch bei den Großeltern zerstörte Gebiss des Opas versichert. Auch wenn der Versicherte einem Freund beim Übersiedeln hilft und ihm dabei dessen Flatscreen aus der Hand rutscht, wird dem Freund der zerstörte Fernseher von der Versicherung ersetzt. Gut für die weitere Abendgestaltung, gut für die Freundschaft – und gut für die Brieftasche.