Winterreifenpflicht in Österreich

Von: Allianz Redaktion / Lesezeit: 10 Min / veröffentlicht am: 24.10.2023
Alle Jahre wieder kommt die Winterreifenpflicht: vom 01. November bis 15. April des Folgejahres müssen Fahrzeuge in Österreich für den Winter gerüstet sein. Für manche KFZ gilt sie in diesem Zeitraum nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen. Wir klären auf, für welche Fahrzeuge diese situative Winterreifenpflicht gilt und die während des gesamten Zeitraums Winterreifen montiert haben müssen.

Die Winterausrüstungspflicht ist in Österreich nicht für alle Fahrzeuge gleich geregelt. Auch das Ende der Winterreifenpflicht ist vom Fahrzeug abhängig. Achten Sie deshalb auf die geltenden Bestimmungen für Ihr Fahrzeug:

Pkw, Microcars und Lkw bis 3,5 t:  

Winterreifenpflicht gilt vom 1.11. bis 15.4. bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen und nur, im fahrenden Zustand. Winterreifen müssen an allen Rädern angebracht sein.

Lkw über 3,5 t: 

Winterreifenpflicht besteht vom 1.11. bis 15.4. immer, unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht. Winterreifen müssen zumindest an den Rädern einer Antriebsachse angebracht sein. 

Omnibusse: 

Winterreifenpflicht besteht vom 1.11. bis 15.3. immer, unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht. Winterreifen müssen zumindest an den Rädern einer Antriebsachse angebracht sein. 

Mopeds, Mofas und Motorräder sind von der Winterausrüstungspflicht ausgenommen. 

Die Winterausrüstungspflicht ist in Österreich nicht für alle Fahrzeuge gleich geregelt. Auch das Ende der Winterreifenpflicht ist vom Fahrzeug abhängig. Achten Sie deshalb auf die geltenden Bestimmungen für Ihr Fahrzeug:

Pkw, Microcars und Lkw bis 3,5 t:  

Winterreifenpflicht gilt vom 1.11. bis 15.4. bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen und nur, im fahrenden Zustand. Winterreifen müssen an allen Rädern angebracht sein.

Lkw über 3,5 t: 

Winterreifenpflicht besteht vom 1.11. bis 15.4. immer, unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht. Winterreifen müssen zumindest an den Rädern einer Antriebsachse angebracht sein. 

Omnibusse: 

Winterreifenpflicht besteht vom 1.11. bis 15.3. immer, unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht. Winterreifen müssen zumindest an den Rädern einer Antriebsachse angebracht sein. 

Mopeds, Mofas und Motorräder sind von der Winterausrüstungspflicht ausgenommen. 

Für Pkw, Microcars und Lkw bis 3,5 t gilt vom 01. November bis zum 15. April die sogenannte situative Winterausrüstungspflicht. Aber was heißt das genau? „Situativ“ bezieht sich auf die Fahrbahnbedingungen. Schneefahrbahn, Schneematsch oder Glatteis gelten als winterliche Fahrbahnverhältnissen, bei denen die Winterausrüstungspflicht zu tragen kommt.  

Ihr Fahrzeug können Sie auf zwei Wege für den Winter ausrüsten:

  1. Winterreifen auf allen Rädern. Achten Sie auf eine Profiltiefe von mindestens 4 mm. Für Diagonalreifen gelten mindestens 5 mm als vorgeschriebene Profiltiefe. 
  2. Sommerreifen mit Schneeketten: Sie können mindestens zwei Antriebsräder mit Schneeketten ausstatten. Dazu muss die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt sein. Das Problem: Bei leichtem oder sporadischem Schnee auf der Fahrbahn können Schneeketten aufgrund der Gefahr möglicher Fahrbahnschäden nicht montiert werden. Die Winterreifenpflicht gilt bei diesen Fahrbahnbedingungen aber dennoch. 

In Österreich sind Reifen mit der Kennzeichnung M+S (auch M.S. oder M&S) gesetzlich als Winterreifen anerkannt. Die beiden Buchstaben stehen für Mud + Snow, auf Deutsch also Matsch und Schnee. Verfügen Ganzjahresreifen über diese Kennzeichnung, erfüllen sie die Winterreifenpflicht. Seit 2018 gilt zusätzlich das Schneeflockensymbol als gesetzlich anerkannte Kennzeichnung für Winterreifen. 

Ganzjahresreifen, auch Allwetterreifen genannt, sind salopp gesprochen nicht Fisch, nicht Fleisch: weder ganz optimal im Sommer noch ganz optimal im Winter. Wobei es natürlich auch auf die regional herrschenden Witterungsverhältnisse ankommt: In Gegenden mit schnee- und frostarmen Wintern können sie eine brauchbare und kostengünstige Kompromisslösung sein, bei der auch die Verkehrssicherheit nicht gefährdet ist. Wichtig ist jedoch, dass die Ganzjahresreifen mit M+S gekennzeichnet sind, damit sie im Zuge einer Verkehrskontrolle oder eines Unfalls auch als Winterreifen anerkannt werden.

Spikereifen sind in Österreich vom 01. Oktober bis 31. Mai erlaubt. Dabei ist auf Freilandstraßen ein Tempolimit von 80 km/h und auf Autobahnen von 100 km/h zu beachten.

  Achtung: Sommerreifen mit Schneeketten an den Antriebsrädern sind zwar dann erlaubt, wenn die Straße durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Allerdings empfehlen Sicherheitsexperten,  Schneeketten trotzdem auf Winterreifen zu montieren, weil Sommerreifen an den anderen Rädern eben doch nicht genug Grip auf rutschige Fahrbahnen bringen und somit zu einem Sicherheitsrisiko werden können.

Wieso ist es – unabhängig von der gesetzlichen Vorschrift – überhaupt wichtig, bei winterlichen Fahrverhältnissen auf Winterreifen umzusteigen? Ganz einfach – zu Ihrer eigenen Sicherheit! Durch ihre tiefen Greifkanten haben die Winterpneus mehr Griffigkeit, und das bedeutet: Das Auto ist besser manövrierfähig, braucht bei gleicher Geschwindigkeit wie mit Sommerreifen kürzere Bremswege und stellt somit ein wesentlich geringeres Unfallrisiko dar.

Laut ÖAMTC können Autofahrer:innen im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Verkehr gezogen werden, wenn sie hartnäckig die Winterausrüstung ihres Autos verweigern – also weder Winterreifen noch Schneeketten anlegen und damit zu einer Gefahr für die Verkehrssicherheit werden.

Die Haftpflichtversicherung übernimmt in jedem Fall den Schaden des Unfallopfers. Das gilt auch dann, wenn nicht jahreszeitgemäße Reifen aufgezogen waren. Falls jedoch festgestellt wird, dass die falschen Reifen ausschlaggebend für den Unfall waren, kann die Haftpflichtversicherung unter Umständen einen Teil der Leistungen zurückverlangen.

Auch bei einem Vollkaskoschaden bleibt man möglicherweise auf den Kosten sitzen, wenn man nicht gegen grobe Fahrlässigkeit versichert ist.

Wer mit seinem Fahrzeug bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen gegen die Winterreifenpflicht verstößt, muss mit Strafen von 35 bis 5.000 Euro rechnen. Die Höhe der Geldstrafe ist vom Sachverhalt abhängig. Teuer wird es vor allem, wenn aufgrund eines Verstoßes gegen die Winterreifenpflicht andere Personen zu Schaden kommen. 

In eine besonders brenzlige Situation geraten Sie, wenn auf der Strecke auch noch ein Unfall passiert, in dem Sie involviert sind. Dabei müssen Sie nicht einmal die Person sein, die den Unfall verschuldet hat. Bei Unfällen gilt die umgekehrte Beweislast: Sie müssen beweisen, dass der Unfall auch passiert wäre, wenn Ihr Fahrzeug mit Winterreifen oder Schneeketten ausgestattet gewesen wäre. 

Sobald die Winterreifen weniger als die vorgeschriebene Mindest-Profiltiefe von 4mm aufweisen, gelten sie nicht mehr als Winterreifen. Theoretisch können sie aber auch noch im Sommer weiterverwendet werden. Das ist aus rechtlicher Sicht nicht verboten. Um Kosten zu sparen, verwenden deshalb viele Autofahrer ihre abgefahrenen Winterreifen auch im Sommer weiter. Allerdings ist zu beachten, dass es aufgrund der weicheren Gummimischung zu einem höheren Verschleiß und durch den größeren Rollwiderstand zu einem höheren Spritverbrauch kommt. Auch der Bremsweg verlängert sich deutlich. Je nach Fabrikat und Außentemperatur können es bei 100 km/h immerhin 20 Meter mehr werden, bis das Auto endlich zum Stillstand kommt.

Wer in der kühleren Jahreszeit mit dem Auto in Österreichs Nachbarländern unterwegs ist, sieht sich mit unterschiedlichen Regelungen zur Winterreifenpflicht konfrontiert. Wir bringen Licht in das Dickicht der verschiedenen Vorschriften: 

Deutschland: 

In Deutschland gibt es keinen Zeitraum für die Nutzung von Winterreifen. Aber ähnlich wie bei uns gilt auch dort für Fahrzeuge unter 3,5 t die situative Winterreifenpflicht. 

Schneeketten können bei schneebedeckten Straßen angebracht werden. Eine Schneekettenpflicht kann durch Verkehrsschilder angeordnet werden. Für Fahrzeuge mit Schneeketten gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. 

Spikereifen sind in Deutschland übrigens fast überall verboten. Es gibt jedoch eine Ausnahme:  im kleinen deutschen Eck (Bad Reichenhall-Lofer).

Italien: 

Unser südliches Nachbarland macht es uns mit der Winterreifenpflicht nicht ganz so leicht, denn es gelten regional unterschiedliche Regelungen. Eine generelle Winterreifenpflicht gilt vom 15. November bis 15. April in folgenden Teilen Italiens: 

  • im Stadtgebiet Bozen 
  • auf der Brennerautobahn A22 bis Affi. 
  • im Aostatal

Eine situative Winterreifenpflicht gilt für das restliche Südtirol. 

Die Schneekettenpflicht wird in Italien mittels Beschilderung angeordnet. 

Spikereifen sind für Fahrzeuge bis zu 3,5 t Gesamtgewicht vom 15. November bis zum 15. März erlaubt.   

Das Bußgeld kann zwischen 87 und 345 Euro betragen. 

Schweiz: 

In der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Da Fahrzeuge jedoch nur in einem betriebssicheren Zustand gefahren werden dürfen, ist es ratsam, bei winterlichen Bedingungen auf Winterreifen zurückzugreifen. 

Bei schnee- oder eisbedeckten Straßen sind Schneeketten erlaubt. Eine Verwendungspflicht wird durch Verkehrszeichen ausgeschildert. 

Spikereifen dürfen Sie im Zeitraum vom 1. November bis 30. April an Fahrzeugen bis 3,5 t montieren. 

Bei einem Verstoß müssen Sie mit rund 90 Euro rechnen. 

Slowakei:

In der Slowakei gilt wie in Österreich eine situative Winterreifenpflicht, die bei Matsch, Schnee und Glatteis zum Tragen kommt. 

Schneeketten sind nur bei schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt und dürfen die Fahrbahn nicht beschädigen.

Spikereifen sind in der Slowakei immer verboten. 

Die Geldstrafe beträgt circa 60 Euro, kann jedoch auch höher ausfallen. 

Slowenien: 

Eine generelle Winterreifenpflicht gilt in Slowenien vom 15. November bis zum 15. März. 

Diese Winterreifenpflicht wird auch erfüllt, wenn an den Sommerreifen des Fahrzeuges Schneeketten montiert sind. In diesem Fall gilt ein Tempolimit von 50 km/h. 

Spikereifen sind in Slowenien verboten. 

In Slowenien kostet ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht circa 120 Euro. 

Tschechien: 

Auch Tschechien verfügt über eine situative Winterreifenpflicht. Für diese wurde folgender Zeitraum festgelegt: Vom 01. November bis 31. März sind bei schneebedeckter Fahrbahn oder Glatteis Winterreifen zu montieren.

Das Anbringen von Schneeketten ist bei einer schneebedeckten Fahrbahn erlaubt. 

Ein Spikereifen-Verbot gilt das ganze Jahr über. 

Bei einem Verstoß zahlen Sie in Tschechien zwischen 55 bis 92 Euro. 

Ungarn: 

In Ungarn gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Sie kann jedoch bei winterlichen Fahrverhältnissen vorgeschrieben werden. Dazu erfolgt an den Straßen eine dementsprechende Beschilderung. 

Schneeketten dürfen ausschließlich bei schneebedeckter Fahrbahn verwendet werden. Gleichzeitig gilt in diesem Fall eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. 

Spikereifen sind in Ungarn verboten. 

Die Winterreifenpflicht steht vor der Tür? Also noch schnell mit den Reifen zur nächsten Werkstatt fahren? Eine sichere Verwahrung der Reifen im Auto schützt Sie vor schlimmen Unfallfolgen. Das Gewicht der Reifen bedeutet in Kombination mit der Wucht eines Aufpralls eine oft unterschätzte Gefahr. 

Gehen Sie auch bei noch so kurzen Wegstrecken auf Nummer sicher und transportieren Sie die Reifen im Kofferraum. Aber selbst hier gibt es so einiges zu beachten. Wir geben Ihnen alle Informationen für Ihre Sicherheit: 

  • Fixieren Sie die Reifen extra mit einem Zurrgurt: Das sorgt für Schutz bei einer starken Bremsung oder einem Unfall.
  • Stabilisieren Sie die Rückbank über die Sicherheitsgurte:  Die Gurte werden kreuzweise übereinander gesteckt. So wird die Sitzbank bei einem Aufprall zurückgehalten und die Reifen bleiben im Kofferraum. 

Was aber, wenn nicht alle Reifen im Kofferraum Platz haben? Dann können Sie bei Klein- oder Kompaktwagen einen Reifen in der Mulde zwischen Rückbank und Beifahrersitz platzieren. Auf Beifahrer müssen Sie in diesem Fall verzichten.

Ob Haftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung  oder Vollkasko – hier finden Sie die passenden Allianz Produkte. Besitzen Sie ein E-Auto? Dann haben wir auch dafür eine attraktive Lösung: unsere  E-Auto-Versicherung mit Leistungen, die speziell für E-Autos wichtig sind. Und jetzt zahlen Sie 20% weniger Prämie.

Verstoßen Sie mit Ihrem PKW gegen die Winterreifenpflicht und verursachen einen Schaden, muss Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden der geschädigten Person ersetzen. Liegt jedoch grobe Fahrlässigkeit vor, kann die Versicherung die Zahlung ablehnen. Das trifft beispielsweise bei Übertretung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit zu. Das Anbringen von Winterreifen im vorgeschriebenen Zeitraum ist somit ein Schutz für Sie und alle anderen Autofahrer:innen. 

Wenn trotz Winterreifen doch einmal ein Unfall passieren sollte, sind Sie mit unseren KFZ Versicherungen immer auf der sicheren Seite. Wir stehen Ihnen bei Fragen oder im Schadensfall stets unterstützend zur Verfügung.

Quellen: