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Reiserücktrittsversicherung vs. Reiseabbruchversicherung

Von: Allianz Redaktion
Lesezeit: 5 min
Veröffentlicht am: 05.2026

Sie haben Ihren Urlaub sorgfältig geplant, doch dann kommt alles anders: Ein unerwartetes Ereignis zwingt Sie entweder, die Reise gar nicht erst anzutreten, oder die Reise mittendrin abzubrechen. Beide Situationen können mit erheblichen Kosten verbunden sein. Genau deshalb lohnt es sich zu wissen, welche Versicherung wann greift.

In diesem Artikel erklären wir den Unterschied zwischen Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung. Wir zeigen, wann welche Absicherung sinnvoll ist und worauf Sie beim Abschluss achten sollten.

Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Eine Reiserücktrittsversicherung – auch Reisestornoversicherung genannt – greift, bevor Ihre Reise überhaupt beginnt. Sie schützt Sie vor den Stornokosten, die entstehen, wenn Sie eine bereits gebuchte Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten können.

Je näher der Stornozeitpunkt am Abreisedatum liegt, desto höher fallen diese Kosten in der Regel aus. Im schlimmsten Fall bis zur vollen Höhe des Reisepreises. Die Reiserücktrittsversicherung erstattet diese Kosten, sofern ein anerkannter Stornogrund vorliegt – etwa plötzliche schwere Krankheit, ein Unfall oder ein Todesfall in der Familie.

Wenn Sie sich einen allgemeinen Überblick über die Reiserücktrittsversicherung verschaffen möchten, finden Sie alle Grundlagen inklusive Stornogründe in unserem Artikel zur Reisestornoversicherung.

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Paar mit Kajak unterwegs

Die Reiseabbruchversicherung greift während der Reise – also dann, wenn Sie bereits unterwegs sind und die Reise aus einem versicherten Grund vorzeitig beenden müssen. Sie übernimmt in diesem Fall:

Die Kosten der zusätzlichen Rückreise (z. B. Umbuchung des Rückflugs)
Den Ersatz für nicht genutzte Reiseleistungen, etwa bereits bezahlte Unterkünfte oder Ausflüge
Mehrkosten bei einem medizinisch notwendigen Krankenrücktransport in das nächstgelegene geeignete Spital am Wohnsitz

Ein typischer Abbruchgrund wäre etwa ein Unfall im Urlaub, eine schwere Erkrankung am Urlaubsort oder Ereignisse, die die körperliche Sicherheit der versicherten Person gefährden und die Fortsetzung der Reise unzumutbar machen.

Reiserücktritt vs. Reiseabbruch: Die wichtigsten Unterschiede im Überblick

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Reiserücktrittsversicherung Reiseabbruchversicherung
Zeitpunkt Vor Reiseantritt Während der Reise
Was wird erstattet? Stornokosten Mehrkosten Rückreise, nicht genutzte Leistungen
Typische Gründe Krankheit, Unfall, Todesfall Krankheit, Unfall, Sicherheitslage am Urlaubsort
Voraussetzung Versicherter Stornogrund Versicherter Abbruchgrund

Wann sollte man eine Reiseversicherung abschließen?

Für Reiserücktritt und Reiseabbruch gilt grundsätzlich: Die Reiseversicherung sollte frühzeitig abgeschlossen werden – denn nur Ereignisse, die nach Vertragsabschluss eintreten, sind versichert.
Älteres Ehepaar auf Urlaub

Abschluss der Reiserücktrittsversicherung

Wird die Versicherung vor der Reisebuchung oder gleichzeitig abgeschlossen, ist der Stornoschutz sofort und ohne Wartefrist wirksam.

Wer die Reiserücktrittsversicherung nach Buchung abschließt, muss Wartefristen beachten: Liegt der Reiseantritt mindestens 30 Tage nach Versicherungsabschluss in der Zukunft, greift der Stornoschutz erst ab dem 10. Tag nach Polizzenzugang. Eine Ausnahme bilden Unfall und Todesfall: Hier gilt Sofortschutz.

Wer die Reiserücktrittsversicherung kurzfristig abschließen möchte – also wenn die Reise weniger als 30 Tage entfernt liegt – hat nur dann Anspruch auf Stornoschutz, wenn Versicherung und Buchung zeitgleich abgeschlossen wurden oder die Buchung nach dem Versicherungsabschluss erfolgt ist.

Männerurlaub

Abschluss der Reiseabbruchversicherung

Der Schutz der Reiseabbruchversicherung beginnt mit dem Antritt der Reise und endet mit der planmäßigen Rückkehr. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsvertrag vor Reiseantritt abgeschlossen wurde. Dabei gelten dieselben Wartefristen wie beim Reiserücktritt.

Beispiel

Würden Sie die Versicherung am 1. Jänner, also gleichzeitig mit der Buchung, abschließen, wäre der Stornoschutz sofort und lückenlos wirksam.

Angenommen Sie buchen eine Reise am 1. Jänner und schließen den Versicherungsvertrag am 5. Jänner ab. Dann gelten folgende Wartefristen:

30-Tage-Frist: Beginnt die Reise zwischen 1. Jänner und 4. Februar, besteht kein Reisestornoschutz. Ausnahme: Sofortschutz bei Unfall und Todesfall.
10-Tage-Frist: Beginnt die Reise ab dem 5. Februar, ist der Reisestornoschutz ab dem 15. Jänner wirksam. Das heißt, Ereignisse ab dem 15. Jänner sind versichert. Ausnahme: Sofortschutz bei Unfall und Todesfall.

Top Jahresreiseschutz der Allianz: Reiserücktritt und Reiseabbruch kombiniert

Familie auf Urlaub

Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung schützen in unterschiedlichen Phasen Ihrer Reise und ergänzen sich daher ideal. Wer beide Bausteine kombiniert, ist bei rechtzeitigem Abschluss vom ersten Buchungsmoment bis zur Rückreise abgesichert.

Die Allianz bietet mit dem Top Jahresreiseschutz eine Lösung, die Reisestorno, Reiseabbruch, Auslandskrankenversicherung und weitere Leistungen in einem Paket vereint: Für Einzelpersonen ebenso wie für Familien, weltweit und ohne Beschränkung der Reiseanzahl.
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gut zu wissen

Häufig gestellte Fragen zur Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung