Was ist das erste, das man nach einem Unfall mit Wildtieren beachten muss? „Nach der Sicherung der Unfallstelle sofort die Polizei anrufen“, betont Erich Karlik, der im Allianz Kundenservice unter anderem für die Schadenhotline zuständig ist. Auf die polizeiliche Schadenaufnahme werde immer wieder vergessen, zum Beispiel aus dem Schock heraus oder weil das Tier nur angefahren wurde und flüchten konnte. Für die Erledigung des Versicherungsschadens am Auto kann das aber fatale Folgen haben, ist doch der Schadennachweis durch die Behörde vorgeschrieben. Außerdem kann ein Unterlassen eine Anzeige wegen Fahrerflucht zur Folge haben! Der zuständige Jäger ist ebenfalls zu benachrichtigen, das übernimmt üblicherweise die Exekutive. Der Wildunfall muss auch dann gemeldet werden, wenn das – höchstwahrscheinlich verletzte – Tier weiterläuft.
Auf Österreichs Straßen passiert im Schnitt alle 7 Minuten ein Verkehrsunfall mit einem Wildtier. Die nachtaktiven Tiere sind überwiegend in der Dämmerung und in der Nacht unterwegs. 70% der Wildunfälle ereignen sich zwischen 18.00 und 6.00 Uhr, und da kann‘s schon mal vorkommen, dass am Polizeiposten nur ein Telefondienst zur Verfügung steht. „Bestehen Sie dennoch auf einer Niederschrift“, empfiehlt der Fachmann, „sicher ist sicher!“ Zusätzlich sollte man auch Fotos von der Unfallstelle machen.