„Was man auf keinen Fall machen darf, ist, das getötete Tier mitzunehmen!“, warnt Erich Karlik. Eine solche Handlung gilt als Diebstahl. Wer also meint, günstig an Wildbret zu kommen, macht sich strafbar.
Der erfahrene Schadenexperte hat noch einen Tipp parat: Es komme immer wieder vor, dass Autofahrer für einen Unfall mit Tieren verantwortlich gemacht werden. Die Eigentümer fordern dann entsprechenden Schadenersatz für das getötete Tier, der auch zu zahlen ist, wenn dem Fahrer schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann. Etwa, wenn Wildwechsel durch Verkehrsschilder angekündigt ist, aber die Geschwindigkeit dennoch nicht gedrosselt wurde. In solchen Fällen übernimmt die Autohaftpflichtversicherung die Zahlung oder aber die Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen. Karlik: „Auch aus diesem Gesichtspunkt heraus ist es von Vorteil, wenn man den Unfall der Polizei gemeldet hat.“