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Reisestornoversicherung

So schützen Sie Ihre Reisekosten wirklich

Von: Allianz Redaktion
Lesezeit: 5 min
Veröffentlicht am: 05.2026

Sie haben Ihren Traumurlaub monatelang geplant, alles gebucht – und wenige Tage vor der Abreise erkranken Sie schwer. Ohne die richtige Absicherung bleiben Sie nicht nur zuhause, sondern auch auf einem Großteil der Reisekosten sitzen. Genau hier greift die Reisestornoversicherung – und schützt Sie vor einem finanziellen Schaden, der schnell in die Tausende gehen kann.

In diesem Artikel erfahren Sie, was eine Reisestornoversicherung genau leistet, welche Stornogründe abgedeckt sind und worauf Sie beim Abschluss achten sollten

Was ist eine Reisestornoversicherung?

Eine Reisestornoversicherung – auch Reiserücktrittsversicherung oder Reiseversicherung mit Stornoschutz genannt – übernimmt die Stornokosten, die anfallen, wenn Sie eine bereits gebuchte Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten können. Je näher der Stornozeitpunkt am Abreisedatum liegt, desto höher fallen diese Kosten in der Regel aus – im schlimmsten Fall bis zur vollen Höhe des Reisepreises.

Die Versicherung ist für alle privaten Reisearten geeignet: ob Pauschalreise, Individualreise, Kreuzfahrt oder Flugbuchung. Sie ist somit gültig unabhängig davon, ob Sie mit dem Flugzeug, der Bahn, dem Auto oder dem Schiff unterwegs sind.

Welche Kosten übernimmt die Stornoversicherung?

Wer eine Reise storniert, muss je nach Zeitpunkt und Anbieter empfindliche Gebühren bezahlen. Die Reisestornoversicherung erstattet diese Stornokosten, sofern ein versicherter Grund vorliegt. Das schließt in der Regel ein:
Wanderer
Stornierungsgebühren des Reiseveranstalters oder der Fluggesellschaft
Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen, etwa bereits bezahlte Unterkünfte oder Tickets
Mehrkosten bei verspäteter Anreise, wenn sich die Abreise durch einen Verkehrsunfall oder eine Verspätung des Beförderungsunternehmens verzögert
Die versicherte Summe richtet sich dabei nach dem gebuchten Reisepreis.

Welche Stornogründe sind versichert?

Entscheidend für den Leistungsanspruch ist, ob der Grund für die Stornierung auch tatsächlich versichert ist. Folgende Gründe sind im Regelfall von einer Reisestornoversicherung abgedeckt:
Plötzliche schwere Krankheit oder Unfall der versicherten Person – Eine Krankheit gilt als „schwer", wenn der Reiseantritt dadurch nicht zumutbar ist. Auch psychische Erkrankungen sind abgedeckt, sofern sie nach der Buchung erstmalig auftreten und einen stationären Aufenthalt erfordern.
Schwere Erkrankung, Verletzung oder Tod von Familienangehörigen
Unerwartete Kündigung durch den Arbeitgeber
Schwangerschaft der versicherten Person, wenn diese nach der Buchung erstmals festgestellt wurde
Einreichung einer Scheidungsklage durch den Ehepartner
Einberufung zum Grundwehr- oder Grundwehrersatzdienst
Nichtbestehen einer Abschlussklasse oder Matura
Impfunverträglichkeiten bei vorgeschriebenen Impfungen
Erhebliche Sachschäden am Wohnsitz infolge eines Elementarereignisses (z. B. Hochwasser, Sturm)
Ereignisse am Urlaubsort, die die körperliche Sicherheit gefährden und die Fortsetzung der Reise unzumutbar machen

Was ist nicht versichert?

Auch bei Reisestorno gibt es klare Ausschlüsse. Nicht gedeckt sind unter anderem:
Irrtum bei der Wahl des Reiseziels oder des Anbieters
Stornogründe, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden
Mehrfachbuchungen mit sich überschneidenden Reisezeiten
Ereignisse, die bei Buchung bereits eingetreten oder vorhersehbar waren

Einzel- oder Jahrespolizze – was passt besser?

Wer einmal pro Jahr verreist, ist mit einer Einzelreiseversicherung mit Stornoschutz gut bedient. Sie wird gezielt für eine bestimmte Reise abgeschlossen und gilt bis zur Rückkehr der versicherten Person.
Familie auf Urlaub
Für alle, die mehrmals jährlich unterwegs sind, lohnt sich die Allianz Reiseversicherung für das ganze Jahr: Sie schützt über 12 Monate hinweg für beliebig viele Reisen, ohne dass für jede Reise eine eigene Police abgeschlossen werden muss. Das spart nicht nur Zeit, sondern ist bei mehreren Reisen pro Jahr oft auch die kostengünstigere Lösung.
Interesse an der passenden Absicherung für Ihre nächste Reise? Informieren Sie sich jetzt über unsere Reiseversicherungoder lassen Sie sich unverbindlich beraten.

Worauf sollte man beim Abschluss einer Reisestornoversicherung achten?

Sie wollen für Ihre nächste Reise eine Reisestornoversicherung abschließen? Dann sollten Sie folgende Dinge nicht außer Acht lassen:
Frau und Mann auf dem Weg zum Urlaub
Zeitpunkt des Abschlusses: Möglichst vor der Buchung oder direkt am selben Tag, um sofortigen Reisestornoschutz zu genießen. Wenn Sie den Reiseschutz erst nach Buchung der Reise abschließen, gilt die Stornoversicherung erst ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss (Zugang der Polizze), sofern der Reiseantritt mindestens 30 Tage nach Versicherungsabschluss erfolgt.
Umfang der versicherten Stornogründe: Sind nur die häufigsten Gründe abgedeckt oder auch erweiterte persönliche Stornogründe?
Selbstbehalt: Gibt es einen Selbstbehalt?
Versicherungssumme: Deckt sie den vollen Reisepreis ab?
Gültigkeit: Ist die Polizze auch für Geschäftsreisen und alle Reisearten gültig?

Fazit: Entspannt buchen – gut abgesichert reisen

Eine Reisestornoversicherung ist keine Frage des Pessimismus, sondern der Vernunft. Unvorhersehbare Ereignisse können jeden treffen: Unabhängig von Alter, Reiseart oder Reiseziel. Wer seine Reise rechtzeitig absichert, kann entspannt buchen und muss im Ernstfall nicht auf seinem finanziellen Schaden sitzen bleiben.
gut zu wissen

Häufig gestellte Fragen zu Reisestornoversicherung