Zulassung für Autos, Motorräder, LKW & Co. Rund 120 Allianz-Zulassungsstellen in ganz Österreich Schneller Service, kompetente Beratung & sorgfältige Bearbeitung
Pkw inkl. E-Autos Motorräder, Mopeds & Motorroller Quads Lkw Busse Wohnmobile & Camper Anhänger für Pkw & Lkw Traktoren (Zugmaschinen)
Amtlicher Lichtbildausweis Fahrzeuggenehmigungsdokument (Typenschein, Auszug aus der Genehmigungsdatenbank oder Einzelgenehmigung, COC-Papier) Kaufvertrag oder Rechnung Vollmacht (wenn man nicht selbst anmeldet) Leasingbestätigung bei Leasingfahrzeugen Versicherungsbestätigung (Kfz Haftpflicht) Bei Privatpersonen: Abfrage des Hauptwohnsitzes (führt die Zulassungsstelle durch) Bei Firmen: Firmenbuchauszug bzw. Gewerbeschein Bei Gebrauchtfahrzeugen: Positives §57a-Gutachten, falls schon erforderlich (je nach Fahrzeugalter)
Amtlicher Lichtbildausweis Fahrzeuggenehmigungsdokument Zulassungsschein bzw. Scheckkartenzulassungsschein Kennzeichen (müssen zurückgegeben oder verschrottet werden) Vollmacht (wenn man nicht selbst abmeldet) Im Todesfall: Zustimmungserklärung des Nachlassverwalters oder Einantwortungsurkunde Die Abmeldung von Fahrzeugen kann in jeder österreichischen Zulassungsstelle erfolgen. Sie ist außerdem kostenlos
4 Pakete von Haftpflicht bis Vollkasko Rasche & einfache Schadensabwicklung Auto, E-Auto, Motorrad, Moped & Oldtimer versicherbar
Behördenanteil: € 178,00 Bearbeitungsleistung: € 65,60 Abfrage Zentrales Melderegister: € 1,10 Begutachtungsplakette: € 2,30 Kennzeichentafeln (wenn ein neues Kennzeichen ausgestellt werden muss): Pkw und Lkw: € 23 | Motorrad: € 13 | Motorfahrrad: € 8,50 | Anhänger: € 11,50 Scheckkartenzulassungsschein: € 29,50
Amtlicher Lichtbildausweis Fahrzeuggenehmigungsdokument (Typenschein, Auszug aus der Genehmigungsdatenbank oder Einzelgenehmigung, COC-Papier) Kaufvertrag oder Rechnung Vollmacht (wenn man nicht selbst anmeldet) Leasingbestätigung bei Leasingfahrzeugen Versicherungsbestätigung (Kfz Haftpflicht) Bei Privatpersonen: Abfrage des Hauptwohnsitzes (führt die Zulassungsstelle durch) Bei Firmen: Firmenbuchauszug bzw. Gewerbeschein Bei Gebrauchtfahrzeugen: Positives §57a-Gutachten, falls schon erforderlich (je nach Fahrzeugalter)
Behördenabkürzung bleibt gleich: Das Fahrzeug muss nicht umgemeldet werden. Behördenabkürzung ändert sich, Behörde bleibt gleich: Die Adressänderung muss gemeldet werden. Es werden neue Kennzeichen ausgestellt. Es fallen Kosten für die neuen Kennzeichentafeln und die neue Begutachtungsplakette an. Behördenabkürzung und Behörde ändern sich: Es muss eine Abmeldung und neuerliche Anmeldung des Fahrzeugs erfolgen. Es fallen die Kosten einer Neuzulassung an.
Behördenanteil: € 178,00 Bearbeitungsleistung: € 65,60 Abfrage Zentrales Melderegister: € 1,10 Begutachtungsplakette: € 2,30 Kennzeichentafeln (wenn ein neues Kennzeichen ausgestellt werden muss): Pkw und Lkw: € 23 | Motorrad: € 13 | Motorfahrrad: € 8,50 | Anhänger: € 11,50 Scheckkartenzulassungsschein: € 29,50