Glasbruchversicherung

Glasbruchversicherung: vom Scherbenhaufen zur richtigen Deckung

Von: Allianz Redaktion / Lesezeit: 3 Min / veröffentlicht am 25. September 2015
„Glück und Glas, wie leicht bricht das“ – diese alte Weisheit mag als Erklärung dafür herhalten, dass die Glasbruchversicherung solch ein Regelwerk hat, wie wir es aktuell vorfinden. Der zweite und vielleicht noch zutreffendere Grund ist die rasante Zunahme von Glas als Baustoff. Waren es früher die Klassiker Glastür und Wohnzimmertisch, gibt es inzwischen nahezu keinen Teil von Haus oder Wohnung, der nicht transparent und lichtdurchlässig aus Glas bestehen könnte.

Der Baustoff Glas liegt voll im Trend. Glasbauten auf Terrassen, Balkonen oder in Gärten machen diese ganzjährig nutzbar und zu einer grünen Oase des Wohnens. Glas findet sich bei Vordächern, Fassaden, Brüstungen oder Dachverglasungen, und mit den verbesserten Produktionstechniken wird Glas mittlerweile als möglicher Ersatz für Holz, Stahl und Beton bei Treppen und Fassadenkonstruktionen etc. gehandelt – und auch verwendet.

Mit einer derart schnellen Zunahme von Glas als Baustoff müssen die Versicherungsbedingungen erst mithalten können. Daran wird wohl mit Hochdruck gearbeitet, doch diese zu formulieren geht nicht so flott von der Hand wie diese Zeilen. Dafür gilt es Datenmaterial zu sammeln, Zeitreihen zu bilden – und, wie schon erwähnt, gar so lange gibt es diesen rasanten Trend zu Glas als Baumaterial noch gar nicht.

Darum gibt es bis auf Weiteres die Versicherungsbedingungen in der Form, wie sie sind – und bei näherem Hinsehen ist es auch wieder halb so wild. Gehen wir’s also an: scheibenweise. Denn versichert sind in der Glasbruchversicherung alle Flachgläser – auch wenn sie gebogen sind, wie etwa bei Duschkabinen üblich. Hohlgläser wie Vasen und Trinkgläser sind generell nicht abgedeckt.

Noch eine Eigenschaft lässt sich einfach aus dem Namen „Glasbruchversicherung“ ablesen. Das Glas muss zerbrechen oder bersten und somit in Scherben gehen, auch wenn die Scheibe dann noch im Fensterrahmen hängt. Die Frage, ob ein zerkratzter Glastisch oder eine abgesplitterte Kante versichert ist, können Sie somit bereits selbständig mit „Nein“ beantworten. Ja, und es muss eben Glas sein – und darunter fallen auch Blei-, Messing- und Kunstverglasung sowie glasähnliche Kunststoffe wie Plexiglas oder Acrylglas.

Die tatsächlich einfacheren Teile der Erklärung haben wir damit hinter uns gebracht und schreiten munter vorwärts zu etwas anspruchsvollerer Materie. Doch auch da gibt es mit dem Glasbruch-Baustein der Haushaltsversicherung All-in-One Plus der Allianz eine Lösung, mit der Verglasungen der Versicherungsräumlichkeiten und auch Innenverglasungen in der Wohnung versichert sind. Was das alles ist? Ganz schön viel.

Darunter fällt wahrscheinlich so ziemlich alles, was Ihnen auf die Schnelle zum Stichwort Glas in Ihrem Wohnumfeld einfällt: Spiegel, Vitrinengläser, Ceranfelder, der schon erwähnte Glastisch, auch Aquarien und das weite Feld von Fensterglas vom Dach bis zum Keller. Ebenfalls abgedeckt sind die Verglasung von Türen und Innentreppen, Wintergärten und das Sichtglas von Öfen und Kaminen.

Sollen auch das Glasfenster von Backrohr und Mikrowelle versichert sein, die Glasböden im Kühlschrank oder die Glas-Waschbecken im Badezimmer hilft die Erweiterte Deckung. Ferner sind dann auch die Treppenverglasung von Außenstiegen von Eigenheimen sowie Wind- oder Sichtschutzverglasung von Eingang bzw. Terrasse versichert. Apropos Terrasse: Kennen Sie den Unterschied zum Balkon? Der Balkon ist überbaut und somit geschützt. Gleicher Freizeitwert, großer Unterschied für die Prämie. Durch die Exponiertheit des Glases im Terrassenbereich ist die Wahrscheinlichkeit eines Schadens weitaus höher, aber mit der erweiterten Deckung trotzdem versicherbar.
Mit der Transparenz des versicherten Materials können die Versicherungsbedingungen also noch nicht ganz mithalten. Doch klar erkennbar ist: Die Wichtigkeit, auch diese erweiterte Deckung mit eingeschlossen zu haben, steigt noch schneller an als die Verwendung von Glas als Baumaterial. Denn einen zerbrochenen Glastisch zu ersetzen, lässt sich notfalls noch aus dem regelmäßigen freien Haushaltsbudget bestreiten, bei einer zerstörten Terrassenfront geht sich das ziemlich sicher nicht mehr aus. Und ein Designer-Waschtisch aus Glas kostet im Regelfall auch deutlich mehr als Massenware aus dem Baumarkt.