Alle vier Minuten passiert in Österreich in den Wintermonaten ein Wintersportunfall, die Dunkelziffer ist noch viel höher. Mehr als 52.000 Wintersportler landen Jahr für Jahr im Spital. Risikofaktor Nummer eins ist dabei der Ski- bzw. Snowboardfahrer selbst, denn die meisten Unfälle passieren ohne Fremdverschulden. Das heißt: Die Personen überschätzen sich, ihr Fahrkönnen und die eigene Fitness. Rund 95 Prozent aller Unfälle sind Alleinunfälle, nur 6 Prozent sind Zusammenstöße mit anderen Pistenbenützern. Welche Versicherungen im Falle eines Skiunfalls nützlich sind, beantworten wir hier für Sie.
Wie verhalte ich mich bei einem Skiunfall?
- Unfallstelle markieren und Verletzte absichern: Um weitere Zusammenstöße zu vermeiden, machen Sie andere Fahrer auf die Unfallstelle aufmerksam, indem Sie fünf bis zehn Meter oberhalb Ihre Skier oder Skistöcke gekreuzt in den Schnee stecken
- Hilfe rufen: Melden Sie den Unfall an die österreichische Bergrettung, erreichbar unter der Telefonnummer 140. Wenn Sie kein Handy dabeihaben, bitten Sie andere Skifahrer um Hilfe, auch bei der nächsten Liftstation oder Hütte können Sie die Einsatzkräfte verständigen.
- Erste Hilfe leisten: Bei Unfällen ist jeder Wintersportler zur Hilfeleistung verpflichtet. Sprechen Sie mit dem Unfallopfer und überprüfen Sie die Vitalzeichen. Wichtig ist auch, das Unfallopfer vor Kälte zu schützen.
Welche Versicherungen sollten Winterurlauber im Gepäck haben?
Unfall-, Haftpflicht-, Krankenversicherung: Wann brauche ich was?
Falls bei einem Skiunfall durch Ihre Schuld andere Personen verletzt werden, sind Sie durch die Privat- und Sporthaftpflichtversicherung, die in der Haushaltsversicherung inkludiert ist, abgesichert. Sie wehrt zusätzlich ungerechtfertigte Schadenersatzansprüche an Sie ab. Die Haftpflichtversicherung kommt auch für Schäden auf, die von mitversicherten minderjährigen Kindern verursacht werden. Sie leistet allerdings nur Ersatz für Personen- und Sachschäden von geschädigten Dritten – ihre eigenen Schäden werden damit nicht gedeckt.
Die gesetzliche Krankenversicherung deckt zwar anfallende Behandlungskosten bei Unfall und Krankheit ab, leistet jedoch nicht immer Ersatz für eventuelle Folgeschäden (wie z.B. bei Invalidität) – es gibt auch keine Kapital- oder Rentenleistung. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet sowieso nur im Fall eines Arbeitsunfalles. Eine private Unfallversicherung ersetzt hingegen Bergungskosten, Unfallkosten (wie z.B. Zahnersatz, Therapiekosten oder Spezialoperationen) und übernimmt Heilbehelfe. Bei einer bleibenden Invalidität bekommen Unfallopfer eine Kapitalleistung bzw. eine monatliche Rente ausbezahlt.
Sie können auch überlegen, ob eine private Krankenversicherung für Sie interessant ist. Damit haben Sie als Patient die freie Wahl bei Ärzten und Vertragskrankenhäusern. Eine auf Unfälle eingeschränkte Version bietet die Allianz mit dem Produkt „Sonderklasse nach Unfall“ an. Sie übernimmt sämtliche Operations-, Spitals- und Arztkosten nach einem Unfall im Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes.
Außerdem ist eine Reiseversicherung empfehlenswert. Darin enthalten ist eine Reiseabbruchversicherung, die Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen übernimmt, z.B. bei plötzlich eintretenden schweren Krankheiten sowie Unfallverletzungen oder auch Ereignissen, die am Urlaubsort die körperliche Sicherheit gefährden. Hier Fall bietet die Allianz einen Jahresreiseschutz an, der weltweit für eine unbegrenzte Anzahl von Reisen beispielsweise eine Reisekranken-, Reisegepäck- sowie Reisestorno- und Reiseabbruchversicherung beinhaltet.