Frisierte Mopeds Versicherung

Frisierte Mopeds – (k)ein Fall für die Versicherung!

Von: Allianz Redaktion / Lesezeit: 2 Min / veröffentlicht am 20. August 2015

Das erste Moped, der Traum vieler Jugendlicher. Es ist der erste Schritt zur Unabhängigkeit, der erste motorisierte fahrbare Untersatz.

Wem geht es mit 15 Jahren nicht so? Besonders in ländlicher Gegend, wo der Schulbus das einzige öffentliche Verkehrsnetz darstellt und man auf die Eltern als Chauffeure angewiesen ist (außer man ist sportlich veranlagt und strengt am Radl seine Wadl an), bedeutet ein Moped das erste Stück Freiheit für so manchen Teenager. Endlich fahren, wann und wohin man möchte! Das einzige Manko: Man braucht halt lange. Denn so ein Moped darf ja mit maximal 45 km/h durch die Gegend düsen. Wie verlockend ist es da, selbst Hand anzulegen und es ein bisschen zu „frisieren“, um endlich richtig den Wind in den Haaren zu spüren, statt nur ein laues Lüftchen?

Laut einer Aussendung der Arbeiterkammer NÖ aus dem Jahr 2006 war fast jedes zweite überprüfte Moped „getunt“. Oftmals gängige Praxis, sogar von Werkstätten angeboten, ist das Fahren mit frisierten Mopeds jedoch kein Kavaliersdelikt, sondern kann ernsthafte rechtliche und damit auch versicherungsrelevante Konsequenzen nach sich ziehen.

Angenommen, Sie fahren mit einem frisierten Moped und werden bei einer Kontrolle erwischt. Da das Zweirad die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschreitet, gilt es nicht mehr als Moped, sondern Leichtmotorrad. Und dafür brauchen Sie einen B- oder A-Führerschein. Aber auch wenn Sie einen geeigneten Führerschein besitzen, stimmt das Moped nicht mit den Angaben im Typenschein überein, es ist also nicht zugelassen. Und das Lenken eines Fahrzeuges ohne Zulassung ist verboten, ebenso ist die Manipulation am Fahrzeug, ohne dass die Veränderungen im Typenschein eingetragen werden, ein Verstoß gegen das Kraftfahrzeuggesetz. Die Folgen? Ihnen wird das Kennzeichen abgenommen, und Sie müssen mit Anzeige und Strafzahlungen bis zu 5.000 Euro rechnen.

Nachdem die rechtlichen Verstöße nun geklärt sind, kommen wir zum Eingemachten. Denn bis jetzt ist ja noch nichts passiert, außer dass man erwischt worden ist. Aber stellen Sie sich vor, Sie bauen mit einem frisierten Moped einen Unfall, im schlimmsten Fall wird eine Person verletzt. Dann stellt sich die Frage nach einem Versicherungsschutz.

Für Mopedfahrer sind die folgende Versicherungen wichtig:

  1. Haftpflichtversicherung: Gesetzlich vorgeschrieben, übernimmt Schäden, die anderen Personen oder Gegenständen durch Ihr Fahrzeug zugefügt werden.
  2. Kasko-Versicherung: Versichert die Schäden am eigenen Fahrzeug.
  3. In-/Aufsaßen-Unfallversicherung: Schützt Fahrer und Mitfahrer während der Fahrt.
  4. Verkehrs-Rechtsschutzversicherung: Kostendeckung im Falle eines Rechtsstreits.
Wenn nun ein Unfall passiert, der mit der baulichen Veränderung in Zusammenhang steht (also weil man z.B. zu schnell dran war), sind die Folgen nicht durch die Versicherung gedeckt. Wir haben bei einem unserer Experten nachgefragt, was das nun im Klartext im Versicherungsfall bedeutet: „Die Haftpflichtversicherung muss zwar in Vorleistung treten und den Schaden des Unfallgegners übernehmen, wird jedoch von Ihnen Regress fordern. Das heißt, Sie als Kunde müssen der Versicherung ihre Leistung ersetzen.“ Und das kann ganz schön ins Geld gehen: Pro Obliegenheit sind das 11.000 Euro (max. 22.000 Euro). Dazu kommen dann noch die Strafzahlungen an die Behörden, wie oben beschrieben.
„Es besteht außerdem eine Gefahrenerhöhung für den Versicherer. Ein getuntes Moped müsste typisiert und als Motorrad zugelassen werden. Passiert das nicht, betrifft das auch die Kaskoversicherung. Die Versicherung wird den Vertrag stornieren und den Schaden ablehnen“, erklärt Repolusk.
Auch beim Rechtsschutz kann die Versicherung aussteigen. Sie sind ohne Führerschein mit einem frisierten Moped (das dann ja als Leichtmotorrad gilt) unterwegs und brauchen nach einem Unfall rechtlichen Beistand. Sie müssen für das Fahrzeug eine Lenkerberechtigung besitzen, ansonsten wird die Versicherung ihre beanspruchten Leistungen nicht übernehmen – es handelt sich um eine Obliegenheitsverletzung gegenüber der Versicherung. Das gleiche gilt, wenn Sie eine Unfallversicherung haben: Aufgrund der Obliegenheitsverletzung kann die Versicherung die Leistung verweigern.