Wissenswertes rund um Ihre Kfz-Versicherung: Von Schadensmeldung bis Prämienreduktion

Schadensmeldung nach Verkehrsunfall: Das müssen Sie beachten

Ist ein Unfall passiert, muss es schnell gehen. Doch wesentliche Schritte zu vernachlässigen, kann teuer zu stehen kommen. Hier fassen wir zusammen, woran Sie jedenfalls denken sollten:

 1. Hilfe leisten

Ist ein Unfall passiert, sind Sie dazu verpflichtet, drohende Schäden nach Möglichkeit abzuwenden: Bei Unfällen mit Personenschäden müssen Sie jedenfalls Hilfe leisten oder für fremde Hilfe sorgen. Achten Sie dabei auf entsprechende Absicherung der Unfallstelle.

Informieren Sie außerdem unverzüglich die nächste Polizeidienststelle. Sie dürfen darauf nur verzichten, wenn ausschließlich Sachschäden entstanden sind und alle Unfallbeteiligten Name und Anschrift nachweisen können

2. Unfallgeschehen dokumentieren

Um den Unfallhergang bei Beteiligung mehrerer Parteien zu dokumentieren, nutzen Sie das Formular des Europäischen Unfallberichts, von dem Sie idealerweise mehrere Kopien im Fahrzeug verwahren. Wichtig: Mit dem Unfallbericht dokumentieren Sie lediglich den Unfallhergang – Sie erkennen damit noch keine Schuld an!

Bei einem Unfall fertigen Sie bitte je einen Bericht für jeden der Unfallbeteiligten an. Vergessen Sie nicht, jeweils zu unterzeichnen und Namen von Unfallzeugen zu vermerken – insbesondere, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten kommen könnte.

Ist kein Unfallbericht zur Hand halten Sie jedenfalls folgende Informationen schriftlich fest:

Namen und Adressen der Unfallbeteiligten

Namen und Adressen von ZeugInnen

Namen der Haftpflichtversicherer

Versicherungspolizzennummern

 3. Schaden melden

Nach Schadenseintritt oder Unfall informieren Sie uns umgehend direkt über

Unsere gebührenfreie Schaden-Schnell Service Hotline unter +43 5 9009 9009 ODER

die „Meine Mobilität“-App (für IOS und Android) ODER

unser Online-Portal zur Schadensmeldung

Setzen Sie zusätzlich die gegnerische Haftpflichtversicherung über den Unfall in Kenntnis. Ist das Fahrzeug-Kennzeichen bekannt, können Sie das Versicherungsunternehmen auch über die Kfz-Versichererauskunft des Österreichischen Versicherungsverbands abfragen.

 
Kfz-Barablöse: Wie kann ich einen Schaden auszahlen lassen? 

Sollten Sie bald ein neues Fahrzeug anschaffen wollen, kann es Sinn machen, von der Reparatur geringfügiger Schäden abzusehen und eine Barablöse vorzuziehen.

Die Kfz-Kaskopakete der Allianz geben Ihnen die Freiheit, im Schadensfall zwischen Erstattung der Reparaturkosten und Barablöse zu attraktiven Konditionen zu wählen: Anfordern können Sie die Ablöse sowohl über die Allianz Schaden Express App als auch bei unseren Begutachtungsstellen. Damit ist eine Abwicklung binnen weniger Stunden garantiert.

Zahlt meine Kfz-Versicherung bei Einbruch? 
Eine Teil- bzw. Vollkaskoversicherung schützt davor, dass (Einbruchs-)Diebstahl teuer zu stehen kommt. Diese Deckung ist in dem Teilkasko-Paket Extra und Vollkasko-Paket Max inkludiert. Dabei übernehmen wir auch Schäden durch den Verlust von im Fahrzeug befindlichen Gegenständen des persönlichen und beruflichen Bedarfs bis zu einer Höhe von € 1.000,-. Bitte beachten Sie, dass der Verlust von Geld, Kostbarkeiten, Wertpapieren, Mobiltelefonen, Digitalkameras, Laptops, Tablets und anderen tragbaren Computern von dieser Regelung ausgenommen ist.

Sie benötigen Hilfe?

Gerne informieren und beraten wir Sie zur Wahl des richtigen Kfz Pakets!