Grüne Versicherungskarte

E-Bike & Versicherung: Worauf muss ich achten?

Von: Allianz Redaktion / Lesezeit: 2 Min / veröffentlicht am 9. August 2017
Wussten Sie, dass E-Bike nicht gleich E-Bike ist? Zumindest aus Versicherungssicht nicht. Denn der Grat zwischen E-Bikes und Mopeds ist ein schmaler, und für die optimale Absicherung ist der Unterschied jedenfalls relevant. Wir informieren, worauf Sie achten müssen, um richtig abgesichert durch die Straßen fahren zu können. Aber vorweg – was hat es mit dem „E“ überhaupt auf sich?
Elektro ist in, vor allem bei der urbanen Mobilität. Dabei wird das E-Bike als besonders zukunftsträchtig eingeschätzt. Die Statistik bestätigt diesen Trend: 2016 wurden immerhin mehr als 86.000 E-Bikes in Österreich verkauft. Außerdem können sich laut einer aktuellen Allianz Global Assistance-Umfrage 77,6% aller Österreicherinnen und Österreicher ein zukünftiges Umsteigen auf Elektroautos vorstellen.
In Österreich gilt ein Fahrrad mit Tretunterstützung als Elektro-Fahrrad, E-Bike oder Pedelec. Das heißt: Sobald man in die Pedale tritt, schaltet sich ein Elektromotor, der auf Vorder- oder Hinterrad platziert ist, ein. Wird die Geschwindigkeit von 25km/h überschritten, schaltet sich der Motor automatisch wieder aus. Wichtig ist, dass die Leistung des Motors 600 Watt nicht übersteigen darf – sonst gilt das E-Bike nicht mehr als Fahrrad, sondern als Moped. Das bringt nicht nur andere Gesetze und Pflichten mit, es ändert auch den Versicherungsbedarf.

Für das E-Bike gelten dieselben Vorschriften im Straßenverkehr wie für jedes andere Fahrrad: Ohne Begleitung darf man damit ab 12 Jahren unterwegs sein, außer man hat vorab einen Radfahrausweis erworben. Geradelt werden darf nur mit der richtigen Ausrüstung – also Rücklicht, Rückstrahler und Reflektoren an Speichen und Pedalen.

Das Fahren auf dem Gehsteig ist verboten, es müssen ein Radweg oder die Straße benützt werden. Nebeneinander fahren ist ausschließlich auf Radwegen oder in Wohnstraßen erlaubt. Und wer sich gerne das eine oder andere Gläschen Alkohol gönnt, muss beim Fahren mit dem E-Bike Acht geben: In Österreich gilt eine 0,8 Promillegrenze.

E-Bikes mit einer Motorleistung unter 600 Watt sind als Fahrräder Bestandteil des Haushalts. Das heißt, dass sie am Versicherungsort zum Beispiel gegen Diebstahl abgesichert sind. Wird das Fahrrad aus gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten wie dem Fahrradabstellraum oder aus dem eigenen Garten entwendet, ersetzt die Haushaltsversicherung den Neuwert bis zu 2.000 Euro. Dabei müssen der Raum versperrt oder das Fahrrad im Garten immer abgeschlossen sein. Reicht diese Summe z.B. bei teuren E-Bikes nicht aus, bietet eine  Fahrrad-Versicherung optimalen Versicherungsschutz.

In der Haushaltsversicherung ist in Österreich auch die Privat- und Sporthaftpflichtversicherung inkludiert. Diese prüft, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht und ersetzt berechtigte Ansprüche bzw. wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Das ist zum Beispiel dann wichtig, wenn es durch Ihr Verschulden zu Unfällen mit dem E-Bike kommt und jemand Drittes einen Schaden erleidet (Sachschaden oder Verletzung). Die Haftpflichtversicherung gilt weltweit. In der Privat- und Sporthaftpflichtversicherung sind außerdem Ehegatten bzw. Lebensgefährten sowie Kinder bis zum 25. Lebensjahr mitversichert, wenn sie im selben Haushalt wohnen.

Ist man gerne schneller unterwegs und übersteigt die Motorleistung dabei 600 Watt, zählt das Vehikel bereits als Moped. Damit ändern sich auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen, denn diese Kraftfahrzeuge sind als Motorfahrräder einzustufen und brauchen eine Genehmigung, eine Zulassung sowie ein Kennzeichen. Und genauso wie bei jedem Moped ist jedes Jahr eine §57a-Überprüfung (aka „Pickerl) erforderlich. Für die Fahrer gilt die Helmpflicht – außerdem gibt’s kein „Cruisen“ ohne Lenkerberechtigung bzw. Mopedausweis. Wer das übersieht und mit einem nicht angemeldeten E-Bike über 600 Watt durch Österreich fährt, hat keinen Versicherungsschutz und macht sich außerdem verwaltungsrechtlich strafbar.

Bevor Sie das Moped überhaupt bei einer Zulassungsstelle der Versicherungsgesellschaft anmelden können, muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese ersetzt Schäden, die Sie anderen mit dem Fahrzeug zufügen und schützt Sie als Fahrzeughalter vor unberechtigten Schadenersatz-Forderungen. Pflicht oder Wahl? In diesem Fall haben Sie keine Wahl, denn die Kfz-HaftPFLICHTversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt in ganz Europa.

Wahlmöglichkeiten haben Sie dafür bei der Kaskoversicherung. Mit einer Teilkaskoversicherung hat man Versicherungsschutz bei Schäden am eigenen Fahrzeug durch Naturereignisse, Diebstahl, Explosion, Brand- und Schmorschaden oder etwa bei einer Kollision mit Tieren. Mit einer Teilkasko ist man europaweit abgesichert. Die Vollkaskoversicherung greift noch weiter und deckt zusätzlich Park- und Vandalismusschäden am eigenen Fahrzeug sowie jene durch selbstverschuldete Unfälle.

Mit der abgeschlossenen Versicherung ist der Weg frei für die Anmeldung des Mopeds. Um dafür keine notwendigen Unterlagen zu vergessen, finden Sie hier eine Checkliste.