Die Grüne Versicherungskarte für Autoreisen
Lesezeit: 2 Min / aktualisiert am 02.06.2026
Inhaltsverzeichnis:
- Was ist die Grüne Versicherungskarte?
- Schadenfall im Ausland: So gehen Sie vor
- In diesen Ländern muss die internationale Versicherungskarte mitgeführt werden
- Wie bekomme ich die Grüne Karte?
- Darauf sollte man vor Reiseantritt achten
Was ist die Grüne Versicherungskarte?
Die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr, oder umgangssprachlich aufgrund ihrer Farbe „Grüne Karte“ genannt, ist ein international anerkannter Nachweis für eine aufrechte Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie enthält die wichtigsten Daten des Kraftfahrzeugs und auch des Halters. Ohne diese Grüne Versicherungskarte müssten Sie jedes Mal, wenn Sie mit dem Auto ins Ausland fahren, eine dem Recht des Ziellandes entsprechende Kfz-Versicherung gewährleisten.
Schadenfall im Ausland: So gehen Sie vor
Verkehrsunfälle sind schlimm genug, aber im Ausland können sie schnell zu einem ernsten Problem werden. Im Schadensfall können Sie sich zumindest die anfallende Bürokratie durch das Mitführen der Grünen Karte ersparen. Denn dann tauschen Sie einfach das Doppel mit Ihrem Unfallgegner aus. Wir empfehlen außerdem, den Europäischen Unfallbericht, einen Notizblock und Ihr Smartphone mit Kamera im Auto mitzuführen – für den Fall der Fälle.
In diesen Ländern muss die internationale Versicherungskarte mitgeführt werden
In der EU sowie im EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) und zusätzlich in der Schweiz und im Vereinigten Königreich muss die Internationale Versicherungskarte nicht verpflichtend mitgeführt werden; das Kfz-Kennzeichen gilt als Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung. Wir empfehlen dennoch, die Karte mitzunehmen.
Auch in Andorra (AD) und Serbien (RS) ist das Mitführen der Internationalen Versicherungskarte nicht verpflichtend, da das Kfz-Kennzeichen als Versicherungsnachweis anerkannt wird. Wir empfehlen dennoch, die Karte mitzunehmen.
In folgenden Ländern ist das Mitführen der Internationalen Versicherungskarte verpflichtend: Albanien (AL), Bosnien-Herzegowina (BIH), Moldau/Moldawien (MD), Montenegro (MNE), Nordmazedonien (NMK) und Ukraine (UA). Maßgeblich ist, dass das Länderkennzeichen Ihres Reiseziels auf Ihrer Karte nicht gestrichen ist. Die Karte erhalten Sie kostenfrei bei Ihrem Kfz-Haftpflichtversicherer.
Türkei (TR): Für die Einreise ist die Grüne Karte erforderlich; TR darf auf der Karte nicht gestrichen sein. Je nach Versicherer ist für die Türkei eine Gebietserweiterung mit Zusatzprämie nötig. Ohne gültige Karte wird an der Grenze eine Grenzversicherung fällig.
Russland (RUS) und Belarus (BY): Aufgrund der aktuellen Lage wird eine Deckung über die Grüne Karte teils nicht anerkannt bzw. von Versicherern nicht angeboten. Bitte vorab beim Versicherer informieren! In der Regel ist eine Grenzversicherung erforderlich. An Grenzübergängen muss der Versicherungsschutz nachgewiesen werden. Ausschlaggebend ist, dass das Länderkennzeichen des Ziellands auf Ihrer Karte nicht gestrichen ist.
Die Grenzversicherung kann direkt an Grenzübergängen abgeschlossen werden – meist in eigenen Versicherungscontainern unmittelbar vor oder nach der Kontrolle. Die Kosten liegen je nach Land typischerweise zwischen 10 und 100 Euro, abhängig von Aufenthaltsdauer und Fahrzeugtyp.
Außereuropäische Ziele (z. B. Marokko/Tunesien): Beide Länder sind Teil des Grüne-Karte-Systems, die Deckung erfordert jedoch häufig eine vorherige Gebietserweiterung Ihrer Haftpflicht. Ohne gültige Karte ist an der Grenze eine Grenzversicherung abzuschließen. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Versicherer.
Darauf sollten Sie vor Reiseantritt achten
- Achten Sie auf den Geltungszeitraum, der auf Ihrer Grünen Karte vermerkt ist.
- Sollte der Geltungszeitraum überschritten worden sein, beantragen Sie einfach eine neue Internationale Versicherungskarte und tauschen Sie gegen die des Vorjahres aus.
- Die Grüne Karte darf seit 2020 in Schwarz-Weiß auf weißem Papier ausgedruckt sein. Bitte ausgedruckt bei den Kfz-Papieren mitführen. Digitale Nachweise werden an Grenzen nicht überall akzeptiert.
- Prüfen Sie vor Reiseantritt, ob Ihr Zielland im Geltungsbereich des Grüne-Karte-Abkommens liegt und ob das entsprechende Länderkennzeichen auf Ihrer Karte nicht gestrichen ist (z. B. TR für Türkei, NMK für Nordmazedonien).
- Anhänger/Caravans: Verfügt Ihr Anhänger oder Wohnwagen über eine eigene Zulassung, benötigt er häufig eine eigene Grüne Karte. Prüfen Sie rechtzeitig, ob eine separate Karte erforderlich ist.
- Firmen-/Leasingfahrzeug: Führen Sie für Auslandsfahrten eine Nutzungsvollmacht (Power of Attorney) des Halters/Leasinggebers mit – an manchen Grenzen wird diese verlangt.
- Sollten Sie die Grüne Versicherungskarte in den angeführten Ländern vergessen oder ist das Länderkürzel nicht korrekt eingetragen, müssen Sie bei der Einreise eine Grenzversicherung abschließen.
- Einen zusätzlichen Schutz bei Urlaubsreisen (mit oder ohne Auto) bietet eine Reiseversicherung.
Wie bekomme ich die Grüne Karte?
- Ihre Grüne Karte steht Ihnen jederzeit in der App Meine Allianz - Österreich und im Allianz Kundenportal unter „Meine Verträge“ zum Download bereit. Die Standardkarte ist kostenlos. Für Gebietserweiterungen kann eine Zusatzprämie anfallen.
- Klicken Sie auf Ihren Kfz-Versicherungsvertrag. Hier finden Sie unter „Liste der Dokumente“ die Grüne Karte sowie alle weiteren Dokumente zu Ihrem Kfz-Versicherungsvertrag.
- Wenn Sie noch keinen Zugang zur App oder zum Portal haben, hilft Ihnen gerne unser Allianz Kundenservice: Montag bis
Donnerstag 08-17 Uhr, Freitag 09-16 Uhr; Telefon 05 9009 580, E-Mail: kundenportal@allianz.at.