Grüne Versicherungskarte

Die Grüne Versicherungskarte für Autoreisen

Lesezeit: 2 Min / aktualisiert am 07.08.2023
Ob Italien, Kroatien oder auch Frankreich – viele Österreicherinnen und Österreicher zieht es im Sommer wieder in den Süden. Und viele von ihnen entscheiden sich dazu, die Reise mit dem eigenen Auto anzutreten. An Bord sollte bei Auslandsreisen mit dem Auto auch die internationale Versicherungskarte „Grüne Karte“ sein. Zwar ist das Mitführen der Grünen Versicherungskarte nicht in allen Ländern ein Muss, wir empfehlen dennoch, das Dokument auf Reisen ins Ausland einzupacken.

Inhaltsverzeichnis:

  • Was ist die Grüne Versicherungskarte?
  • In diesen Ländern muss die internationale Versicherungskarte mitgeführt werden
  • Wie bekomme ich die Grüne Karte?
  • Darauf sollte man vor Reiseantritt achten

Die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr, oder umgangssprachlich aufgrund ihrer Farbe „Grüne Karte“ genannt, ist ein international anerkannter Nachweis für eine aufrechte Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie enthält die wichtigsten Daten des Kraftfahrzeugs und auch des Halters. Ohne diese Grüne Versicherungskarte müssten Sie jedes Mal, wenn Sie mit dem Auto ins Ausland fahren, eine dem Recht des Ziellandes entsprechende Kfz-Versicherunggewährleisten. .

Verkehrsunfälle sind schlimm genug, aber im Ausland können sie schnell zu einem ernsten Problem werden. Im Schadensfall können Sie sich zumindest die anfallende Bürokratie durch das Mitführen der Grünen Karte ersparen. Denn dann tauschen Sie einfach das Doppel mit Ihrem Unfallgegner aus. Wir empfehlen außerdem, auch immer einen internationalen Unfallbericht, Notizblock mit Stift und Fotoapparat im Auto mitzuführen. Für den Fall der Fälle.

In den EU-Staaten sowie Island und der Schweiz muss die Internationale Versicherungskarte nicht verpflichtend mitgeführt werden: Grundsätzlich sollte hier das Autokennzeichen als Nachweis für eine gültige Haftpflichtversicherung ausreichen.

In einigen Ländern allerdings ist sie verpflichtend: In Albanien (AL), Bosnien-Herzegowina (BIH), Mazedonien (MK), Moldawien (MD), Montenegro (MNE), der Ukraine (UA) und Weißrussland (BY) muss sie auf jeden Fall mitgeführt werden. Hier reicht aber die so genannte „Kleine Grüne Karte“, die kostenlos beim Kfz-Haftpflichtversicherer beantragt werden kann.

Vorsicht ist geboten bei Autoreisen nach Russland (RUS) oder in die Türkei (TR): Im europäischen Teil dieser beiden Staaten ist die „Kleine Grüne Karte“ ausreichend. Im außereuropäischen Territorium muss aber die „Große Grüne Karte“ mitgeführt werden, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten. Diese ist kostenpflichtig, und auch die Versicherungsprämie erhöht sich für die Dauer der Reise.

Die Kontrolle der Behörden erfolgt bereits bei der Einreise an der Grenze. Der Versicherungsschutz muss also bereits hier für beispielsweise die gesamte Türkei nachgewiesen werden. Nur die „Große Grüne Karte“ schützt hier vor einer „Grenzversicherung“, auch wenn man nur den europäischen Teil bereist.

  • Achtung! Im Kosovo ist die Grüne Karte nicht gültig. Hier müssen Sie eine Grenzversicherung abschließen.
  • Achten Sie auf den Geltungszeitraum, der auf Ihrer Grünen Karte vermerkt ist.
  • Sollte der Geltungszeitraum überschritten worden sein, beantragen Sie einfach eine neue Internationale Versicherungskarte und tauschen Sie gegen die des Vorjahres aus.
  • Führen Sie Ihre Grüne Karte ausgedruckt stets griffbereit bei Ihren Kfz-Papieren mit.
  • Prüfen Sie vor Reiseantritt, ob das jeweilige Zielland in den Geltungsbereich des „Grüne-Karte-Abkommens“ fällt.
  • Sollten Sie die Grüne Versicherungskarte in den angeführten Ländern vergessen oder ist das Länderkürzel nicht korrekt eingetragen, müssen Sie bei der Einreise eine Grenzversicherung abschließen.
  • Einen zusätzlichen Schutz bei Urlaubsreisen (mit oder ohne Auto) bietet eine Reiseversicherung.
  • Ihre Grüne Karte ist für Sie  jederzeit in der App Meine Allianz - Österreich oder im Allianz Kundenportal unter „Meine Verträge“ bereit zum Downlad.
  • Klicken Sie auf Ihren KFZ-Versicherungsvertrag. Hier finden Sie unter „Liste der Dokumente“ die Grüne Karte sowie alle anderen Dokumente zu Ihrem KFZ-Versicherungsvertrag. 
  • Sollten Sie noch keinen Zugang zur App haben und sich bei der Registrierung nicht auskennen, steht Ihnen unser Allianz Kundenservice gerne Montag bis
    Donnerstag von 08 – 17 Uhr und Freitag von 09-17 Uhr telefonisch unter → 05 9009 580 oder per Mail kundenportal@allianz.at zur Verfügung.