Mit dem Auto und der Grünen Karte in den Urlaub!

Was ist die Grüne Karte überhaupt?
Die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr, oder umgangssprachlich aufgrund ihrer Farbe „Grüne Karte“ genannt, ist ein international anerkannter Nachweis für eine aufrechteKfz-Haftpflichtversicherung. Sie enthält die wichtigsten Daten des Kraftfahrzeugs und auch des Halters. Ohne diese Grüne Versicherungskarte müssten Sie jedes Mal, wenn Sie mit dem Auto ins Ausland fahren, eine dem Recht des Ziellandes entsprechende Kfz-Versicherung gewährleisten. .
Verkehrsunfälle sind schlimm genug, aber im Ausland können sie schnell zu einem ernsten Problem werden. Im Schadensfall können Sie sich zumindest die anfallende Bürokratie durch das Mitführen der Grünen Karte ersparen. Denn dann tauschen Sie einfach das Doppel mit Ihrem Unfallgegner aus. Wir empfehlen außerdem, auch immer einen internationalen Unfallbericht, Notizblock mit Stift und Fotoapparat im Auto mitzuführen. Für den Fall der Fälle.
Wo brauche ich die Grüne Versicherungskarte?
„Kleine Grüne Kart“ vs. „Große Grüne Karte“
In den EU-Staaten sowie Island und der Schweiz muss die Internationale Versicherungskarte nicht verpflichtend mitgeführt werden: Grundsätzlich sollte hier das Autokennzeichen als Nachweis für eine gültige Haftpflichtversicherung ausreichen.
In einigen Ländern allerdings ist sie verpflichtend: In Albanien (AL), Bosnien-Herzegowina (BIH), Mazedonien (MK), Moldawien (MD), Montenegro (MNE), der Ukraine (UA) und Weißrussland (BY) muss sie auf jeden Fall mitgeführt werden. Hier reicht aber die so genannte „Kleine Grüne Karte“, die kostenlos beim Kfz-Haftpflichtversicherer beantragt werden kann.
Vorsicht ist geboten bei Autoreisen nach Russland (RUS) oder in die Türkei (TR): Im europäischen Teil dieser beiden Staaten ist die „Kleine Grüne Karte“ ausreichend. Im außereuropäischen Territorium muss aber die „Große Grüne Karte“ mitgeführt werden, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten. Diese ist kostenpflichtig, und auch die Versicherungsprämie erhöht sich für die Dauer der Reise.
Die Kontrolle der Behörden erfolgt bereits bei der Einreise an der Grenze. Der Versicherungsschutz muss also bereits hier für beispielsweise die gesamte Türkei nachgewiesen werden. Nur die „Große Grüne Karte“ schützt hier vor einer „Grenzversicherung“, auch wenn man nur den europäischen Teil bereist.
Was sollten Sie vor Reiseantritt noch beachten?
- Achten Sie auf den Geltungszeitraum, der auf Ihrer Grünen Karte vermerkt ist.
- Sollte der Geltungszeitraum überschritten worden sein, beantragen Sie einfach eine neue Internationale Versicherungskarte und tauschen Sie gegen die des Vorjahres aus.
- Führen Sie Ihre Grüne Karte stets griffbereit bei Ihren Kfz-Papieren mit.
- Prüfen Sie vor Reiseantritt, ob das jeweilige Zielland in den Geltungsbereich des „Grüne-Karte-Abkommens“ fällt.
- Sollten Sie die Grüne Versicherungskarte in den angeführten Ländern vergessen oder ist das Länderkürzel nicht korrekt eingetragen, müssen Sie bei der Einreise eine Grenzversicherung abschließen.
- Einen zusätzlichen Schutz bei Urlaubsreisen (mit oder ohne Auto) bietet eine Reiseversicherung
So kommen Sie zu Ihrer Grünen Karte:
Beantragen Sie vor einer Autoreise ins Ausland die Internationale Versicherungskarte
- in der Allianz Vertragsabteilung telefonisch unter 05 9009 – 9001 [klickbar machen]
- per Mail an vertrag@allianz.at [klickbar machen]
- online im Kundenportal
- in der „Meine Allianz“-App (Der Download ist entweder im Apple App Store oder Google Play Store möglich.)
- Nehmen Sie sie immer mit – auch dann, wenn die Mitnahme im jeweiligen Land nicht vorgeschrieben ist. Sicher ist sicher!