Halloween Versicherung

Halloween: Wer zahlt die Schäden?

Von: Allianz Redaktion / Lesezeit: 2 Min / veröffentlicht am 31.10.2017

Bis zum 31. Oktober 2003 war die Welt noch in Ordnung, Halloween kannte ich nur aus der Zeitung. Doch dann kam das böse Erwachen. Ohne Vorwarnung. Zum ersten Mal in meinem Leben stand ich ihnen gegenüber, den schrecklichen Gestalten der Finsternis. Und ich gab ihnen alles. Aus Angst vor ihrer grausamen Rache.

Bis zum Jahre 2003 lebte ich in einer Kleinstadt. In meiner Mietwohnung war ich vor dem ganzen Halloween-Spuk sicher, denn um die Mehrfamilienhausanlagen machten die bösen Hexen und Geister einen weiten Bogen. Mit den grobschlächtigen Hausmeistern war erfahrungsgemäß nicht gut Kirschen essen, und die Mieter verstanden auch keinen Spaß. Die riefen ja wegen jeder Lappalie gleich die Polizei um Hilfe. Bei den Einfamilienhausbesitzern hingegen hatten die gruseligen Gestalten leichtes Spiel. Einmal klingeln reichte, und schon standen Tür und Tor weit offen. Damals dachte ich noch ‚Mit mir nicht! Ich würde mich nie erpressen lassen.‘ Aber das sagt sich so leicht, wenn man selbst noch nie in der Situation gewesen ist.

 

 

Am 31. Oktober 2003 war ich selbst Betroffener. Der Übersiedlungsstress war noch lange nicht überstanden. Jeden Tag in dieser Woche musste der Krempel aus der Wohnung ins Haus transferiert werden, weil der Mietvertrag exakt mit dem 31. endete. Fix und fertig saß ich in dieser denkwürdigen Halloween-Nacht mit meiner Frau in einem Raum, aus dem irgendwann ein Wohnzimmer werden sollte. Plötzlich trommelte es an der Tür. Wer konnte das sein?

 

Der Größe nach zu urteilen waren die Kinder zwischen fünf und 15 Jahre alt, eines hässlicher als das andere. „Süßes oder Saures“, plärrten sie. Meine Beteuerungen, dass ich nichts Süßes zu Hause hätte, ließen sie unbeeindruckt. Meine Erklärung, dass ich wegen der Übersiedlung momentan andere Sorgen hätte, beantworteten sie mit ihrem monotonen „Süßes oder Saures!“ Also trabte ich in die Küche, in der es außer Brot, Wurst, Obst und Fertiggerichten nichts zu holen gab. Keine Schokolade, keine Bonbons. Eine Katastrophe!

„Vielleicht nehmen sie auch Soletti“, versuchte meine Frau einen Rettungsversuch. „Ein paar Chips haben wir auch noch.“ Aber die kleinen Monster blieben unerbittlich. Sie wollten Süßes und ließen sich nicht so einfach abspeisen. In meiner Verzweiflung schnappte ich mir den Sensenmann und führte ihn an der Hand über Umzugskartons und Werkzeugkisten ins Haus, um ihm selbst einen Blick auf unsere Misere zu gewähren. Das überzeugte ihn schließlich. Mit den Worten „Gemma, de haum wirklich nix!“ gab er seiner Räubertruppe das Kommando zum Weiterziehen. Die Soletti und das halbvolle Säckchen Riffelchips nahm er trotzdem mit.

Am nächsten Vormittag klopfte es wieder an der Tür. Die Nachbarin wollte wissen, ob es uns schon aufgefallen sei. Dass nämlich die Türmatte auf unserem Dach gelandet ist und wir eine „Sauerei sondergleichen“ auf unserem Gehsteig haben. (Gemeint waren die zertretenen Snack-Überreste.) Das käme davon, weil wir die Halloween-Geister geärgert hätten.

Für diese Streiche hätte ich ja noch Verständnis gehabt. Aber dass mein Auto mit zwei aufgeschlitzten Reifen auf der Straße stand und ich zu Allerheiligen den Pannendienst rufen musste, war nicht lustig.

Was zu Halloween als kleiner Streich gedacht ist, artet oftmals in Sachbeschädigung aus. Gerade im Schutz der Dunkelheit und versteckt hinter einer Maske fällt bei vielen Halloween-Gespenstern die Hemmschwelle. Denn während die jüngeren Geister nur Süßigkeiten sammeln, kommt bei älteren Semestern gerne auch der eine oder andere hochprozentige Grusel-Drink mit ins Spiel. Aber das ist kein Freibrief. Sachbeschädigung ist und bleibt auch zu Halloween Sachbeschädigung.

Gut zu wissen, dass die Allianz auch für solche Vandalenakte zahlt. Und falls die eigenen Kinder zu viel Saures geben, hilft eine Haushaltsversicherung. Eine Kaskoversicherung tritt ein, falls ein geparktes Auto durch übermütige „Brauchtumspfleger“ beschädigt wird. Und bei Schäden an der Einfriedung oder der Haus- bzw. Wohnungstür übernimmt die Allianz im Rahmen der Allrisk-Versicherung Eigenheim auch die Kosten für derartige Vandalenakte: Im Regelfall zahlt nämlich die Haushaltsversicherung Vandalismusschäden nur bei einem Einbruch. Mit einigen Handgriffen kann sich aber jeder selbst vor Halloween-Vandalen schützen: Den Briefkasten leeren, Gartenmöbel und Spielzeug in einen geschlossenen Raum bringen. Auch Fahrzeuge sind in Garagen oder auf geschützten Abstellflächen besser aufgehoben als auf gewöhnlichen Parkplätzen. Wenn möglich, vor Einfahrten oder Gärten eine Beleuchtung montieren bzw. derartige Einrichtungen auf ihre Funktion überprüfen.

Für Eltern kann Halloween ein wahrhaft unvergessliches Erlebnis werden: Denn sie haften für das Fehlverhalten ihrer Kinder und damit auch für Schäden, die diese verursacht haben. Sie können sich nur dann vor der Haftung schützen, wenn sie nachweisen können, dass sie ihrer Aufsichtspflicht genügt haben. Falls Eltern zu Halloween ihren Nachwuchs unbeaufsichtigt lassen, müssen sie für eventuelle Schäden aufkommen. Mit seinen Kindern vorher das mögliche Konfliktpotenzial zu besprechen, kann teure Schadensersatzforderungen verhindern.
  • Bei den Streichen Grenzen aufzeigen!
  • Über mögliche Konsequenzen von Streichen reden!
  • Checken Sie, mit welchen Utensilien Ihre Kinder auf Halloween-Tour gehen!
  • Machen Sie Mut, gegen Gruppenzwang aufzutreten und bei üblen Streichen nicht mitzumachen!
  • Begleiten Sie Ihre Schützlinge auf der nächtlichen Runde!
  • Oder – falls dies von den Halloween-Geistern vermutlich nicht gewollt wird: Folgen Sie zumindest „unbemerkt“ in sicherem Abstand!
  • Organisieren Sie ein Alternativprogramm!