Gefahren beim Wandern

Trendsportart Wandern: Die größten Gefahren am Berg

Von: Allianz Redaktion / Lesezeit: 4 Min / aktualisiert am 16.07.2024

Rein in die Bergschuhe und rauf auf den Gipfel! Lange Zeit galt Wandern als nicht sonderlich attraktive Sportart. Ich kann mich selbst noch an meine beinahe nicht enden wollende Freude als Kind erinnern, wenn eine Schulexkursion in die Natur am Programm stand. Doch heute erlebt das Wandern einen wahrlichen Imagewandel. Egal, ob Jung oder Alt, Stadtmensch oder Landkind – alle zieht es in die Natur, ins Gebirge, auf die Gipfel (und davon gibt es in Österreich ja zum Glück reichlich zur Auswahl!). Warum? Ganz einfach, um die Natur zu genießen, abzuschalten und die Seele baumeln zu lassen. Doch am Berg lauern auch Gefahren, die vor allem von Hobbywanderern oft unterschätzt werden. Wir haben die Top-Risiken zusammengefasst und uns angesehen, wie man sie vermeiden kann.

 

Mit Druckstellen und Blasen rechnet man ja auf Wandertouren. Doch genauso schnell kann es gehen, und schon ist auch der Knöchel verstaucht, das Gelenk verletzt oder der Muskel gezerrt. Aber wie kommt es dazu? Wandern klingt jetzt an sich ja nicht sonderlich gefährlich, oder? Weit gefehlt. Denn wie das Kuratorium für Alpine Sicherheit feststellte, zählen Sturz oder Stolpern zu den Hauptunfallursachen.Einmal einen falschen Schritt gesetzt, eine Wurzel übersehen oder kurz den Blick vom Weg abgewendet, um das traumhafte Panorama zu genießen, und man geht auf Tuchfühlung mit dem hoffentlich vom Moos gepolsterten Waldboden.

Jedes Jahr werden dem Österreichischen Kuratorium für Alpine Sicherheit zufolge über 8.000 Alpinunfälle von der Alpinpolizei aufgenommen. Das sind im Schnitt mehr als 20 dokumentierte Berg-Unfälle pro Tag. Die RFisiken beim Wandern sollten somit nicht verharmlost werden.

Neben Unachtsamkeit oder Ungeschicklichkeit kann auch die Überschätzung der eigenen Fitness zum Problem werden – vor allem für Hobbywanderer. „Ach, das bisserl Wandern schaff‘ ma schon.“ Oder „Nehmen wir doch die Route mit dem steilsten Anstieg!“ Leichtfertig wählt man dann eine Tour, die die eigenen Fähigkeiten übersteigt. Dann sieht man sich plötzlich Steilhängen oder Anhöhen gegenüber, die nur von geübten Wanderern bezwungen werden sollten.
Manchmal aber kann man noch so gut vorbereitet, ausgerüstet und fit sein – dann spielt das Wetter schlicht und ergreifend einfach nicht mit. Während die Wanderung am Morgen bei strahlendem Sonnenschein im Tal begonnen hat, zieht plötzlich über dem sich schon in Sichtweite befindlichen Gipfelkreuz eine dichte Wolkendecke auf. Und jetzt? Umkehren? „Nein, bis zur nächsten Hütte schaffen wir’s.“ Oder auch nicht. Und schon sitzt man fest, kann nicht weiter und auch nicht zurück. Man ist zwar nicht verletzt, aber es hilft nur eines: den Notruf wählen.

Da man aus den Bergen aber meist nur schwer mit dem Auto wegkommt, wird die Flugrettung zur Bergung verständigt. Das Problem an der ganzen Sache: Die Sozialversicherung übernimmt in diesem Fall keine Kosten. Denn „Bergungskosten und die Kosten der Beförderung bis ins Tal werden bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik nicht ersetzt“, so das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz.

Eine Kostenübernahme durch die Sozialversicherung gibt es nur dann, wenn der Hubschraubereinsatz am Berg aufgrund der schweren Verletzung der Patienten auch im Tal medizinisch gerechtfertigt und ein Einsatz mit einem Rettungswagen nicht möglich wäre.

Ein Rettungsflug kostet allerdings im Schnitt rund 3.500 Euro, dazu kommen im Unglücksfall noch Kosten von Behandlungen und Spitalsaufenthalt. Auf dieser Rechnung bleibt man ohne private Unfallversicherung einfach sitzen.

Um daher optimal für das Bergwandern abgesichert zu sein, raten die Experten zu einer privaten Unfallversicherung. Diese ersetzt Bergungskosten (inkl. Rettungshubschrauber oder Akja-Transport), Unfallkosten (Therapiekosten, Operationen etc.) sowie Pflege- und Betreuungskosten, übernimmt Heilbehelfe und bietet Schutz bei Invalidität.

Tipp: Eine Privat- und Sporthaftpflichtversicherung für den Fall, dass Dritte geschädigt werden, sollte in der Haushaltsversicherung inkludiert sein. Und das Krankenversicherungsprodukt „Sonderklasse nach Unfall“ bietet alle Leistungen einer privaten Krankenversicherung im Fall eines Unfalls.

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