Grüne Versicherungskarte

Freizeitunfälle: Versicherungslücken bei Kindern

Von: Allianz Redaktion / Lesezeit: 2 Min / veröffentlicht am 1.09.2015

Die großen Ferien dauern wirklich richtig lang, weiß ich als Vater. Zwei Kinder neun Wochen lang bei Laune halten und neben dem Job deren Beaufsichtigung zu gewährleisten, ist für Eltern jedes Jahr aufs Neue eine Herausforderung. Wenn diese Zeit ohne bleibende Schäden für alle daran Beteiligten vorbeigegangen ist, darf trotzdem dies alleine schon als Erfolg gelten.

Denn die Ferien sind nicht nur die Zeit für Baden, das Erreichen von Rekord-Levels bei Computer-Games, Abhängen und alles sonst, wonach der Kinder Herz begehrt, sie sind auch eine der großen Lücken im Netz der gesetzlichen Sozialversicherung. Und wenn ich hier von Lücke schreibe, muss man etwas genauer hinschauen: Denn bei der Krankenversicherung gibt es keine Lücke, diese deckt für Kinder die Behandlungskosten bei Krankheiten und Unfällen ab: 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr. Deutlich anders verhält es sich jedoch mit der gesetzlichen Unfallversicherung – da gibt es viele Lücken.

 

Allgemein wird angenommen, dass bei Kindern die gesetzliche Unfallversicherung für Folgeschäden aus einem Unfall aufkommt. Das tut sie auch, wenn der Unfall mit der Ausbildung in einem ursächlichen Zusammenhang steht; und seit dem Schuljahr 2010/11 auch für Kindergarten-Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr – also dem letzten Jahr vor der Schulpflicht. Während der Ferien legt diese Deckung durch die gesetzliche Unfallversicherung aber eine Pause ein, für Krippen-Kinder und alle anderen Kindergarten-Kinder ganzjährig!

Die größte Lücke für Kinder jeden Alters lässt die gesetzliche Unfallversicherung aber just in der Freizeit offen. Sie erinnern sich: Geschützt sind Unfälle, die mit der Ausbildung in einem ursächlichen Zusammenhang stehen. Also fällt alles außerhalb von Schule, Schulweg oder Schulveranstaltung durch das Netz. Bleiben da z. B. Spielplatz, Skipiste, Wanderwege, Wochenende, Fußballplatz, Wohnung – und Kindern passieren nun einmal drei von vier Unfälle bei Sport und Freizeit, die Hälfte in der Wohnung.

Doch überall da ist die gesetzliche Unfallversicherung außen vor, und wenn tatsächlich ein Folgeschaden bleibt, haben die Kinder diesen für Rest ihres Lebens zu tragen. Und bei Kindern ist das im Regelfall noch ein viele Jahrzehnte dauernder Rest. Ein Rollstuhl ist da noch die kleinere Ausgabe, vielleicht muss auch die Wohnung umgebaut werden – und später dann auch das Auto, und die erste eigene Wohnung etc. Im Laufe eines Lebens kann da ganz schön was zusammenkommen.

An fast allen Schulen werden deshalb in den ersten Schulwochen über den Elternverein Listen oder Zahlscheine für Gruppenunfallversicherungen diverser Anbieter verteilt. Für kleine Euro-Beträge können Eltern damit ihren Kindern eine Basisabdeckung für den Fall der Fälle sichern – und zumindest das sollten auch wirklich alle Eltern tun. Auch die Allianz hat mit der Kinder-Unfallversicherung eine solche im Angebot.

Für fünf Euro Jahresprämie werden im Falle einer 100-prozentigen Invalidität bis zu 200.000 Euro ausgezahlt und übernimmt die Allianz auch die Kosten einer Hubschrauberbergung oder erstmaligen Zahnersatz usw.

Wie schon erwähnt – vor den Kindern liegt noch ein langes Leben. Selbst 200.000 Euro sind für da für bleibende Folgeschäden eine Summe, die sehr wahrscheinlich nicht für alle während dieses Lebens auftauchenden Kosten reichen wird. Speziell für Kinder sollte deshalb eine eigene Unfallversicherung zu den vorrangigen Projekten zählen. Denn sogar das gegenüber der Versicherungswelt sehr kritische VKI-Magazin „Konsument“ hat erst jüngst die Unfallversicherung in der Grundausstattung zur Absicherung gegen die aus persönlicher Sicht größten anzunehmenden Unglücksfälle aufgelistet.