Ich stimme ausdrücklich zu, dass Versicherungsbedingungen, Versicherungsscheine nach Maßgabe des § 3 Abs 1 VersVG sowie Erklärungen, Informationen und sonstige Anzeigen im Zusammenhang mit von mir abzuschließenden oder abgeschlossenen Verträgen im Wege der elektronischen Kommunikation rechtswirksam übermittelt werden.

Der Versicherungsnehmer erhält Erklärungen und Informationen im Kundenportal (passwortgeschützter Log-in Bereich) der Allianz Elementar Versicherungs-AG oder Allianz Elementar Lebensversicherungs- AG mitgeteilt. Im Fall von vertragsrelevanten Erklärungen wird der Versicherungsnehmer per E-Mail mit integriertem Link von der Mitteilung im Portal verständigt. Erklärungen des Versicherungsnehmers sind an die auf der Homepage www.allianz.at in den Kontaktdaten angeführte E-Mail-Adresse zu übermitteln.

Ich erkläre, über einen regelmäßigen Zugang zum Internet zu verfügen. Als E-Mail-Adresse für die elektronische Kommunikation ist die für das Kundenportal definierte E-Mail-Adresse vorgesehen und ist vom Versicherungsnehmer im Rahmen der Anmeldung frei zu wählen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, Änderungen in Bezug auf den Internetzugang sowie die E-Mail-Adresse unverzüglich bekannt zu geben. Ungeachtet der vereinbarten elektronischen Übermittlung habe ich das Recht, jederzeit – jedoch jeweils nur einmalig kostenfrei – elektronisch erhaltene Informationen auf Papier ausgefolgt zu erhalten.

Die Vereinbarung über die elektronische Kommunikation kann von jeder Vertragspartei jederzeit widerrufen werden. Wenn Allianz Elementar Versicherungs-AG oder Allianz Elementar Lebensversicherungs-AG hiervon Gebrauch macht, wird sie nach rechtzeitiger Verständigung künftige vertragsrelevante Erklärungen und Informationen an die vom Versicherungsnehmer zuletzt bekannt gegebene Postadresse senden. Ausgenommen von der elektronischen Kommunikation sind jene Schriftstücke, welche in der Vereinbarung zur Form von Erklärungen und anderen Informationen im Antragsdokument entsprechend angeführt sind.

Ich stimme der Vereinbarung der elektronischen Kommunikation zu:

JA         NEIN

Schriftform:
Folgende Erklärungen und Informationen zwischen dem Versicherer und allen Antragstellern bzw. zu versichernden Personen oder sonstigen Dritten sind nur in Schriftform wirksam:

  • Kündigungen
  • Anträge auf Prämienfreistellung und Rückkauf von Lebensversicherungen
  • Anzeigen des Wegfalls des versicherten Interesses
  • Anträge auf Änderung des Versicherungsvertrages
  • Anzeige der Änderung des Anspruchsberechtigten für den Erhalt der Versicherungsleistungen (z.B. Bezugsrechtsänderungen) sowie Abtretungen und Verpfändungen der Versicherungsleistungen

Schriftform bedeutet, dass dem Empfänger das Original der Erklärung mit eigenhändiger Unterschrift des Erklärenden zugehen muss.

Geschriebene Form:
Für alle anderen Erklärungen und Informationen der Antragsteller bzw. der zu versichernden Personen oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit den beantragten Versicherungen genügt es zur Wirksamkeit, wenn sie in geschriebener Form erfolgen und zugehen. Der geschriebenen Form wird durch einen Text in Schriftzeichen, aus dem die Person des Erklärenden hervorgeht (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) entsprochen. Bloß mündlich abgegebene Erklärungen und Informationen der Antragsteller, der zu versichernden Personen oder sonstiger Dritter sind nicht wirksam.
Bitte beachten Sie, dass sich die Formerfordernisse für Rücktrittserklärungen in der Belehrung über das jeweilige Rücktrittsrecht finden und die dort angeführte Form maßgeblich ist.
Gesetzliche Schriftformgebote bleiben von dieser Vereinbarung unberührt.