Häufig-gestellte Fragen zur Unfallversicherung

Antworten auf Ihre Fragen zur Privaten Unfallversicherung

In Österreich sind Sie als Erwerbstätige/r zwar über die gesetzliche Sozialversicherung unfallversichert, diese leistet aber nur bei Schäden, die durch Unfälle am Arbeitsplatz oder am direkten Weg zwischen Arbeitsstelle und Wohnort passieren, oder durch Berufskrankheit entstehen. Folgeschäden aus Freizeit- und Haushaltsunfällen fallen demgegenüber nicht in den Schutzbereich.

Sind Sie nicht (mehr) erwerbstätig, haben Sie ebenso wenig Schutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung wie Kinder vor dem letzten (verpflichtenden) Kindergartenjahr. Kindergartenkinder, SchülerInnen und StudentInnen sind außerdem nur am direkten Weg zur Ausbildungsstätte bzw. für die Zeit, die sie dort verbringen, gegen Unfallfolgen abgesichert.

Mit einer privaten Unfallversicherung schließen Sie diese Lücken im Versicherungsschutz und erhalten selbst dann Leistungen, wenn Sie auch von anderer Stelle (etwa aus der gesetzlichen Unfall-, Kranken- oder Pensionsversicherung) Leistungen beziehen.

Während Schulferien, Freizeit und Wochenende sind Kinder zwar gesetzlich kranken-, aber nicht unfallversichert. Das bedeutet, dass Folgeschäden durch Unfälle, die Zuhause, beim Spielen mit Freunden, beim Sport oder im Urlaub passieren, nicht gedeckt sind. Es empfiehlt sich daher zumindest eine Schüler-Unfallversicherung abzuschließen.

Die Krankenversicherung kommt für die Behandlungskosten nach Unfall oder Krankheit auf, bietet im Gegensatz zur Unfallversicherung aber keine weiteren Leistungen, um finanzielle Einbußen und Belastungen durch bleibende oder vorübergehende Beeinträchtigungen abzudecken.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet in der Regel nur, wenn Sie in Folge eines Unfalls oder einer Erkrankung berufsunfähig werden. Die Unfallversicherung tritt aber unabhängig vom Vorliegen einer Berufsunfähigkeits-Folge ein und leistet nach der Höhe des Invaliditätsgrads (siehe FAQ: Was ist eine Gliedertaxe und welche liegen der privaten Unfallversicherung der Allianz zugrunde?).

Ein Unfall liegt grundsätzlich vor, wenn durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung eintritt. Das ist etwa der Fall, wenn Sie stürzen oder sich bei sportlicher Aktivität akut verletzen. Nach und nach auftretende Abnutzungserscheinungen fallen demgegenüber ebenso wenig unter den Begriff Unfall wie Erkrankungen.

Die Unfallversicherung der Allianz deckt neben Folgeschäden aus Verrenkungen von Gliedern wie Zerrungen und Zerreißungen von Muskeln an Gliedmaßen und Wirbelsäule, Sehnen, Bändern und Kapseln sowie Meniskusverletzungen außerdem Schäden aus

  • Frühsommer-Meningoencephalitis (FSME), Kinderlähmung und Borreliose
  • Wundstarrkrampf
  • Tollwut
  • Lebensmittelvergiftungen
  • Unfällen in Folge von Schlaganfall oder Herzinfarkt
  • Verschlucken von festen Stoffen und Kleinteilen durch Kinder (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahrs)

Invalidität bedeutet, dass Sie in Folge eines Unfalls dauerhaft in Ihrer körperlichen oder geistigen Funktionsfähigkeit beeinträchtigt sind. Der Grad dieser Einschränkung wird mittels medizinischem Gutachten festgestellt und kommt in den sogenannten Gliedertaxen (siehe FAQ: Was ist eine Gliedertaxe und welche liegen der privaten Unfallversicherung der Allianz zugrunde?) zum Ausdruck.

Die Gliedertaxe dient der Festlegung des Invaliditätsgrads und bestimmt damit, wie hoch der Leistungsbezug aus der privaten Unfallversicherung bei dauerhaften Beeinträchtigungen ist.

Die Allianz legt Ihren Berechnungen folgende Gliedertaxen zugrunde:

Informatives Bild über Versicherungsdeckung

Unfallversicherungen können mit oder ohne Progression (= Erhöhung der Auszahlungssumme ab einem bestimmten Invaliditätsgrad) abgeschlossen werden.

Bei der 25/300 Progression der Allianz erfolgt die Leistung bis zu einem Invaliditätsgrad von 25 % linear, d.h. die Leistung erfolgt analog dem entsprechenden Invaliditätsgrad. Übersteigt der festgestellte Invaliditätsgrad 25 %, so wird die Leistung für den 25 % übersteigenden Teil vervierfacht. Wenn der festgelegte Invaliditätsgrad 90 % übersteigt, werden 300 % der Versicherungssumme für dauernde Invalidität bezahlt.

Wenn Sie den Allianz Turbo wählen, erhöht sich die Kapitalauszahlung je nach Auswahl ab einem dauernden Invaliditätsgrad von 50% oder 75%. Das ist insofern sinnvoll, als in diesen Fällen auch der Finanzbedarf der Betroffenen (etwa durch bauliche Maßnahmen) überproportional steigt.

Bereits mit geringfügigem Prämienaufschlag können Sie sicherstellen, bei wirklich schweren Beeinträchtigungen bis zu 600% der vereinbarten Versicherungssumme zu erhalten.

Bei einer vereinbarten Versicherungssumme von € 100.000,- sieht dies wie folgt aus:

was ist progression

Die Allianz Unfallversicherung bietet ein breites Spektrum an Leistungen, die sowohl bei geringen als auch schweren Unfallfolgen für Absicherung sorgen. Von der Kostenübernahme für eine notwendige Hubschrauberbergung über den Kostenersatz für Heilbehelfe bis hin zur einmaligen Kapitalleistung oder monatlichen Rente bei schweren Beeinträchtigungen sind Folgeschäden abdeckbar. Sie können den Versicherungsschutz ganz Ihren Lebensumständen und Bedürfnissen anpassen.

Überdies umfasst die private Unfallversicherung der Allianz zahlreiche prämienfreie Zusatzleistungen (siehe FAQ: Welche Zusatzleistungen sind prämienfrei inkludiert?).

Die Allianz Unfallversicherung umfasst folgende prämienfreie Zusatzleistungen:

  • Mitversicherung Neugeborener bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats beim versicherten Elternteil
  • Unfälle infolge eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls
  • Qualifizierte Auskünfte über medizinische Behandlungsmöglichkeiten oder Pflegebetreuung im Rahmen des Info-Assistance-Services

Bei Absicherung gegen Dauerinvalidität profitieren Sie außerdem von folgenden prämienfreien Zusatzleistungen:

  • Leistung bei ästhetischer Verunstaltung des Gesichts (10% der Versicherungssumme)
  • Schulausfallsgeld für versicherte Kinder (bis € 1.000,-)
  • Leistung bei Kinderlähmung, FSME und Borreliose (bis € 75.000,-)
  • Garantierte Sofortleistung (Vorauszahlung) nach Spitalsaufenthalt von mindestens 11 Tagen bei dauernder Invalidität (bis € 1.500,-)
  • Nottransport aus dem Ausland (unbegrenzte Höhe)
  • Reha-Pauschale binnen 6 Wochen nach Spitalsaufenthalt (1% der Versicherungssumme)

Die Allianz bietet private Unfallversicherungs-Lösungen für Personen bis zum 80. Lebensjahr. Kinder bis zum 18. Lebensjahr können sogar zu besonderen Prämien in einer Versicherungsurkunde mitversichert werden. Einschränkungen bestehen jedoch beispielsweise hinsichtlich der Versicherung besonders gefährdeter Berufsgruppen oder bei bestehenden, schweren Erkrankungen.

Sind Sie nicht (mehr) erwerbstätig, selbständig oder in Teilzeit beschäftigt, ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung jedenfalls besonders empfehlenswert.

Wie hoch ist die Prämie in der Unfallversicherung?

Wie hoch Ihre Versicherungsprämie in der Unfallversicherung ist, hängt von Ihren Lebensumständen, aber auch dem Leistungsspektrum, das Sie im Schadensfall abrufen möchten, ab. Prämien für unsere Basis-Pakete beginnen bei € 7,50 pro Monat.

Nein. Leistungen aus der Unfallversicherung der Allianz werden unabhängig von Leistungsansprüchen aus anderen Versicherungen ausbezahlt. Ein etwaiger Bezug aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung mindert die Leistung aus der privaten Unfallversicherung nicht.

Wie lang ist die Laufzeit der privaten Unfallversicherung?

Der Schutz durch die private Unfallversicherung besteht prinzipiell ein Leben lang. Der Versicherungsvertrag wird grundsätzlich auf 10 Jahre geschlossen und kann nach 3 Jahren jährlich gekündigt werden.

Nein. Nur für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung  ist der aufrechte gesetzliche Sozialversicherungsschutz Voraussetzung.

Wenn Sie einen Unfall erlitten haben, sollten Sie diesen so schnell wie möglich an uns melden. Wie einfach das funktioniert, zeigen wir in den 

Die Versicherungsleistung wird nur für die durch den Unfall hervorgerufenen Folgen erbracht. Waren vom Unfall beeinträchtigte Körperteile oder Sinnesorgane und ihre Funktion bereits vor dem Schadensfall beeinträchtigt, wird der Invaliditätsgrad um die Vorinvalidität gemindert.

Beispiel: Das rechte Knie wird aufgrund eines Sturzes verletzt und muss operiert werden. Stellt sich heraus, dass dieses schon vor dem Unfall Abnützungserscheinungen hatte, dann wird für eine Leistung aus der Unfallversicherung jener Invaliditätsgrad herangezogen, welcher durch den Unfall verursacht wurde.

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