Schade, dass Sie Ihren Vertrag auflösen möchten! 

Es gibt viele Gründe, die zu einer Kündigung führen können, wie z.B. Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, ein Umzug,
eine Trennung oder Familienzuwachs. Hier erhalten Sie einen Überblick darüber, wie Sie Ihre Versicherungsverträge
kündigen können und was dabei zu beachten ist. 
Sie sind sich sicher, dass Sie Ihren Vertrag kündigen möchten?
Für eine rasche Bearbeitung der Kündigung nutzen Sie den Service im
Meine Allianz Kundenportal.

In nur wenigen Schritten kündigen Sie Ihren Versicherungsvertrag.

  1. Klicken Sie auf den Button "Versicherungsvertrag kündigen"
  2. Daraufhin werden Sie auf das Meine Allianz Kundenportal weitergeleitet, in dem Sie Ihren Vertrag einfach und bequem kündigen können. Dort werden Ihnen Ihre Verträge automatisch angezeigt, Sie müssen also keine Polizzennummer bereithalten.
  3. Nach der Anmeldung im Meine Allianz Kundenportal wählen Sie unter dem Menüpunkt „Kontakt“ die Option „Nachricht Schreiben“.
  4. Anschließend wählen Sie „Meine Verträge“. Es werden alle aktuellen Verträge aufgelistet. Dort entscheiden Sie sich für den Vertrag, den Sie kündigen möchten. Es kann immer nur ein Vertrag gleichzeitig ausgewählt werden. Wenn Sie mehrere Verträge kündigen möchten, wiederholen Sie diesen Vorgang anschließend und wählen dann die Option „Ich möchte meinen Vertrag kündigen“.
  5. Klicken Sie im Anschluss auf „Weiter“ und folgen Sie den angegebenen Schritten.
  6. Geben Sie bitte Ihren Kündigungsgrund an.
  7. Sobald Sie in Ihrem Meine Allianz Kundenportal eingeloggt sind, sind Ihre persönlichen Daten, wie Name, Adresse und Geburtsdatum, bereits hinterlegt und müssen nur noch einmal von Ihnen überprüft und bestätigt werden.
  8. Im letzten Schritt werden Ihre Eingaben zusammengefasst. Nachdem Sie diese überprüft haben und alles korrekt ist, können Sie Ihre Kündigung absenden.

Fristen im Überblick  

Je nachdem, um welche Versicherung es sich handelt, gelten unterschiedliche Fristen und Formen für die Kündigung.  

Üblicherweise können Sie als Versicherungsnehmer:in den Vertrag jährlich zur Hauptfälligkeit (häufig der 1. Jänner eines Kalenderjahres) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden, wenn die Mindestvertragsdauer abgelaufen ist. Bitte reichen Sie Ihre Kündigung online über das Meine Allianz Kundenportal ein.

KFZ-Versicherungen

  • Kündigung des Gesamtvertrags
    Hat Ihr Vertrag an einem Monatsersten begonnen, kann er jährlich zu diesem Zeitpunkt beendet werden. Ihr Vertrag hat nicht an einem Monatsersten begonnen? So ist eine Beendigung zum darauffolgenden Monatsersten möglich.

In beiden Fällen ist der Vertrag spätestens einen Monat vor Ablauf zu kündigen (z.B. online über das Meine Allianz Kundenportal).

  • Teilkündigung (Kasko)
    Ihre Kaskoversicherung kann jährlich zur Hauptfälligkeit gekündigt werden.

Reichen Sie dazu bis spätestens einen Monat vor Ablauf Ihre Kündigung z.B. online über das Meine Allianz Kundenportal ein. 

Sachversicherungen (z.B. Haushalt, Rechtsschutz) & Unfallversicherungen 

  • Sie können Ihre Sach- bzw. Unfallversicherung nach Ablauf von drei Jahren jährlich zur Hauptfälligkeit kündigen.  
  • Reichen Sie dazu bis spätestens einen Monat vor Hauptfälligkeit Ihre Kündigung z.B. online über das Meine Allianz Kundenportal ein.

Gesundheitsversicherung 

  • Sie können Ihre Gesundheitsversicherung erstmals zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündigen (d.h. Mindestvertragsdauer sind drei Jahre). Nach Ablauf dieser vereinbarten Mindestvertragsdauer kann der Versicherungsvertrag zum Ende eines jeden folgenden Versicherungsjahres zur Hauptfälligkeit gekündigt werden.   
  • Senden Sie uns dazu bis spätestens drei Monate vor Hauptfälligkeit Ihre Kündigung in Schriftform (eigenhändige Unterschrift oder qualifizierte elektronische Unterschrift) zu.
  • Bitte beachten Sie, dass wir eine Kündigung nur akzeptieren können, wenn diese vom Versicherungsnehmer unterzeichnet wurde.

Lebensversicherung 

  • Sie können Ihre Lebensversicherung nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres kündigen. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass eine Kündigung von Sparverträgen vor allem innerhalb der ersten Jahre für Sie wirtschaftlich nachteilig sein kann.
  • Senden Sie uns dazu bis spätestens drei Monate vor dem gewünschten Stornostichtag Ihre Kündigung in Schriftform (eigenhändige Unterschrift oder qualifizierte elektronische Unterschrift) sowie eine gültige Ausweiskopie (z.B. Reisepass, Führerschein) zu.
  • Wenn Sie nicht legitimiert sind, wird zusätzlich ein Nachweis über das Auszahlungskonto und Ihr Meldenachweis benötigt.

Ausnahmen & Lebensereignisse 

Neben den im Überblick angeführten Fristen und Zeitpunkten einer möglichen ordentlichen Kündigung, haben Sie bei besonderen Ereignissen ein zusätzliches Kündigungsrecht.  

Umzug innerhalb Österreichs 

Bei Wohnungswechsel können Sie Ihre Haushaltsversicherung kündigen.  

Bitte reichen Sie bis spätestens einen Tag vor der Ummeldung an der neuen Adresse Ihre Kündigung z.B. online über das Meine Allianz Kundenportal ein und übermitteln Sie uns nach Ummeldung eine Kopie des neuen Meldezettels.  

Umzug ins Ausland 

Wenn Sie nicht mehr in Österreich leben, können Sie Ihren Versicherungsvertrag zu den Produkten Haushalt, Gesundheit, Rechtsschutz und Unfall kündigen. Ihr Vertrag endet, je nach Versicherungsschutz, mit dem Abmeldedatum aus Österreich bzw. zum nächsten Monatsersten.

Verkauf eines Eigenheims 

Die Eigenheimversicherung (= Gebäudeversicherung) kann nur von der neuen Besitzer:in gekündigt werden.  

Das bedeutet:  

  • Verkaufen Sie Ihre Immobilie, haben Sie nichts zu tun. Bitte beachten Sie, dass eine Kündigung aufgrund Besitzwechsels für den Bereich der Inhaltsversicherung (Haushalt) nicht möglich ist. Die Kündigungsmöglichkeiten finden Sie z.B. unter "Umzug innerhalb Österreichs".
  • Sie haben eine Immobilie gekauft, die bei der Allianz versichert ist und wollen den bestehenden Versicherungsschutz für das Eigenheim nicht übernehmen? Dann können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Grundbucheintragung beenden. Bitte reichen Sie die Kündigung innerhalb eines Monats ab Grundbucheintragung schriftlich ein. Wir benötigen dafür entweder den Grundbuchbeschluss oder einen notariell beglaubigten Grundbuchauszug.

Risikowegfall
Risikowegfall bedeutet, dass das versicherte Risiko nicht mehr existiert oder sich nicht mehr in Ihrem Besitz befindet und daher kein Versicherungsschutz mehr benötigt wird.

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine versicherte Wohnung verkauft wird oder ein versichertes Gebäude abgerissen wird. Da das Risiko, das ursprünglich versichert wurde, nicht mehr existiert, ist auch der Versicherungsschutz nicht mehr notwendig.

Todesfall

Wenn der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person verstirbt, wird für eine rasche Abwicklung die Sterbeurkunde, ein Schreiben des Notars bzw. der Partezettel benötigt. 

Wir empfehlen den Hinterbliebenen die Kontaktaufnahme mit Ihrer Berater:in, um den Versicherungsschutz an die geänderten Umstände anzupassen. Alternativ können Sie mit unserem Servicecenter in Verbindung treten.

Die möglichen Kündigungszeitpunkte im Todesfall unterscheiden sich je nach Versicherungsprodukt: 

Haushalt 

Der Vertrag kann mit Auflösung des Haushaltes beendet werden. 

Eigenheim 

Der Vertrag wird automatisch nach Einantwortung mit allen Rechten und Pflichten auf die Erb:innen übertragen. Eine Kündigung ist zum Ablauf des Vertrages möglich.  

KFZ

  • Im Todesfall des Versicherungsnehmers können die Erb:innen mit der Sterbeurkunde das Kennzeichen bei einer Zulassungsstelle während des Verlassenschaftsverfahrens hinterlegen, sofern das KFZ nicht auf einer öffentlichen Straße abgestellt ist, und den Versicherungsvertrag ruhend stellen. Auf diese Weise lassen sich die laufenden Kosten während der Verlassenschaftsabhandlung reduzieren.
  • Wird das Fahrzeug während der Abhandlung weiterhin genutzt, ist es unerlässlich, dass die Versicherungsprämie weiterhin entrichtet wird. Zudem sollte der Versicherungsschutz rechtzeitig mit dem Versicherer abgestimmt werden.
  • Beabsichtigen die Erb:innen, das Fahrzeug nach der Einantwortung zu übernehmen, ist eine Ummeldung erforderlich. Im Zuge dieser Ummeldung kann entweder eine Besitzwechselkündigung beantragt oder der bestehende Versicherungsvertrag auf die Erb:innen übertragen werden.

Unfall / Rechtsschutz

Der Vertrag kann von weiteren versicherten Personen bzw. von “automatisch mitversicherten Personen” übernommen werden.  

Gesundheit 

Die Versicherung kann bis zu max. drei Jahren rückwirkend per nächsten Monatsersten nach Sterbedatum storniert werden.  

Wenn weitere versicherte Personen im Vertrag sind, informieren wir diese und bieten eine Vertragsübernahme an.  

Ist ihr Kind versicherte Person, wird der Vertrag mit 1. Juli des Jahres, in dem Ihr Kind das 19. Lebensjahr vollendet, vom aktuellen "Kindertarif" auf den "Erwachsenentarif" umgestellt. Falls Sie mit der Umstellung nicht einverstanden sind und die Gesundheitsversicherung Ihres Kindes per 01.07. beenden möchten, teilen Sie uns dies innerhalb von 4 Wochen, ab Zustellung der entsprechenden Nachricht, und in schriftlicher Form inklusive Unterschrift mit.

Haustierversicherung

Wenn das versicherte Tier verstirbt, wird für die rasche Abwicklung ein Nachweis, dass das Tier verstorben ist, benötigt (z.B. Euthanasie-Bestätigung). 

Doppelversicherung

Haben Sie für das selbe Risiko zwei Versicherungen mit gleicher Deckung, kann jener Vertrag gekündigt werden, welcher später abgeschlossen wurde. Ist der Vertrag bei uns später abgeschlossen worden, senden Sie uns bitte Ihre Kündigung und eine Kopie der Fremdpolizze, aus der der Beginn und der Deckungsumfang hervorgehen, zu. Diese Kündigungsmöglichkeit gilt nicht für die Unfallversicherung. 

Schadensfall

Eine Kündigung im Schadenfall ist innerhalb eines Monats nach Anerkenntnis, Ablehnung oder Leistung des Schadens möglich. Je nach Versicherungsprodukt kann die betroffene Sparte oder ein gesamtes Versicherungspaket gekündigt werden. 

Solange zwischen Ihnen und uns ein Vertragsverhältnis besteht, ist die Verarbeitung der Vertragsdaten (inklusive der zugehörigen Stamm- und Kontaktdaten) sowie sonstiger in diesem Zusammenhang erhobener personenbezogenen Daten insbesondere für die Vertragsabwicklung bzw. Schadens- und Leistungsabwicklung zwingend erforderlich.

Die Aufbewahrung Ihrer Daten nach der Beendigung der Vertragsbeziehung richtet sich nach den allgemeinen rechtlichen Aufbewahrungspflichten. Die Speicherung nach Vertragsende erfolgt insbesondere aufgrund gesetzlicher Mindestaufbewahrungspflichten (zB nach § 212 UGB oder § 132 BAO), zur Geltendmachung, Ausübung und Verteidigung von Rechtsansprüchen sowie zur Erfüllung nachvertraglicher Verpflichtungen. Nähere Informationen finden Sie unter www.allianz.at/datenschutz

Ihre Daten genießen die gewohnte Sicherheit, die Sie sonst auch bei der Allianz genießen. Nähere Informationen finden Sie unter www.allianz.at/datenschutz
Wir freuen uns, Sie weiterhin zu versichern. Bitte kontaktieren Sie Ihre Berater:in oder nehmen Sie Kontakt mit der Allianz über das Meine Allianz Kundenportal auf, um Ihren Vertrag individuell prüfen zu lassen.