Für eine rasche Bearbeitung der Kündigung nutzen Sie den Service im
Meine Allianz Kundenportal.
In nur wenigen Schritten kündigen Sie Ihren Versicherungsvertrag.
Fristen im Überblick
Je nachdem, um welche Versicherung es sich handelt, gelten unterschiedliche Fristen und Formen für die Kündigung.
Üblicherweise können Sie als Versicherungsnehmer:in den Vertrag jährlich zur Hauptfälligkeit (häufig der 1. Jänner eines Kalenderjahres) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden, wenn die Mindestvertragsdauer abgelaufen ist. Bitte reichen Sie Ihre Kündigung online über das Meine Allianz Kundenportal ein.
KFZ-Versicherungen
In beiden Fällen ist der Vertrag spätestens einen Monat vor Ablauf zu kündigen (z.B. online über das Meine Allianz Kundenportal).
Reichen Sie dazu bis spätestens einen Monat vor Ablauf Ihre Kündigung z.B. online über das Meine Allianz Kundenportal ein.
Sachversicherungen (z.B. Haushalt, Rechtsschutz) & Unfallversicherungen
Gesundheitsversicherung
Lebensversicherung
Ausnahmen & Lebensereignisse
Neben den im Überblick angeführten Fristen und Zeitpunkten einer möglichen ordentlichen Kündigung, haben Sie bei besonderen Ereignissen ein zusätzliches Kündigungsrecht.
Umzug innerhalb Österreichs
Bei Wohnungswechsel können Sie Ihre Haushaltsversicherung kündigen.
Bitte reichen Sie bis spätestens einen Tag vor der Ummeldung an der neuen Adresse Ihre Kündigung z.B. online über das Meine Allianz Kundenportal ein und übermitteln Sie uns nach Ummeldung eine Kopie des neuen Meldezettels.
Umzug ins Ausland
Wenn Sie nicht mehr in Österreich leben, können Sie Ihren Versicherungsvertrag zu den Produkten Haushalt, Gesundheit, Rechtsschutz und Unfall kündigen. Ihr Vertrag endet, je nach Versicherungsschutz, mit dem Abmeldedatum aus Österreich bzw. zum nächsten Monatsersten.
Verkauf eines Eigenheims
Die Eigenheimversicherung (= Gebäudeversicherung) kann nur von der neuen Besitzer:in gekündigt werden.
Das bedeutet:
Risikowegfall
Risikowegfall bedeutet, dass das versicherte Risiko nicht mehr existiert oder sich nicht mehr in Ihrem Besitz befindet und daher kein Versicherungsschutz mehr benötigt wird.
Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine versicherte Wohnung verkauft wird oder ein versichertes Gebäude abgerissen wird. Da das Risiko, das ursprünglich versichert wurde, nicht mehr existiert, ist auch der Versicherungsschutz nicht mehr notwendig.
Todesfall
Wenn der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person verstirbt, wird für eine rasche Abwicklung die Sterbeurkunde, ein Schreiben des Notars bzw. der Partezettel benötigt.
Wir empfehlen den Hinterbliebenen die Kontaktaufnahme mit Ihrer Berater:in, um den Versicherungsschutz an die geänderten Umstände anzupassen. Alternativ können Sie mit unserem Servicecenter in Verbindung treten.
Die möglichen Kündigungszeitpunkte im Todesfall unterscheiden sich je nach Versicherungsprodukt:
Haushalt
Der Vertrag kann mit Auflösung des Haushaltes beendet werden.
Eigenheim
Der Vertrag wird automatisch nach Einantwortung mit allen Rechten und Pflichten auf die Erb:innen übertragen. Eine Kündigung ist zum Ablauf des Vertrages möglich.
KFZ
Unfall / Rechtsschutz
Der Vertrag kann von weiteren versicherten Personen bzw. von “automatisch mitversicherten Personen” übernommen werden.
Gesundheit
Die Versicherung kann bis zu max. drei Jahren rückwirkend per nächsten Monatsersten nach Sterbedatum storniert werden.
Wenn weitere versicherte Personen im Vertrag sind, informieren wir diese und bieten eine Vertragsübernahme an.
Ist ihr Kind versicherte Person, wird der Vertrag mit 1. Juli des Jahres, in dem Ihr Kind das 19. Lebensjahr vollendet, vom aktuellen "Kindertarif" auf den "Erwachsenentarif" umgestellt. Falls Sie mit der Umstellung nicht einverstanden sind und die Gesundheitsversicherung Ihres Kindes per 01.07. beenden möchten, teilen Sie uns dies innerhalb von 4 Wochen, ab Zustellung der entsprechenden Nachricht, und in schriftlicher Form inklusive Unterschrift mit.
Haustierversicherung
Wenn das versicherte Tier verstirbt, wird für die rasche Abwicklung ein Nachweis, dass das Tier verstorben ist, benötigt (z.B. Euthanasie-Bestätigung).
Doppelversicherung
Haben Sie für das selbe Risiko zwei Versicherungen mit gleicher Deckung, kann jener Vertrag gekündigt werden, welcher später abgeschlossen wurde. Ist der Vertrag bei uns später abgeschlossen worden, senden Sie uns bitte Ihre Kündigung und eine Kopie der Fremdpolizze, aus der der Beginn und der Deckungsumfang hervorgehen, zu. Diese Kündigungsmöglichkeit gilt nicht für die Unfallversicherung.
Schadensfall
Eine Kündigung im Schadenfall ist innerhalb eines Monats nach Anerkenntnis, Ablehnung oder Leistung des Schadens möglich. Je nach Versicherungsprodukt kann die betroffene Sparte oder ein gesamtes Versicherungspaket gekündigt werden.
Solange zwischen Ihnen und uns ein Vertragsverhältnis besteht, ist die Verarbeitung der Vertragsdaten (inklusive der zugehörigen Stamm- und Kontaktdaten) sowie sonstiger in diesem Zusammenhang erhobener personenbezogenen Daten insbesondere für die Vertragsabwicklung bzw. Schadens- und Leistungsabwicklung zwingend erforderlich.
Die Aufbewahrung Ihrer Daten nach der Beendigung der Vertragsbeziehung richtet sich nach den allgemeinen rechtlichen Aufbewahrungspflichten. Die Speicherung nach Vertragsende erfolgt insbesondere aufgrund gesetzlicher Mindestaufbewahrungspflichten (zB nach § 212 UGB oder § 132 BAO), zur Geltendmachung, Ausübung und Verteidigung von Rechtsansprüchen sowie zur Erfüllung nachvertraglicher Verpflichtungen. Nähere Informationen finden Sie unter www.allianz.at/datenschutz.