Vereinbarung der elektronischen Kommunikation
Der Versicherungsnehmer stimmt ausdrücklich zu, dass Versicherungsbedingungen, Versicherungsscheine nach Maßgabe des § 3 Abs 1 VersVG sowie Erklärungen, Informationen und sonstige Anzeigen im Zusammenhang mit von ihr abzuschließenden oder abgeschlossenen Verträgen im Wege der elektronischen Kommunikation rechtswirksam übermittelt werden.
Elektronische Kommunikation bedeutet
Der Versicherungsnehmer erhält Erklärungen und Informationen der Allianz Elementar Versicherungs-AG oder Allianz Elementar Lebensversicherungs- AG an die im Rahmen des Versicherungsantrages oder in sonstiger Weise bekanntgegebene E-Mail-Adresse mitgeteilt. Erklärungen der Versicherungsnehmerin sind an die auf der Homepage www.allianz.at in den Kontaktdaten angeführte E-Mail-Adresse zu übermitteln. Der Versicherungsnehmer erklärt, über einen regelmäßigen Zugang zu seinem E-Mail-Postfach zu verfügen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, Änderungen in Bezug auf die E-Mail-Adresse unverzüglich bekannt zu geben.
Ungeachtet der vereinbarten elektronischen Übermittlung hat der Versicherungsnehmer das Recht, jederzeit – jedoch jeweils nur einmalig kostenfrei – elektronisch erhaltene Informationen auf Papier ausgefolgt zu erhalten.
Widerrufsbelehrung
Die Vereinbarung über die elektronische Kommunikation kann von jeder Vertragspartei jederzeit widerrufen werden. Wenn Allianz Elementar Versicherungs-AG oder Allianz Elementar Lebensversicherungs-AG hiervon Gebrauch macht, wird sie nach rechtzeitiger Verständigung künftige vertragsrelevante Erklärungen und Informationen an die vom Versicherungsnehmer zuletzt bekannt gegebene Postadresse senden. Ausgenommen von der elektronischen Kommunikation sind jene Schriftstücke, welche in der Vereinbarung zur Form von Erklärungen und anderen Informationen im Antragsdokument entsprechend angeführt sind.