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26/08/2026
Eine Versicherung für landwirtschaftliche Betriebe sichert u.a. Gebäude, Maschinen, Betriebsmittel sowie Ernte- und Tierbestand vor Sachschäden ab. Sie bietet umfassenden Versicherungsschutz bei Risiken wie Feuer-, Sturm-, Leitungswasser-, Einbruchdiebstahl-oder Glasbruchschäden. Besonders wichtig ist sie deshalb, weil landwirtschaftliche Betriebsausstattung meist sehr wertvoll ist und Schäden – etwa durch Brände oder Unwetter – schnell hohe Kosten verursachen können.
Die landwirtschaftliche Betriebsausstattung ist meist sehr umfangreich und wertvoll. Sie reicht von Gebäuden über Maschinen bis hin zu Betriebsmitteln. Sachschäden aufgrund von Bränden, Stürmen oder auch Einbruch sind daher mit hohen Kosten verbunden.
Aber auch der Ernte- und Tierbestand können durch Unwetter, Feuer und andere Gefahren bedroht sein. Daher lohnt es sich in jedem Fall, eine Versicherung für Ihre Landwirtschaft abzuschließen. Damit Sie im Schadensfall vollkommen abgesichert sind.
Landwirtschaftliche Betriebe sind vielen Risiken ausgesetzt, die mit hohen Kosten verbunden sind. Eine Landwirtschaftsversicherung schützt Sie und Ihren Betrieb im Schadensfall vor schweren finanziellen Folgen.
Unsere Landwirtschaftsversicherung deckt Schäden durch Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl sowie Glasbruch. Mit zusätzlichen Bausteinen wie einer Maschinenbruchversicherung, einer Computer- und/oder Elektronikversicherung und einer Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung können Sie Ihre technische Betriebsausstattung gegen weitere Risiken schützen. Es besteht auch die Möglichkeit, Haushalt und Kühlgut zu versichern.
Für rechtliche Auseinandersetzungen lohnt es sich außerdem, sowohl eine Haftpflicht- als auch eine Rechtsschutzversicherung für Landwirt:innen abzuschließen.
Eine Landwirtschaft bedeutet oftmals hohe Investitionen in Maschinen und Gebäude. Deren Beschädigung ist mit hohen Schadenssummen verbunden. Eine Landwirtschaftsversicherung ist sinnvoll für alle Landwirt:innen, die ihren Betrieb und ihre landwirtschaftliche Betriebsausstattung absichern wollen, um sich vor hohen Kosten zu schützen.
Verbraucher:innen können Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren erstmals zum Ende des dritten Versicherungsjahres und danach jährlich mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen.
Unternehmer:innen können Verträge zum Ende der vereinbarten Laufzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen.
Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. nach Eintritt des Versicherungsfalles, vorzeitig gekündigt werden.
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