Jubiläumsgeld ist eine kollektivvertraglich vorgesehene Zahlung von Unternehmen an Dienstnehmer:innen. Die Zahlung beträgt ein oder mehrere Monatsgehälter und hat zum jeweiligen Stichtag – zum Beispiel nach 20 Jahren Dienstzugehörigkeit – durch den Dienstgeber zu erfolgen.
Jubiläumszuwendungen sind rückstellungspflichtig und auch in der Bilanz auszuweisen. Um Liquiditätsengpässe zu vermeiden, ist der langfristige Aufbau von Vermögenswerten wichtig.
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