...weil es um Ihre finanzielle Existenz geht.
Diese Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung ist für Manager (Vorstände, Aufsichtsräte, Beiräte, Geschäftsführer) von juristischen Personen (Aktiengesellschaften, GmbHs, Genossenschaften, Stiftungen), aber auch für Prokuristen oder leitende Angestellte interessant.
Als Vermögensschaden gilt ein finanzieller Nachteil, der keinen Personen- oder Sachschaden darstellt.
Führungspositionen in Unternehmen bergen Risiken. Bei beruflichen Fehlentscheidungen gehen die Schäden oft in die Millionen und der Manager muss beweisen, dass er nicht schuldhaft gehandelt hat (Beweislastumkehr).
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