D&O-Versicherung: Die Manager-Haftpflicht für Unternehmen

☆    Prüfung: Wir klären, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht

☆    Zahlung: Bei begründetem Anspruch erfolgt die Leistung bis zur Höhe der vereinbarten         Versicherungssumme

☆    Abwehr unberechtigter Ansprüche: Sofern wir nach der Prüfung davon ausgehen, dass den         Manager keine Schuld trifft

    ...weil es um Ihre finanzielle Existenz geht.
Haushaltsversicherung

Diese Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung ist für Manager (Vorstände, Aufsichtsräte, Beiräte, Geschäftsführer) von juristischen Personen (Aktiengesellschaften, GmbHs, Genossenschaften, Stiftungen), aber auch für Prokuristen oder leitende Angestellte interessant.

Als Vermögensschaden gilt ein finanzieller Nachteil, der keinen Personen- oder Sachschaden darstellt.

Führungspositionen in Unternehmen bergen Risiken. Bei beruflichen Fehlentscheidungen gehen die Schäden oft in die Millionen, und der Manager muss beweisen, dass er nicht schuldhaft gehandelt hat (Beweislastumkehr).

Alle Manager (wie oben beschrieben) können persönlich in unbegrenzter Höhe, auch mit ihrem Privatvermögen, für schuldhaft begangene Pflichtverletzungen im Rahmen ihrer Tätigkeit haftbar gemacht werden.
Während die Gesellschafter bzw. Aktionäre zumeist nur mit ihrer Einlage haften, ist die Haftung für Manager unbegrenzt und kann somit deren finanzielle Existenz massiv bedrohen.
Die Haftung besteht generell gesamtschuldnerisch, sodass zum Beispiel jeder Vorstand oder Geschäftsführer nicht nur für sein eigenes Verschulden haftet, sondern auch im vollen Umfang für die Fehler der anderen Mitglieder der Geschäftsleitung.
Aus der Tätigkeit ergeben sich stets Haftungsrisiken sowohl gegenüber dem Unternehmen selbst (Innenhaftung), als auch in bestimmten Fällen gegenüber Dritten (Außenhaftung).
ekomi

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