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26/08/2026
Die D&O-Versicherung (Abkürzung für Directors and Officers-Versicherung) ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Manager:innen von juristischen Personen (Aktiengesellschaften, GmbHs, Genossenschaften, Stiftungen, Vereine). Sie ist sowohl für Vorstände, Aufsichtsräte, Beiräte und Geschäftsführer:innen als auch für Prokurist:innen oder leitende Angestellte interessant.
Aus der Tätigkeit des Top-Managements ergeben sich stets Haftungsrisiken sowohl gegenüber dem Unternehmen selbst (Innenhaftung), als auch in bestimmten Fällen gegenüber Dritten (Außenhaftung).
Eine D&O-Versicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen von Vermögensschäden. Denn die vielfältigen und gravierenden Haftungsrisiken von Entscheidungs- und Aufsichtsgremien bedrohen nicht nur das Privatvermögen der Manager:innen, sondern auch das Firmenvermögen von Kapitalgesellschaften. Und Schäden bei beruflichen Fehlentscheidungen gehen oft in die Millionen.
Die Haftung besteht generell gesamtschuldnerisch. Das heißt, dass zum Beispiel jeder Vorstand oder jede Geschäftsführerin nicht nur für das eigene Verschulden haftet, sondern auch im vollen Umfang für die Fehler der anderen Mitglieder der Geschäftsleitung verantwortlich gemacht werden kann.
Deshalb ist eine D&O-Versicherung sinnvoll, um das Schadensausmaß von Insolvenzen oder Konkursen zu reduzieren.
Alle Manager:innen können persönlich in unbegrenzter Höhe für schuldhaft begangene Pflichtverletzungen im Rahmen ihrer Tätigkeit haftbar gemacht werden. Auch mit ihrem Privatvermögen!
Während die Gesellschafter:innen bzw. Aktionäre zumeist nur mit ihrer Einlage haften, ist die Haftung für Manager:innen unbegrenzt und kann somit deren finanzielle Existenz massiv bedrohen.
Die Allianz bietet für Fälle wie diese mit der D&O-Versicherung ein Produkt mit umfassendem Schutz. Sie steht mit qualifiziertem juristischen Beistand im Krisenfall zur Seite, schützt das persönliche Vermögen der Manager:innen und das Firmenvermögen. Der Mut zu unternehmerischen Entscheidungen wird dadurch gefördert. Haftungsfragen werden geprüft und unberechtigte Ansprüche abgewehrt. Sollte die Haftung schlagend werden, wird die Entschädigungsleistung im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme übernommen.
Voraussetzung dafür ist, dass der Schaden durch keine wissentliche Pflichtverletzung der versicherten Person entstanden ist.
Die D&O-Versicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen von Vermögensschäden durch die Haftungsrisiken von Entscheidungs- und Aufsichtsgremien.
Die Versicherung prüft die Haftpflichtfrage und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Falls der Anspruch auf eine Leistung gerechtfertigt ist, übernimmt sie die Entschädigungsleistung im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.
Sinnvoll ist der D&O-Versicherungsschutz für die gegenwärtigen, künftigen und ehemaligen Mitglieder des Leitungsorgans (Vorstand, Geschäftsführung) und/oder des Aufsichtsorgans (Aufsichtsrat, Beirat) von Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine. Versicherungsnehmer:in – und damit Beitragsschuldner:in – wird die Gesellschaft selbst. Wegen der gesamtschuldnerischen Haftung werden die Mitglieder nur in ihrer Gesamtheit als Leitungs- bzw. Aufsichtsgremium versichert. Versichert sind die Organmitglieder der Gesellschaft und gegebenenfalls auch ihrer Tochtergesellschaften (Konzerndeckung).
Unter Innenansprüchen versteht man Ansprüche, die die Gesellschaft (einschließlich Tochter- und Konzernunternehmen) gegen die versicherten Personen geltend macht. Ein Beispiel: In einem Handelsunternehmen werden Elektrogeräte angekauft, die größtenteils schadhaft sind und entsorgt werden müssen. Die Folge sind hohe finanzielle Verluste, weil es der verantwortliche Manager verabsäumt hat, die Geräte vor dem Einkauf durch einen Fachexperten überprüfen zu lassen.
Unter Außenhaftung fallen Haftungsansprüche von Dritten. Diese fallen aber hierzulande – anders als etwa in den USA – weniger ins Gewicht. Ein Beispiel: Der Geschäftsführer eines Bauunternehmens stellt trotz Zahlungsunfähigkeit keinen rechtzeitigen Insolvenzantrag und bestellt weiterhin Baumaterial. Die Folge: Das Unternehmen schlittert in den Konkurs, der Konkursverwalter macht den Geschäftsführer dafür verantwortlich.
Die Kosten werden von vielen Faktoren wie z.B. Unternehmensgröße, Branche, finanzielle Lage des Unternehmens und individuell vereinbarten Versicherungssummen beeinflusst. Deshalb kann hier keine generelle Aussage getroffen werden.
Die Kündigung muss mindestens 3 Monate vor der vereinbarten Vertragslaufzeit schriftlich eingebracht werden.