5.0/5
sehr zufrieden
03/10/2026
Die Firmenpension, auch Pensionszusage genannt, ist eine freiwillige, direkte Leistungszusage eines Unternehmens an geschäftsführende Gesellschafter:innen einer GmbH und ausgewählte Mitarbeiter:innen.
Sie ist eine Möglichkeit der betrieblichen Alters- bzw. auch Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsvorsorge. Neben Pensionskassenverträgen und der betrieblichen Kollektivversicherung zählt sie zur Betriebspension, die eine ergänzende Leistung zur gesetzlichen Pension darstellt.
In Österreich ist der Faktor Arbeit mit überaus hohen Lohnnebenkosten belastet. Für angestellte Arbeitnehmer:innen muss das Unternehmen für 100,– Euro Bruttolohn ca. 130,– Euro aufwenden, damit bei den Mitarbeiter:innen ungefähr 50,– Euro netto aufs Gehaltskonto kommen.
Und wenn Sie als Unternehmer:in Geld als Barlohn entnehmen, landet von jedem hart verdienten Euro Firmengewinn nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und sonstigen Nebenkosten letztlich nur mehr die Hälfte in Ihrer privaten Tasche. Gründe dafür sind der Abzug von Steuern, Sozialabgaben und sonstigen Nebenkosten.
Eine Möglichkeit, wie Sie Ihre Steuer- und Abgabenbelastung reduzieren und gleichzeitig den Einkommensverlust in der Pension ausgleichen können, ist die Betriebspension. Konkret ist das die Gewährung einer Pensionszusage.
Für geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH und angestellte Leistungsträger besteht oft die Möglichkeit, mit dem gleichen Aufwand eine um bis zu 50% höhere Pension zu erhalten oder entsprechendes Kapital aus dem Betrieb in die Privatsphäre zu transferieren.
Eine Firmen- bzw. Betriebspension ist jener Teil der Altersvorsorge, der durch Beiträge von Arbeitgeber:innen für Mitarbeiter:innen finanziert wird.
Für Betriebspensionen gibt es verschiedene Durchführungswege. Entweder – in Form von direkten Leistungszusagen (=Firmenpension bzw. Pensionszusage) im Rahmen einer betrieblichen Kollektivversicherung oder einer Pensionskassenlösung.
Alle Arbeitnehmer:innen, die für ein Unternehmen tätig sind und dafür eine Entlohnung erhalten, können als Teil dieser Entlohnung eine Firmen- oder Betriebspension erhalten. Uoder – unter bestimmten Voraussetzungen ist das auch- in Form einer Gehaltsumwandlung möglich.auch Beiträge in eine Firmen- oder Betriebspension erhalten.
Die Leistung einer Firmen- oder Betriebspension, die aus Arbeitgeberbeiträgen finanziert wird, ist gemeinsam mit der staatlichen Pension lohnsteuerpflichtig, nicht aber sozialversicherungspflichtig. Beiträge, die von Arbeitnehmer:innen selbst geleistet wurden, sind steuerlich begünstigt oder völlig steuerfrei.
Sofern eine Unverfallbarkeitsfrist vereinbart wurde, haben Arbeitnehmer:innen im Falle einer Kündigung vor Ablauf dieser Frist keinen Anspruch auf eine Firmen- bzw. Betriebspension. In allen anderen Fällen besteht jedoch ein Anspruch.