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15/09/2026
Unternehmen können gemäß § 3 Abs. 1 Z15a EStG bis zu 300,– Euro pro Jahr bzw. 25,- Euro pro Monat völlig steuerfrei und ohne Lohnnebenkosten als freiwillige Sozialleistung für alle Mitarbeiter:innen oder bestimmte Gruppen in Vorsorgelösungen für Krankheit, Unfall, Alter oder Tod investieren.
Die Zukunftssicherung ist auch auf Basis einer Gehaltsumwandlung gestaltbar. In diesem Fall sind die Beiträge jedoch sozialversicherungspflichtig.
Zur Zukunftssicherung zählen insbesondere Ausgaben für folgende Versicherungs- oder Vorsorgemaßnahmen:
Zuwendungen können an alle Arbeitnehmer:innen oder an bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern geleistet werden bzw. dem Betriebsratsfonds zufließen. Es entstehen keine Lohnnebenkosten, solange die Zuwendungen pro Mitarbeiter:in 300,– Euro jährlich nicht übersteigen.
Mitarbeiter:innen können sich ebenfalls an der Zukunftssicherung ohne Limit beteiligen (dann allerdings aus dem Nettogehalt).
Erlebens- oder Rentenversicherungen müssen auf das gesetzliche Pensionsalter abgeschlossen werden. Aus arbeitsrechtlichen Gründen ist ein einheitliches Pensionsalter von 65 Jahren für Frauen und Männer empfehlenswert. Wird auch ein Ablebensschutz eingeschlossen, kann die Laufzeit auf mindestens 15 Jahre reduziert werden.
Durch einen Erlass des Bundesministeriums für Finanzen besteht auch die Möglichkeit, Gehaltsbestandteile bis zu 300,– Euro pro Jahr in eine Zukunftssicherung umzuwandeln: Das Unternehmen verfügt im Einvernehmen mit Arbeitnehmer:innen, dass bis zu 25,– Euro pro Monat nicht als Gehalt bezahlt, sondern in ein Vorsorgemodell gemäß § 3 Abs. 1 Z. 15a EStG investiert werden. Somit ersparen sich die Arbeitnehmer:innen die Lohnsteuer, und auch für Unternehmen verringern sich die Lohnnebenkosten. Die Sozialversicherungspflicht bleibt aufrecht.
Alle anderen Bestimmungen gelten wie bei der Zukunftssicherung als freiwillige Sozialleistung.
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| Steuerpflichtiges Brutto-Jahreseinkommen | Grenzsteuersatz | Nettobetrag (25 € brutto) | Monatlicher Steuervorteil |
| 13.309 bis 21.617 | 20% | 20 € | 5 € |
| 21.618 bis 35.836 | 30% | 17,50 € | 7,50 € |
| 35.837 bis 69.166 | 40% | 15,00 € | 10 € |
| 69.167 bis 103.072 | 48% | 13,00 € | 12,00 € |
| 103.073 bis 1 Mio. | 50% | 12,50 € | 12,50 € |
| ab 1 Mio. | 55% | 11,25 € | 13,75 € |
Stand: 2025
Darunter versteht man Zuwendungen des Unternehmens für die Alters- und Hinterbliebenenvorsorge, Krankheit oder Invalidität seiner Arbeitnehmer:innen.
Scheidet der Arbeitnehmer aus, so sind alle Ansprüche aus der Zukunftssicherung sofort unverfallbar, und der Arbeitnehmer kann auch sofort darüber verfügen.