Carsharing & Versicherung

Carsharing und Versicherung:
Was müssen Sie wissen?

Von: Allianz Redaktion / Lesezeit: 2 Min / veröffentlicht am 25. September 2019 
Carsharing ist eine praktische Erfindung. Wenn man nicht täglich auf ein Auto angewiesen ist, bei Gelegenheit aber trotzdem dessen Bequemlichkeit in Anspruch nehmen möchte, eine gute Alternative. Ich wohne selbst in Wien und bin mit dem öffentlichen Verkehrsnetz vollauf zufrieden und bestens bedient. Aber wenn ich an Besuche im Baumarkt oder Möbelhaus denke oder an Großeinkäufe vor dem langen Wochenende mit Verwandtenbesuch, dann packt mich regelmäßig das Grauen. Das war auch der Grund, warum ich mich vor kurzem bei einem der großen Carsharing-Anbieter angemeldet habe.

Gut, nochmal zu den Vorteilen, sich ein Auto auszuborgen. Man spart sich Kauf, Tanken, Versicherung, Reparaturen, Service und Parkplatzgebühren, und das sind schon ganz beträchtliche Fixkosten. Stattdessen zahlt man eine Gebühr pro Minute für die Nutzung, wenn man das Auto nicht mehr braucht, stellt man es ab und das war’s. Was ich mich natürlich als Angestellte in einer Versicherungsgesellschaft, die ständig mit dem Thema konfrontiert ist, dann aber besonders interessiert: Wie schaut das eigentlich mit der Versicherung aus? Was ist, wenn ein Unfall passiert? Bin ich dann versichert? Was ist, wenn mein Unfallgegner ein Carsharing-Nutzer ist? Grund genug für mich, eine Recherche zu starten.

Es gibt kommerzielle Anbieter, aber auch privates Carsharing wird in Österreich betrieben. Das heißt, dass Privatpersonen ihre Fahrzeuge an andere Leute borgen. In diesem Beitrag möchte ich mich aber dem kommerziellen Carsharing widmen, da diese Variante momentan weiter verbreitet ist.

Hier die gute Nachricht: Alle Carsharing-Autos sind haftpflichtversichert, das heißt für die Schäden an Dritten kommt die Haftpflichtversicherung des Anbieters auf. Außerdem sind die Fahrzeuge meist vollkaskoversichert, darum muss man sich nicht selbst kümmern, das ist im regulären Tarif bereits enthalten (sollte aber auf jeden Fall noch in den Nutzungsbedingungen der Anbieter nachgelesen werden).

Wenn Sie mit dem Carsharing-Fahrzeug einen Unfall haben, müssen Sie mit einem Selbstbehalt rechnen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, diesen Selbstbehalt reduzieren: Entweder durch eine jährliche Pauschale, Sie können das erweiterte Schutzpaket aber auch nach eigenem Ermessen bei jeder Fahrt extra in Anspruch nehmen. Mit der Allianz Mietwagen-Assistance wird der Selbstbehalt für Sie übernommen.

Auch ein Carsharing Auto kann einmal eine Panne habe. Es gibt nichts Unangenehmes als zur Rush Hour mit einer Panne am Straßenrand zu stehen. Die Allianz Mietwagen-Assistance hilft auch in diesem Notfällen und bietet einen Abschlepp- und Pannendienst europaweit an.

Nehmen wir an, Sie sind mit Ihrem eigenen Auto unterwegs und haben einen Unfall mit einem Carsharing-Nutzer. Ihre Haftpflichtversicherung macht keinen Unterschied, ob Ihr Unfallgegner mit dem Privatauto oder Carsharing-Auto unterwegs ist. Wenn Sie den Unfall verschuldet haben, leistet Ihre Versicherung zu den gleichen Bedingungen Schadenersatz. Wenn der Unfall vom Gegner mit Carsharing-Auto verschuldet wurde, müssen Sie keine Angst haben – alle Anbieter sind haftpflichtversichert (gesetzlich vorgeschrieben!), Ihr Schaden wird also von der Versicherung des Carsharing-Anbieters übernommen.

Wenn Sie selbst ein Auto besitzen und dafür eine Kfz-Versicherung haben, gilt diese natürlich nur für Ihr eigenes Auto und nicht für das Carsharing-Auto.

Zu Ihrer eigenen Sicherheit ist es außerdem empfehlenswert, eine Unfallversicherung abzuschließen. Diese leistet dann für Ihre körperliche Folgeschäden eines Unfalls. Die gesetzliche Unfallversicherung (AUVA) greift ja nur am Weg zur oder von der Arbeit nach Hause bzw. bei einem Arbeitsunfall (Dienstweg oder ähnliches).

Nachdem nun die wichtigsten Fragen geklärt sind, steht ja meiner ersten Carsharing-Fahrt nichts mehr im Weg. Was interessiert Sie zu diesem Thema noch? Wir freuen uns über Kommentare.