Der Allianz Cyber-Schutz bietet nicht nur Versicherungsschutz bei Cyber-Attacken, sondern auch wenn die Daten verlorengehen.
Es gibt keine hundertprozentige Sicherheit
Die Anzahl der Cyber-Angriffe nimmt stetig zu, genauso wie die Professionalisierung der Angreifer. Selbst die modernsten Sicherheitsvorkehrungen stellen keine Garantie dar, Hackerangriffe unbeschadet zu überstehen.
Betriebsunterbrechungen können für Unternehmen existenzbedrohend sein
Nicht nur Online-Shops, sondern beispielsweise auch Buchhaltung, Produktionssteuerung und Lagerlogistik sind zunehmend an das Internet angebunden und bieten ein Einfallstor für Angreifer. Ein Ausfall dieser Systeme kann zu beträchtlichem finanziellen Schaden führen.
Strengere gesetzliche Regelungen zum Datenschutz
Die Datenschutzgrundverordnung, welche mit Mai 2018 anwendbar wird, sieht verschärfte Regeln zum Datenschutz vor. Um das Risiko für den Betrieb tragbar zu machen, werden einerseits ein kräftiges finanzielles Backup und andererseits auf derartige Behördenverfahren spezialisierte Rechtsanwälte benötigt.
Haftpflichtansprüche
Versichert sind:
Betriebsunterbrechung & Wiederherstellungsaufwand
Im Rahmen der Versicherungssumme sind versichert die Betriebsunterbrechung bis max. 3 Monate durch die teilweise oder komplette Nichtverfügbarkeit des Computersystems aufgrund
sowie der notwendige Wiederherstellungsaufwand.
Datenschutzverfahren
Der Versicherungsfall tritt mit dem erstmaligen Zugang einer schriftlichen Anzeige zur Einleitung des behördlichen Verfahrens ein. Es besteht Versicherungsschutz bei behördlichen Datenschutzverfahren für die Abwehrkosten, wenn ein Straf-, Verwaltungsstrafverfahren oder sonstiges behördliches Verfahren wegen einer Datenschutz- oder einer Vertraulichkeitsverletzung eingeleitet wird.
Krisenmanagement
-) Forensische Dienstleistung
Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Versicherungssumme für Forensische Dienstleistungen, um im Falle eines – durch tatsächliche Anhaltspunkte – begründeten Verdachts, dass
zu einem Schaden führen könnte, feststellen zu lassen, ob und in welchem Ausmaß eines der vorher genannten Ereignisse eingetreten ist und was die Ursache für den Eintritt war und welches die geeigneten Maßnahmen zur Schadenminderung sind.
Es werden in einem solchen Fall die angemessenen Honorare, Auslagen und Aufwendungen eines externen IT-Beraters ersetzt.
-) Krisenkommunikation
Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Versicherungssumme für Krisenkommunikation im Fall
In einem solchen Fall werden die angemessenen Honorare, Auslagen und Aufwendungen eines externen Beraters ersetzt.
-) notwendige Informationen
Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Versicherungssumme für notwendige Informationskosten, die dem Versicherungsnehmer aufgrund einer behaupteten, tatsächlichen oder vermuteten Datenschutzverletzung oder einer behaupteten, tatsächlichen oder vermuteten Vertraulichkeitsverletzung entstehen. Informationskosten sind die notwendigen und angemessenen Honorare, Auslagen und Aufwendungen für externe Beratung, welche dadurch entstehen, dass
Haftpflichtansprüche
Unternehmen haften für Schäden, die sie selbst oder ihre Mitarbeiter Anderen durch die betriebliche Tätigkeit zufügen. Es kann möglicherweise zu Schadenersatzansprüchen kommen, damit verbunden sind oftmals sehr hohe Anwaltskosten, die das Unternehmen finanziell belasten.
Versichert sind:
Die Versicherungssumme steht einmal pro Versicherungsfall zur Verfügung!
Betreffend den Versicherungsschutz gilt das Claims made-Prinzip: beitragsfreie Rückwärtsdeckung von 6 Monaten (Versicherungsschutz für unbekannte Fehler aus der Vergangenheit, wenn diese Fehler erst während der Vertragslaufzeit erstmalig bekannt geworden sind und geltend gemacht werden).
Betriebsunterbrechung & Wiederherstellungsaufwand
Der Versicherungsfall im Falle einer Betriebsunterbrechung tritt ein mit der ersten Feststellung der teilweisen oder kompletten Nichtverfügbarkeit des Computersystems.
Im Rahmen der Versicherungssumme sind versichert die Betriebsunterbrechung bis max. 3 Monate durch die teilweise oder komplette Nichtverfügbarkeit des Computersystems aufgrund
sowie der notwendige Wiederherstellungsaufwand.
Wiederherstellungsaufwand sind die entstandenen angemessenen Honorare, Auslagen und Aufwendungen für einen IT-Berater zum Zwecke der Wiederherstellung der versicherten Computersysteme. Dazu zählen auch die technische Wiederherstellung, Wiedergewinnung oder Neuinstallation von Daten oder Software, einschließlich der Kosten für den Erwerb einer Softwarelizenz, die zur Reproduktion der Daten oder der Software erforderlich ist.
Datenschutzverfahren
Der Versicherungsfall tritt mit dem erstmaligen Zugang einer schriftlichen Anzeige zur Einleitung des behördlichen Verfahrens ein.
Es besteht Versicherungsschutz bei behördlichen Datenschutzverfahren für die Abwehrkosten, wenn ein Straf-, Verwaltungsstrafverfahren oder sonstiges behördliches Verfahren wegen einer Datenschutz oder einer Vertraulichkeitsverletzung eingeleitet wird.
Krisenmanagement
Forensische Dienstleistungen
Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Versicherungssumme für forensische Dienstleistungen, um im Falle eines – durch tatsächliche Anhaltspunkte – begründeten Verdachts, dass
zu einem Schaden führen könnte, feststellen zu lassen, ob und in welchem Ausmaß eines der vorher genannten Ereignisse eingetreten ist und was die Ursache für den Eintritt war und welches die geeigneten Maßnahmen zur Schadenminderung sind.
Es werden in einem solchen Fall die angemessenen Honorare, Auslagen und Aufwendungen eines externen IT-Beraters ersetzt.
Krisenkommunikation
Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Versicherungssumme für Krisenkommunikation im Fall
zur Abwehr oder zur Minderung eines Schadens für das Ansehen.
In einem solchen Fall werden die angemessenen Honorare, Auslagen und Aufwendungen eines externen Beraters ersetzt.
Informationskosten
Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Versicherungssumme für notwendige Informationskosten, die dem Versicherungsnehmer aufgrund einer behaupteten, tatsächlichen oder vermuteten Datenschutzverletzung oder einer behaupteten, tatsächlichen oder vermuteten Vertraulichkeitsverletzung entstehen.
Informationskosten sind die notwendigen und angemessenen Honorare, Auslagen und Aufwendungen für externe Beratung, welche dadurch entstehen, dass
Onlinevertrieb & Datenschutzverfahren
Herr B. leitet ein Outdoor-Geschäft mit einem eigenen Online-Shop, der rund 100.000 Kunden zählt. Als sein Kreditkartenunternehmen ihn auf Ungereimtheiten hinweist und eine Prüfung des Vorfalls verlangt, merkt Herr B., dass er das Opfer von Hackern geworden ist.
Daraufhin kündigen die Behörden ein Datenschutzverfahren an. Herr B. muss den Onlinevertrieb vorerst einstellen. In Summe ein Schaden von € 150.000,–.
Produktionsbetrieb & Zerstörung der Daten
Frau D. ist Geschäftsführerin eines Produktionsbetriebes. Nach einer Auseinandersetzung mit seinem Vorgesetzten ist ein Mitarbeiter so erbost, dass er das Unternehmen schädigen will. Er bleibt nach Dienstschluss heimlich im Betrieb, verschafft sich unberechtigten Zugang zu Daten für einen aktuellen Produktionsvorgang und zerstört diese. Am nächsten Tag steht nicht nur die eigene Produktion still, auch die Kunden des Unternehmens können nicht weiterarbeiten und machen ihren Produktionsausfall geltend.
In Summe ein Schaden von € 2.000.000,–.
Hier finden Sie rechtliche und wichtige Hinweise zum Allianz Cyber-Schutz:
Schaden-Schnell-Service Hotline:
05 9009 9009
Service-Hotline: 05 9009 9001
(Mo–Fr von 7:00 bis 18:00 Uhr)