Es handelt sich um eine kollektivvertraglich vorgesehene Zahlung des Dienstgebers an die jeweiligen Dienstnehmer. Die Zahlung beträgt ein bzw. ein Vielfaches eines Monatsgehalts – je nach Kollektivvertrag. Entsprechend der Dienstzugehörigkeitsdauer sind Mehrfachauszahlungen vorgesehen, die summiert bis zu 14,5 Monatsgehälter betragen können. Die Jubiläumsgeldzahlung hat zum jeweiligen Stichtag (z.B. nach 20 Jahren Dienstzugehörigkeit) durch den Dienstgeber zu erfolgen.

Vorteile für Ihr Unternehmen: 

  • Gleichmäßige und planbare Liquiditätsbelastung 
  • Entstehende Jubiläumsgeldansprüche werden zum Ende der Laufzeit ausfinanziert
  • Kein Liquiditätsproblem zum Jubiläum von Arbeitnehmer:in oder Arbeitgeber:in 
  • Geringere Gesamtbelastung im Vergleich zur herkömmlichen Vorsorge
  • Unternehmen entscheidet frei, für welche Mitarbeiter:innen eine Jubiläumsgeld-Rückdeckungsversicherung abgeschlossen wird 

Vorteile für Ihr Unternehmen: 

  • Steuervorteile: Wertzuwächse der Versicherung werden nicht gewinnerhöhend aktiviert, daher keine Versteuerung. Zusätzlich keine Versicherungssteuer
  • Geringere Liquiditätsbelastung im Vergleich zu anderen Vorsorgemodellen
  • Verbesserte Bilanzoptik
  • Entstehender Jubiläumsgeldanspruch kann bei Bedarf zum Laufzeitende ausfinanziert werden
  • Gleichmäßige und planbare Liquiditätsbelastung
  • Unternehmen entscheidet frei, für welche Mitarbeiter:innen eine Jubiläumsgeld-Direktversicherung abgeschlossen wird (kein Gruppenkriterium erforderlich)
  • Stärkung der Eigenkapitalquote
  • Verbesserung der Kennzahlen speziell in der IAS- und UGB-Bilanz (kein Gruppenkriterium erforderlich)
  • Ein Vertrag pro Unternehmen

Was ist das: Jubiläumsgeld?

Es handelt sich um eine laut Kollektivvertrag vorgesehene Zahlung des Dienstgebers an die jeweiligen Dienstnehmer:innen.

Wo erkennt man, ob die Dienstnehmer Anspruch auf Jubiläumsgeld haben?

Die Jubiläumsgeldansprüche sind in den jeweiligen Kollektivverträgen, nach denen die Dienstnehmer beschäftigt sind, geregelt.  Anspruch haben alle in den Kollektivverträgen erfassten Dienstnehmer, unabhängig von deren Firmeneintrittsdatum.

Wann muss Jubiläumsgeld bezahlt werden?

Die Zahlungen erfolgen laut der im jeweiligen Kollektivvertrag angegebenen Dienstzugehörigkeitsdauer. Die Zeitpunkte der Auszahlung sind je Kollektivvertrag unterschiedlich festgesetzt.

Wie hoch ist die Jubiläumsgeldzahlung?

Die Zahlung beträgt ein Monatsgehalt bzw. ein Mehrfaches eines Monatsgehalts – je nach Kollektivvertrag. Entsprechend der Dienstzugehörigkeitsdauer sind Mehrfachauszahlungen vorgesehen. Sie können, aufsummiert, bis zu 16,5 Monatsgehälter betragen.

Wie erfolgt die Auszahlung?

Die Jubiläumsgeldzahlung erfolgt zusätzlich zum jeweiligen Monatsbezug zum jeweiligen Stichtag.

Sind für die Jubiläumsgeldzahlung Nebenkosten zu berücksichtigen?

Die Zahlungen sind sowohl für Dienstgeber als auch Dienstnehmer wie normale Gehaltszahlungen voll lohnnebenkostenpflichtig.                                                         

Unterliegen Jubiläumsgeldbezüge einem festen Steuersatz?

Nein. Die Auszahlungen werden gemeinsam mit dem laufenden Bezug lt. Tarif versteuert.

Sind diese Jubiläumsgeldverpflichtungen in der Bilanz zu berücksichtigen?

Ja, bei bilanzierungspflichtigen Unternehmen und Unternehmen, die freiwillig bilanzieren, sind die Verpflichtungen als Rückstellungen in der Bilanz auszuweisen. Diese Rückstellungen haben durch Berücksichtigung eines Fluktuationsabschlages v.a. zu Beginn der Dienstverhältnisse meist nur einen geringen Wert, der aber mit Dienstdauer und damit einhergehender Steigerung der Wahrscheinlichkeit einer Jubiläumsgeldzahlung immer mehr ansteigt.

Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung, für die Jubiläumsgelder vorzusorgen?

Nein, es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, wie sie z.B. vor Einführung der „Abfertigung Neu“ für die Abfertigungsverpflichtungen bestand. Deshalb kennen leider nur sehr wenige Unternehmen die möglichen Belastungen, die auf sie zukommen können.

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